Informationen zur Betriebsratsarbeit
Erschwerniszuschläge TVöD § 19
Dass wir mit unserer Auffassung, dass die momentane Situation in der Corona-Krise eine besondere Situation ist, die besondere Erschwernisse mit sich bringt, nicht so falsch liegen, zeigen zahlreiche gewerkschaftliche Initiativen:
In der Altenpflege wurde z.B. ein erster bundesweiter Tarifvertrag über einen 1.500 Euro-Bonus als Anerkennung für die aktuellen Belastungen mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) verhandelt. In den nächsten Tagen werden die zuständigen Gremien in ver.di und bei den Arbeitgebern die Weichenstellung zur Umsetzung vornehmen. In Niedersachsen und Bremen würde er zunächst für die allermeisten Altenpflege-Einrichtungen von AWO und Diakonie gelten. ver.di hat die übrigen Arbeitgeber in der Altenpflege – aber auch in der Krankenpflege, Behindertenhilfe und im Rettungsdienst – aufgefordert, dem Beispiel zu folgen.
In Bayern können Rettungskräfte beim Landesamt für Pflege eine Einmalzahlung beantragen, die für Vollzeitbeschäftigte 500 Euro, für Teilzeitkräfte mit bis zu 25 Wochenstunden 300 Euro ausmacht. Gemessen an dem Tarifvertrag für die Altenpflege ist hier sicher noch Luft nach oben, aber für den Anfang ist das besser als nichts.
Wir erwarten von den Arbeitgebern, hier insbesondere der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bzw. des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen (KAV), dass sie sich der Forderung, auch für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Rettungsdiensten etc. die in den Gültigkeitsbereich des TVöD fallen eine Zulage zu zahlen, öffnen.
Im TVöD gibt es, wie im letzten BR-Info bzw. Newsletter beschrieben, den § 19 Erschwerniszuschläge. Es wäre ein leichtes für die Arbeitgeber, als einzelne, sowie als Verband, die momentanen Arbeitsbedingungen als besondere Erschwernis anzuerkennen, ohne sich auf Urteile zu berufen, die sich auf die Situationen im Normalbetrieb berufen.
Wir empfehlen daher nach wie vor, vorsorglich die Erschwerniszuschläge geltend zu machen. Aber bitte belasst es zunächst bei der Geltendmachung! Die potentiellen Ansprüche sind damit gesichert. Eine Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit dieser Geltendmachung sollten wir auf ruhiger Zeiten, nach Bewältigung dieser Krise, verschieben.
Sollte sich die oben beschrieben Zulage in Form einer Sonderzahlung auch für den Rettungsdienst durchsetzen, kann ja jeder selbst entscheiden, ob er*sie die Geltendmachung zurückzieht.
Eine Mustergeltendmachung könnt ihr hier runter laden: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2020/04/Muster_Geltendmachung_Erschwerniszuschlaege.docx
Notfalldienstplan
Bereits in unserem März BR-Info/Newsletter hatten wir euch mitgeteilt, dass u.a. auf unsere Anregung hin der Rettungsdienst Ammerland einen Notfalldienstplan einrichtet, der das Wechseln der Kolleg*innen von Wache zu Wache unnötig macht. Den Sinn dieser Maßnahme hat inzwischen jede*r verstanden, so dass wir darauf nicht noch einmal eingehen müssen. Es tauchen hin und wieder aber noch Fragen auf, auf die wir hier eingehen möchten.
Warum werden Kolleg*innen zu Hause angerufen, ob sie arbeiten können, obwohl noch ein*e Springer*in für die Wache vorhanden ist? Nun, es ist einfacher in Momenten zu telefonieren, in denen man noch nicht in Zeitdruck ist und es Momente in normalen Geschäftszeiten sind. So ist es für die LvDs einfacher einen Dienst zu Unzeiten zu besetzen ohne z.B. mitten in der Nacht nach einem*r geeigneten Kolleg*in suchen zu müssen, sollten alle Springer aufgebraucht sein. Das erhöht die Sicherheit, dass niemand auf eine Fremdwache muss. Die Frage ob man statt einspringen auch den offenen Springerdienst bekommen könnte, wenn der*die reguläre Springer*in eingesetzt würde ist sicher zulässig.
Es wurde die Frage gestellt, warum man nicht innerhalb einer Wache tauschen kann. Die können wir leider nicht beantworten, da das dies nicht Bestandteil unserer Absprache mit der Geschäftsführung war. Ja es macht Sinn nicht mehr wachenübergreifend zu tauschen, aber eine Tausch innerhalb einer Wache sollte möglich sein. Wir werden hierzu mit der Geschäftsführung in Kontakt treten, denn diese Abweichung von unserer BV-Arbeitzeit findet an dieser Stelle nicht unsere Zustimmung, zumal das Tauschaufkommen dem Vernehmen nach auf ein Minimum gesunken ist. Es gibt ja kaum noch Gelegenheiten wofür man tauschen sollte.
Insgesamt ist im Kolleg*innenkreis wenig Kritik bzw. Unverständnis zu den geänderten Dienstplänen zu hören. Wir gehen daher davon aus, dass dies auf allgemeines Verständnis stößt. Wir möchten euch an dieser Stelle als Betriebsrat dafür herzlich danken! Sollte mal irgendetwas überhaupt nicht passen, dann meldet euch. Wir versuchen für eine Lösung zu finden. Aber vielleicht lässt sich das Problem ja schon durch ein kurzes Telefonat mit dem WL lösen.
Bildungsurlaub
Es häufen sich die Anfragen zum Thema Bildungsurlaub daher werden wir hier nun doch ein paar Worte dazu verlieren. Ja es kann wieder Bildungsurlaub genommen werden, die Weiterbildungsmaßnahme NotSan-Ergänzungsprüfung ist weitgehend abgeschlossen. Aber bitte beachtet, dass wir noch in einer Sonderlage sind und wartet mit Bildungsurlaubsanträgen bis wir wieder im Normalbetrieb laufen. Die große Welle wird auch uns noch erreichen, auch wenn wir jetzt noch relativ verschont sind. Nach § 8 Abs. 2 kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, „wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen;“. Damit wird zur Zeit eh zu rechnen sein.
Allerdings hat aufgrund der aktuellen Situation das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur bis 30.06.2020 die Zustimmung erteilt, Bildungsurlaubsangebote als Online-Kurse durchzuführen. Wichtig ist allerdings, dass die für die Anerkennung nötigen Kriterien auch bei Online-Kursen erfüllt werden. Hier ist insbesondere auf die geforderte Dauer der Veranstaltung von fünf Tagen, mindestens an drei aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils acht Unterrichtsstunden à 45 Minuten zu achten. Darüber hinaus muss der*die Teilnehmende seinem*ihrem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Teilnahme nachweisen. Der Träger der Bildungsveranstaltung muss sicherstellen, dass die Teilnahme auch tatsächlich erfolgt und hat dem*der Teilnehmenden dazu die für den Nachweis erforderlichen Bescheinigungen kostenlos zu erteilen.
Wenn solche Online-Kurse zufällig in einen eh genehmigten Urlaub fallen, gäbe es die Option den Urlaub umzuwidmen. Allerdings funktioniert das auch nur, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Die grundsätzlichen Bedingungen zu denen Bildungsurlaub betragt werden kann, könnt ihr aus dieser Broschüre entnehmen:
https://br-rda.de/wp-content/uploads/2020/04/Nds_Bildungsurlaubsgesetz_Stand_Nov_2008.pdf
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ geht auch an dem Betriebsrat nicht vorbei. Auch wir sind angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern. Wir treffen uns zur Zeit wöchentlich zu Videokonferenzen, um die sich ständig weiterentwickelnde Lage aus betriebsrätlicher Sicht zu beurteilen. Wie ihr an den oben stehenden Beiträgen ablesen könnt, gibt es dazu einiges zu beachten, wir sind hier zu mit den Betriebsräten der Umgebung und der Gewerkschaft in ständigem Kontakt um die neuesten Informationen zu bekommen. Der Informationsaustausch mit der Geschäftsführung klappt noch nicht so gut, leider müssen wir die meisten Informationen mühselig extra abfragen oder selbst recherchieren. Daher haben wir angeregt, den Betriebsrat in das Krisenmanagement einzubinden, wie es zum Beispiel mit dem Betriebsrat der Ammerland-Klinik auch gehandhabt wird.
Bitte haltet euch außerhalb der angegeben Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise und wir habe euch ein weiteres aufschlussreichen Video angehängt:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus
Wir wünschen euch allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
- auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, so dass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
- als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed (hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/)
- als Newsletter
Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/
Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de
Euer Betriebsrat