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Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz wurde geändert

Seit dem 16.03.21 ist nun der NKTW Gesetz. Allerdings ist damit immer noch nicht geklärt, welche Rolle dieses Rettungsmittel künftig einnehmen soll. Weder die Zuordnung zum Krankentransport noch die Zuordnung zur Notfallrettung, geschweige denn die Besetzung des Rettungsmittels ist, im Gegensatz zu den anderen bereits genannten Rettungsmitteln, im Gesetz geregelt.

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