Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz wurde geändert

Seit dem 16.03.21 ist nun der NKTW Gesetz. Allerdings ist damit immer noch nicht geklärt, welche Rolle dieses Rettungsmittel künftig einnehmen soll. Weder die Zuordnung zum Krankentransport noch die Zuordnung zur Notfallrettung, geschweige denn die Besetzung des Rettungsmittels ist, im Gegensatz zu den anderen bereits genannten Rettungsmitteln, im Gesetz geregelt.

Die Wortbeiträge der Abgeordneten der SPD- und CDU-Fraktion zeugten eher von einer großen Unkenntnis der Materie. Das gilt nicht nur für den NKTW, sondern auch für die Bereichsausweitung. Deren rechtssichere Implementierung im Gesetz ohne Zweifel dringend geboten ist. Allerdings ist es ein großer Fehler dazu die Rechtsprechung des Nds. OVG sowie die Einwände des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) des Landtages zu ignorieren. Die nun geschlossen Formulierung wird dem nicht gerecht, hier wäre eine eindeutige Formulierung , wie es  z.B. in Hessen oder Rheinland-Pfalz gelöst wurde, notwendig.

Das Schlusswort von Herrn Pistorius war dann der endgültige Schlag ins Gesicht der Kolleg*innen, als „Dank“ gibt es künftig mehr schlechter bezahlte Stellen für Anlernkräfte, die fälschlicherweise ständig als Fachpersonal bezeichnet werden.

Aber seht selbst, macht euch eine eigene Meinung, die Redebeiträge könnt ihr hier anschauen:

Rüdiger Kauroff (SPD):

Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen):

Dr. Marco Genthe (FDP):

Rainer Fredermann (CDU):

Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius:

 

 

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