Schlagwort-Archive: Teilbetriebsversammlungen

Betriebsratsinfo August 2021

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Personalwechsel im Betriebsrat

Frank Welink wird unseren Betrieb zum Ende des Monats verlassen. Wir danken Frank für sein Engagement im Betriebsrat und insbesondere für seine Arbeit im Ausschuss für Arbeitssicherheit. Wir wünsche ihm an seinem neuen Arbeitsplatz alles Gute!
Die Nachrückliste der „Liste Bröske“ ist erschöpft, so dass nun Karsten Rubbel, der für die „Liste 4.1“ kandidiert hat, nachrücken wird.


Jugend- und Ausbildungsvertretung gewählt

Gertje Bruhns
Konstantin Budde

Nun ist es endlich vollzogen. Wir haben wieder eine Jugend- und Ausbildungsvetretung.
Gewählt wurde die Notfallsanitäterin Gertje Bruhns

Erreichen könnt ihr Gertje unter dieser E-Mailadresse: gertje.bruhns [at] jav.br-rda.de

Vertreten wird sie durch das JAV-Ersatzmitglied Konstantin Budde. Beide werden in Kürze ihre erste Schulung besuchen, damit sie rasch ihre Arbeit in der JAV aufnehmen können.
Mehr über die JAV könnt ihr küftig auf der Homepage der JAV nachlesen: https://jav.br-rda.de
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und sind froh, dass das Thema Jugend- und Ausbildung bei uns im Betriebsrat nun wieder kompetent besetzt ist.


Betriebsratswahl 2022: Wahlvorstand gesucht

Wie die Zeit verrinnt. In gut einem halben Jahr wird schon wieder ein neuer Betriebsrat gewählt. Neben ausreichend Kandidat*innen, brauchen wir auch ein Team, das die Wahlen vorbereitet und durchführt.
Wir suche daher drei Kolleg*innen die bereit sind diese Aufgabe zu übernehmen. Was die Aufgaben eines Wahlvorstandes sind, könnt ihr hier beim Bundverlag nachlesen.
Wichtig ist dabei zu wissen, die Arbeit als Wahlvorstand macht man während der Arbeitszeit (nicht Bereitschaftszeit!!) D.h. ihr braucht dafür keine Freizeit opfern.
Damit die Kolleg*innen, die sich dazu bereit erklären, erfahren was wann und wie zu tun ist, bekommen sie eine eintägige Schulung.
Also meldet euch unter post [at] br-rda.de oder sprecht einfach ein BR-Mitglied an, wenn ihr euch als Wahlvorstand einbringen möchtet.


Stand der Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst

Wir treffen uns zur Zeit regelmäßig, in 2-3 wöchigem Abstand, mit der Geschäftsführung, um die in Rede stehende BV-Arbeitszeit im Einsatzdienst in allen Punkten in eine, von beiden Parteien, akzeptable Form zu bringen. Wir gehen dabei von dem gemeinsam mit Bernd Spengler entwickelten Entwurf aus.
Der redaktionelle Teil der BV ist weitgehend abgeschlossen. Uns ist es gelungen eine gut lesbare Fassung zu entwerfen, die auf viel überflüssigen Text verzichtet und trotzdem die wesentlichen Regelungen in unserem Betrieb beschreibt.
Offen sind zur Zeit, nach unserer Auffassung, noch drei „Knackpunkte“:

  • die Faktorisierung der NKTW und KTW-Dienste
  • die Pausen- und Feierabendregelung im NKTW-Dienst
  • der Eingriff in den Jahresdienstplan bei einer Bedarfsplanänderung

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass im NKTW keine Faktorisierung notwendig ist und im KTW-Bereich zumindest nicht die 39-Stundenwoche die Grundlage für einen Faktor gewählt werden kann. Darüber hinaus hält die Geschäftsführung es für zwingend notwendig im Vorfeld eine Arbeitszeiterfassung durchzuführen, die den Nachweis der Notwendigkeit einer Arbeitszeitreduzierung gerichtsfest erbringt.
Für die die Pausen- und Feierabendregelung im NKTW-Dienst hat der Geschäftsführer angekündigt, dass er die bestehende Regelung in einer neuen BV nicht unterschreiben wird. Er hält diese Regelung für strafrechtlich bedenklich, da der NKTW zur Notfallrettung zähle. Wir bezweifeln ob diese Auffassung bei einer zulässigen Eintreffzeit von 30 Minuten, die in der Praxis oftmals noch überschritten wird, so haltbar ist. Wir werden nicht zulassen, dass ein NKTW 15 Minuten vor Feierabend einen Einsatz bekommt, der die Kolleg*innen an den Rand des Nachbarlandkreises führt und schließlich in einer Krankenhauseinweisung von mitunter 50 km Entfernung von der Heimatwache endet. Das Ergebnis wäre mindestens zwei Überstunden. Technisch ist es, nach Auskunft der GOL-Administration, nicht möglich, dieses Überstundenrisiko auf das Niveau eines RTW als Kompromislösung zu reduzieren. Interessant wird in diesem Zusammenhang auch ein anstehender Arbeitsgerichtsprozess in Trier werden, der für den 4. November 2021 terminiert ist. Dort wird die Pausenfrage im Rettugsdienst verhandelt (Mehr dazu auf unserer Homepage: https://br-rda.de/?p=3860.
Den Eingriff in den Jahresdienstplan sehen wir sehr kritisch. Uns ist noch nicht klar, wie eine Bedarfsplanänderung, sei es eine Ausweitung oder Kürzung, im laufenden Jahresdiestplan umgesetzt werden soll, ohne diesen in seinem Charakter als Jahresdienstplan zu verändern. Etwaige Neubesetzungen von weiteren Fahrzeuge aus dem Springerpool kommt für uns nicht in Frage, denn die Springer reichen ja jetzt schon nicht, um den Normalbetrieb aufrecht zu halten. Größere Erweiterungen im laufenden Jahr können u.E. nur mit neuem Personal, sei es neues eigenes oder geliehenes Personal, bewältigt werden. Kleine Änderungen, wie Verkürzung oder Verlängerung bestehender Schichten, muss man ggf. im Einzelnen begutachten, ob so etwas im laufenden Plan umgesetzt kann.
In allen drei Punkten haben wir noch erheblichen Beratungsbedarf. Uwe und Marcus werden Anfang September am Rande der „Fachtagung Rettungsdienst“ in Leipzig mit unserem Rechtsanwalt Bernd Spengler das bisherige Ergebnis begutachten und die drei offenen Posten beraten. Am 20. September werden das nächste Mal mit der Geschäftsführung zusammenkommen um weiter zu verhandeln.
Zu allen anderen Gerüchten, die zu Themen wie die künftige Teambildung, die Springerverteilung, die Schichtfolgen, etc. im Betrieb kursieren, können wir nichts berichten, außer dass bisher hierzu keinerlei Vereinbarungen getroffen wurden. Unseres Wissens nach gibt es im Dienstplaner*innenteam verschiedendliche Überlegungen, wie der Bedarfsplan im nächsten Jahr umgesetzt werden könnte. Aber nichts davon ist so spruchreif, dass es uns vorgelegt wurde.


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat immernoch in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo April 2021

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Bericht von unseren Teilbetriebsversammlungen

Unseren Quartalsbericht könnt ihr der nachstehenden PPP entnehmen. Live gab es dazu natürlich noch einige Erläuterungen. Wenn ihr noch Frage dazu habt, sprecht einfach ein Betriebsratsmitglied an.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2021-03-23&24_Betriebsversammlung

Die Antwort auf die Vorabfrage zum Thema Jobrad könnt ihr dem nachfolgenden Artikel zur Tarifeinigung entnehmen.

Im weiteren Verlauf der Teilbetriebsversammlungen habe wir von der Feedbackrunde BR/PR/MAV und der Geschäftsführungen der GOL und der Rettungsdienstbetriebe im GOL-Land berichtet.

Die Runde hat in Form einer Hybridsitzung-Videokonferenz stattgefunden. Sie bestand aus dem PR des RD-Wesermarsch, BR des RD-Ammerland, MAV der Malteser, PR der BF OL, PR der BF DEL, Geschäftsführer-Runde und der GOL-Administration, die jeweils in einzelnen Gruppen coronakonform zusammen saßen und per Video miteinander verknüpft waren. Zunächst wurde durch Dr. Wolfgang Hagemann ein Impulsreferat gehalten, das im Wesentlichen noch einmal über den NKTW und die neue Leitstellensoftware informierte. Bemerkenswert war seine Äußerung, dass ärztlicherseits ein Jahr Ausbildung für die Rettungssanitäter*innen gefordert wurde, was aber von den Kostenträgern abgelehnt wurde.

Von der GOL-Administration wurde angekündigt ein Online-Feedbackformular anzubieten. Mit diesem Formular kann dann beispielsweise über Fehlalarmierungen berichtet werden. Man ist zur Zeit dabei, die „Stellschrauben“ für das Alarmierungsprozedere zu justieren. So sind z.B. zur Zeit die NKTWs zu 30% mit KTs beschäftigt. Dies möchte man reduzieren. Ziel ist es insgesamt treffgenauer mit den Alarmierungen zu werden.

Im Anschluss wurden Fragen (zu Pausen, Feierabend, etc.) gesammelt, die gebündelt von verschieden Verantwortungsträgern beantwortet wurden.  Dem Vernehmen nach liegt die Problematik bezüglich der Pausen und Feierabende während der NKTW-Schichten in den Landkreisen Oldenburg und Cloppenburg sowie der Stadt Oldenburg ähnlich wie im Ammerland.

Das Hauptsignal, das von dieser Veranstaltung ausging und das wir positiv bewerten, ist dass man in einer Arbeitsgruppe zu der Pausen- und Feierabendproblematik Lösungen erarbeiten möchte, die in die Bedarfsplanung integriert werden sollen. Das Ergebnis soll schließlich an die  Kostenträger herangetragen werden, die den dadurch entstehenden Mehrbedarf an Rettungsmitteln refinanzieren müssen. Hierzu sollen die PR/BR/MAV eingebunden werden. Wir freuen uns an dieser Stelle, dass man es verstanden zu hat, dass es Sinn macht die PR/BR/MAV einzubinden, wenn es darum geht den Rettungsdienst weiter zu entwickeln.

Eine Wiederholung dieser Runde wurde von allen Beteiligten gegrüßt, wir sind gespannt auf die nächste Runde.

Im weiteren Verlauf der TBV wurden von den Kolleg*innen keine weiteren Fragen gestellt und es entwickelte sind keine Diskussion, so dass die Veranstaltung nach gut einer Stunde geschlossen wurde.

 


Abschluss der Redaktionsverhandlungen Tarifrunde TVöD 2020

Die Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ist erfolgreich beendet worden. Am 11.03.2021 wurden in Berlin die Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 zwischen dem Bund, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem dbb Beamtenbund in Tarifunion erfolgreich abgeschlossen.

Dazu Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: „Wir haben bis zuletzt hart, aber dabei stets konstruktiv, zu den Details der Umsetzung der Tarifeinigung aus Potsdam verhandelt. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir nun auch insbesondere beim letzten großen Streitpunkt, der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, einen Konsens finden konnten. Mit dem Abschluss der Redaktionsverhandlungen steht der Auszahlung der erhöhten Entgelte bei den kommunalen Arbeitgebern nichts mehr im Wege.“

Gegenstand der Redaktionsverhandlungen waren 20 Änderungstarifverträge und zwei neue eigenständige Verträge zur Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing und zur Corona-Sonderprämie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Der heutigen Einigung waren intensive Verhandlungen zu vielen Details des umfangreichen Tarifwerks vorausgegangen. „Ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis, nach schwierigen, bis zuletzt kontroversen aber immer zielorientierten Gesprächen“, kommentierte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer die Einigung.

„Der erfolgreiche Abschluss der Redaktionsverhandlungen setzt ein klares Signal an die Beschäftigten: Ihre wichtige Rolle in einer schwierigen Zeit wird gewürdigt. Ohne den öffentlichen Dienst geht es nicht“, betonte Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Der Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen in zwei Schritten von insgesamt 3,2 Prozent in den kommenden zwei Jahren vor. Für uns bedeutet das, dass es ab dem 1. April 1,4 %, mindestens aber  50 Euro im Monat mehr gibt. Die Vergütung der Schüler*innen steigt um 25 Euro. Ab dem 1. April 2022 gibt es weitere 1,8 %, für die Schüler*innen weitere 25 Euro mehr.

Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern – Jobrad:

Am 25. Oktober 2020 haben sich ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nach insgesamt drei Verhandlungsrunden unter anderem auf einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) geeinigt.

Mit dem TV-Fahrradleasing wird es für Beschäftigte in Kommunen oder kommunalen Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen (§ 1 Abs. 1 TV-Fahrradleasing), künftig möglich, Entgelt zum Zwecke des Leasings eines Fahrrades umzuwandeln. Bisher war für Beschäftigte in diesem Geltungsbereich nur möglich, Entgeltbestandteile zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Seit dem 1. März 2021 können Beschäftigte damit Modelle der Entgeltumwandlung für Fahrradleasing nutzen, die in einigen anderen Tarifbereichen bereits angewendet werden.

Diese Modelle sind angelehnt an die Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen, dem sogenannten Dienstwagenprivileg: Arbeitgeber stellen Beschäftigten einen Dienstwagen oder ein Dienstfahrrad/E-Bike zur Verfügung, das auch privat genutzt werden kann.

Dazu kauft oder least der Arbeitgeber das Fahrzeug und es verbleibt im Betriebsvermögen. Für die private Nutzung müssen Beschäftigte den geldwerten Vorteil versteuern. Bei Dienstwagen ist dies monatlich ein Prozent des Listenpreises, bei Diensträdern seit 1. Januar 2020 ein Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.

Ein Anspruch auf private Nutzung eines Dienstfahrzeugs kann daraus entstehen, dass Beschäftigte auf einen Teil ihres Barlohns verzichten und stattdessen Sachlohn in Form eines Nutzungsrechts an einem betrieblichen Fahrzeug erhalten, so formuliert in einem Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 15. Dezember 2016. Diese spezielle Regelung ist die Grundlage des Geschäftsmodells von Anbietern für Fahrradleasing: Der Arbeitgeber least Fahrräder, die in seinem Besitz verbleiben. Den Betrag der Leasingraten erhält er von den Beschäftigten, die in entsprechendem Umfang auf Gehalt verzichten.

Dafür erhalten die Beschäftigten ein Nutzungsrecht für ein Fahrrad.

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Nutzung des Fahrrades ist geringer als der Gehaltsbestandteil, auf den der oder die Beschäftigte verzichtet.

Daher fallen weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, als wenn Beschäftigte selbst ein Fahrrad leasen würden. Die Kehrseite der geringeren Sozialversicherungsbeiträge sind niedrigere sozialversicherungsrechtliche Ansprüche. Das betrifft sowohl die gesetzliche Rente, als auch etwaige Arbeitslosengeldansprüche.

Da die Zusatzversorgungspflicht der Sozialversicherungspflicht folgt, sind auch die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge und daraus folgend die Rentenansprüche niedriger. Die Leasingmodelle enthalten außerdem meistens zusätzliche Kosten für Versicherung oder Serviceleistungen sowie Vorgaben zum Umgang mit dem geleasten Rad (z.B. Sicherheit des Fahrradschlosses, sicheres Abstellen, Nutzung und Alkoholeinfluss).

Die Leasingmodelle laufen in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren. Üblich ist, dass Nutzer*innen das Fahrrad anschließend zum Restwert kaufen können. Der TV-Fahrradleasing im kommunalen öffentlichen Dienst ist die Leasingdauer auf 36 Monate begrenzt. Eine Regelung für ein anschließendes Kaufangebot ist im TV-Fahrradleasing nicht enthalten. Der Tarifvertrag ist zum 1. März 2021 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022 (§ 5 TV-Fahrradleasing). Bis zum 31. Oktober 2022 soll, so die Niederschriftserklärung zum TV-Fahrradleasing, die Umsetzung des Tarifvertrages von den Tarifparteien bewertet werden, um bei Bedarf Gespräche zur Neubewertung der Regelungen führen zu können.

Keine Mitbestimmung des Betriebsrates

Nach § 4 Abs. 5 des TV-Fahrradleasing ist klargestellt, dass die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebs- oder Personalräte durch den Tarifvertrag unberührt bleiben. Wegen des Vorrangs tarifvertraglicher Bestimmungen sind Betriebs- und Dienstvereinbarungen allerdings ausgeschlossen, soweit der Tarifvertrag eine abschließende Regelung enthält. Daher können die Arbeitgeber mitbestimmungsfrei entscheiden, ob sie von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings Gebrauch machen oder ob Zusatzleistungen wie Versicherungen und Zubehör umfasst sein sollen.

Die Arbeitgeber müssen vor der Ingebrauchnahme des Fahrrads auch Gefährdungsbeurteilungen durchführen und die Beschäftigten nach § 12 ArbSchG unterweisen. Dazu gehört nicht zuletzt, die Aufklärung über die Pflicht persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die Kosten für diese trägt, als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – wie immer – der jeweilige Arbeitgeber.

Lohn sich das bürokratische Monster?

Wie im Text oben klar wird, bleibt der Arbeitgeber Eigentümer des Fahrrades, es wird nur für eine gewisse Zeit als eine Art Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt. Was auch klar wird, das dafür umgewandelte Entgelt fließt nicht in die Sozialversicherungen ein und mindern die Rente, Zusatzversorgung und das Arbeitslosengeld. Nicht beschrieben sind hier noch einige weiter bürokratischen Hemmnisse, die den Text völlig gesprengt hätten.

Unter diesem Link könnt ihr ein interessantes Video abrufen, in dem gut erklärt wird, wo die Haken zu finden sind: https://youtu.be/4Yh9LWaT7tU



Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten  zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat