Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während festgelegter Pausenzeiten 7. Februar 2012UrteilePausenzeiten, UrteileUwe He-Wi Den Wortlaut findet ihr hier: BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 7.2.2012, 1 ABR 77/10 Schlagwörter: Pausenzeiten, Urteile ähnliche Artikel Zugang einer Kündigung – Ehegatte als Empfangsbote (0) Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit – Bereitschaftszeiten – öffentlicher Dienst (0) Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern (0) Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den öffentlichen Rettungsdienst erfolglos (0) Urlaubsgewährung – Freistellung im Vorgriff auf das kommende Urlaubsjahr – Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers (0)