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Geregelter Feierabend auch im Rettungsdienst – Landesarbeitsgericht Sachsen 2 Sa 430/01

Die Dienstzeit eines Rettungsassistenten ist (hier: nach 12 Stunden Dienst und sechs Minuten vor Dienstende) verlängert sich nicht deshalb und ohne zeitliche Grenze, weil sein Arbeitgeber mit der Durchführung von Notfallrettung unter Einhaltung einer bestimmten Hilfsfrist beauftragt ist (ähnlich LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 – 4 Sa 81/00 -, AuR 2001, 512, 513).


Sächsisches Landesarbeitsgericht IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

2 Sa 430/01

Verkündet am 23. Januar 2002 Geregelter Feierabend auch im Rettungsdienst – Landesarbeitsgericht Sachsen 2 Sa 430/01 weiterlesen

Arbeitsverweigerung wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit LArbG Baden-Württemberg 4 Sa 81/00

LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 23.11.2000, 4 Sa 81/00

Arbeitsverweigerung wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2000 — 5 Ca 643/00 — wird auf Kosten des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Worte „zu unveränderten Arbeitsbedingungen“ unter Ziffer 2. des Tenors des angefochtenen Urteils ersatzlos entfallen.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.

Wert des Gegenstands im zweiten Rechtszug: 12.000,00 DM