Archiv der Kategorie: Allgemein

Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 gescheitert

Die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 sind gescheitert. Wie kam es dazu?

Mit ihrem Angebot haben die Arbeitgeber zunächst 7% geboten, die auf Frau Faesers dem Weg zum Mirkrofon zu 8% wurden. Als Festbetrag wurden 300 € geboten.

Vor der Liegenzufahrt der Notaufnahme …

Hört sich auf den ersten Blick gar nicht so schlecht an. Aber die dazugehörige Laufzeit die von den Arbeitgebern geboten wurde waren zunächst 27 Monate, später dann 24 Monate. Das gehört zur ganzen Wahrheit!

Damit halbieren sich natürlich die Werte, das bedeutet statt unserer geforderten 10,5 % wären das 3,5 % und der Einmalbetrag würde sich auf 150 € reduzieren. Wir haben 500 € gefordert.
Das verschweigen leider die Arbeitgeber in ihren Pressemeldungen!

Vor dem Hintergrund dieses doch recht unverschämten Angebots hat die Bundestarifkommision von ver.di gestern um Mitternacht einstimmig beschlossen die Verhandlungen für gescheitert zu erklären.

Die Arbeitgeber haben angekündigt nun in die Schlichtung zu gehen. Das Schlichtungsergebnis ist jedoch noch kein verbindliches Ergebnis, sonder nur ein Empfehlung an die Verhandlungskommissionen. Diese Schlichtung ist nach derzetigen Tarifvereinbarungen verpflichtend. Drei Tage nach dem offziellen schriftlichen Erklären der Schlichtung herrscht eine Friedenspflicht für die Zeit der Schlichtung. Friedenpflicht heißt aber nicht, dass wir uns nicht für die Zeit danach vorbereiten können.

Zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst besteht kaum eine Chance, dass sich die Arbeitgeber dazu im Rahmen der Tarifrunde auf Verhandlungen einlassen. Ver.di will den Arbeitgebern dazu aber mindestens eine Verhandlungsverpflichtung nach der Tarifrunde dazu abringen.

Wie geht es weiter?

Nun müssen wir die Schlichtungsverhandlungen abwarten. Diese Verhandlungen sind leider geheim, so dass wir den Verlauf nicht verfolgen können. Mehr zur Schlichtung könnt ihr unter diesem Link finden:
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/…/3905_102_FBL…

Letztendlich werden die ver.di-Mitglieder dann in einer Befragung über das Ergebnis der Schlichtung abstimmen und ggf. über einen Erzwingungstreik in einer Urabstimmung abstimmen. 75% der Mitglieder müssen sich für einen unbefristeten Erzwingungsstreik stimmen, damit er stattfinden kann. Also wer mitreden und abstimmen will kann jetzt noch eintreten, das geht auch online:

https://mitgliedwerden.verdi.de/

Aktuelles zur Tarifrunde findet ihr unter diesem Link:

https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/

Danke für euer Engagement bis hierher, unsere Demo war eine tolle Sache, ein Bild unserer Demo hat auch den Eingag zu BILD-Zeitung gefunden:

https://www.bild.de/…/neue-warnstreiks-drohen-letzte…

In dem Bericht wird in gewohnter Weise sehr verkürzt, aber doch erstaunlich sachlich berichtet.

 

Tarifrunde 2023: Ammerländer Retter*innen gehen auf die Straße

Nachdem inzwischen in vielen Bundesländern und beim Verhandlungsauftakt in Potsdam viele Rettungsdienstkolleg*innen eindrucksvoll für unsere Forderungen nach mehr Geld und vor allem für eine Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 44 Stunden gekämpft haben, sind auch die Kolleg*innen der Rettungsdienst Ammerland GmbH auf die Straße gegangen. Unterstützung kam dabei von Kolleg*innen aus Aurich, Friesland und der Wesermarsch. Danke dafür!

Über 50 Kolleg*innen des Rettungsdienstes sind schließlich lautstark für ein auskömmliches Ergebnis in der Tarifrunde des TVöD 2023 und für eine Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 44 Stunden unterwegs gewesen.

Während der Bürgermeister der Stadt Westerstede trotz seiner Nichtzuständigkeit seine Anerkennung und sein Verständnis für unsere Forderungen vor dem Rathaus zum Ausdruck brachte, lies sich die Landrätin vor dem Kreishaus nicht blicken. Schade eigentlich, ist doch der Landkreis der Hauptgesellschafter des Rettungsdienst Ammerland. Wir hätten uns hier ein wenig Unterstützung und Wertschätzung gewünscht.

Was fordern wir?

Neben der klassischen Forderung nach Entgelterhöhung von 10,5 % oder mindestens 500,– € für jede*n ist es für uns Retter*innen im TVöD wichtig auch an die Arbeitszeit zu erinnern. Noch immer arbeiten wir in einer 48 Stundenwoche, während z.B. im DRK-Reformtarifvertrag bereits eine 45 Stundenwoche vereinbart wurde. Für die Zukunft sieht dieser Tarifvertrag obendrein schon weitere Arbeitszeitverkürzungen vor. Daher ist es eine zentrale Forderung der Retter*innen auch die Arbeitszeit mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Wir fordern eine Reduzierung der Arbeitszeit für Beschäftigte im Rettungsdienst im TVöD auf eine 44 Stundenwoche!

Eine Befragung zeigt, gravierende Probleme bei Arbeitszeiten und Arbeitsintensität sowie hohe körperliche und psychische Belastungen. So gaben 84 Prozent der Befragten an, unter den derzeitigen Bedingungen nicht bis zum Renteneintritt im Beruf durchzuhalten. Hier müssen wir gegensteuern!

Nachfolgen kommen ein paar Impressionen von einem eindrucksvollen Marsch durch Westerstede:

Vielen Dank an Steve für die hervorragende Organisation!

 

Tarifrunde 2023

Auftakt in Potsdam mit lautstarker Demo

Die Tarifverhandlungen haben am 24.01.23 in Potsdam begonnen. Begleitet wurden sie von einem eindrucksvollen Aufgebot an RD-Kolleg*innen, die deutlich gemacht haben, dass die Belastungsgrenzen in vielen Bereichen bereits überschritten sind und dass neben der angemessenen Erhöhung des Tabellenentgelts auch die Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst überfällig ist. Nachfolgend findet ihr ein paar Impression von dem „Rahmenprogramm“ des Verhandlungstauftaktes.

 

 

Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen

Das Niedersächsische Rettungsdienstgeste (NRettDG)  wurde abermals geändert. Im März vergangenen Jahres wurde der Notfallkrankentransportwagen in das Gesetz eingefügt. Allerdings fehlten bislang die Vorschriften, mit welchem Personal dieses Rettungsmittel zu besetzen ist. Dies wurde kürzlich nachgeholt. So soll künftig der § 10 die Überschrift „Nichtärztliches Personal“ und folgenden Wortlaut erhalten:

„(2) 1Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Einsatz in der Regel
mit mindestens zwei Personen zu besetzen. ²Das Notarzteinsatzfahrzeug ist neben einer
Notärztin oder einem Notarzt mit einer Person zu besetzen, die mindestens zum Führen
der Berufsbezeichnung ‚Rettungsassistentin‘ oder ‚Rettungsassistent‘ berechtigt ist. 3Bei
einer Notfallrettung ist im Rettungswagen in der Regel mindestens eine Person einzu-
setzen, die zum Führen der Berufsbezeichnung ‚Notfallsanitäterin‘ oder ‚Notfallsanitäter‘
berechtigt ist. 4Bis zum 31. Dezember 2022 kann anstelle einer Person nach Satz 3 eine
Person eingesetzt werden, die zum Führen der Berufsbezeichnung ‚Rettungsassistentin‘
oder ‚Rettungsassistent‘ berechtigt ist. 5Beim Notfalltransport ist der Notfallkrankenwa
gen mindestens mit einer Rettungssanitäterin oder einem Rettungssanitäter, die oder der
die notwendige Einsatzerfahrung (mindestens 100 Notfalleinsätze) vorweist, einzuset-
zen. 6Beim qualifizierten Krankentransport ist der Krankentransportwagen in der Regel
mindestens mit einer Rettungssanitäterin oder einem Rettungssanitäter zu besetzen.“

In den §§ 10a – b werden ärztliche Qualifikationen geregelt, währende § 10 c für Notfallsanitäter*innen interessant ist. Dort heißt es künftig unter der Überschrift „Heilkundliche Maßnahmen“:

„1Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen im Rahmen des § 2 a des Notfallsanitä-
tergesetzes heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich ausüben. ²Sie haben gegenüber
der Ärztlichen Leiterin oder dem Ärztlichen Leiter regelmäßig nachzuweisen, dass sie die in
der Ausbildung erlernten, auch invasiven Maßnahmen weiterhin beherrschen.“

Die Wortbeiträge in der Debatte im Landtag dazu zeichnen sich auch dieses mal wieder von großer Unkenntnis aus. Kritische Stimmen werden in fast allen Wortbeiträgen ignoriert, denn diese gab es durchaus. Auf eine sonst übliche Anhörung der Arbeitnehmer*innenseite sollte eigentlich bei dieser Gesetzesänderung verzichtet werden. Man meint in dem sog. Landessausschuss Rettungsdienst (LARD) seien alle relevanten Stimmen vertreten und verschweigt dabei, dass die Arbeitnehmer*innenseite dort nicht vertreten ist. Denn im Gegensatz zum Landespflegeausschuss wo Vertreter*innen vom DGB und ver.di  Mitglied sind, wird das im LARD  noch verweigert.

Nicht destotrotz hat ver.di es sich nicht nehmen lassen Stellung zu beziehen: Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz – wir beziehen Stellung!

Die ausführliche Stellungnahme ist hier runter zuladen: Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz – wir beziehen Stellung! (ausführliches PDF)

Was die beschließende Politik dazu zu sagen hatte, könnt ihr euch in den folgenden Videos selbst anhören:

Rüdiger Kauroff (SPD):

Rainer Fredermann (CDU):

Dr. Marco Genthe (FDP):

Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen):

Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Daniela Behrens:

ver.di: Befragung zeigt Belastung

Rund 7.000 Beschäftigte haben sich in den vergangenen Wochen an einer ver.di-Befragung zu den Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst beteiligt. Das ist eine hervorragende Grundlage für aussagekräftige Daten, die aktuell vom Umfragezentrum Bonn (uzbonn) im Detail ausgewertet werden. Schon die ersten Ergebnisse zeigen: Es besteht akuter Handlungsbedarf!

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

22-04-22-Flyer_Erste_Ergebnisse_Befragung

Richtungsweisende Entscheidung für Arbeitnehmer*innen im Rettungsdienst

ArbG Trier, Urt. v. 17.03.2022, AZ 4 Ca 350/21

Im Juni 2021 berichtete wir über ein anstehendes Urteil des Arbeitsgerichtes Trier: Muss Ruhepause auch im Rettungsdienst ununterbrochen gewährleistet werden?

Nun entschied das Arbeitsgericht Trier in der Sache.

Soweit der Arbeitgeber Zeitabzüge für Pausen auf dem Rettungswagen vorgenommen hat, hält das Gericht diese Abzüge für nicht gerechtfertigt. Auch in der mündlichen Verhandlung wurde klar betont, dass eine Pause auf dem Rettungswagen nicht gewährt wird und somit auch nicht in Abzug gebracht werden darf.

Bezüglich des Einsatzes auf dem Notfallkrankenwagen wurde durch die Vernehmung des Zeugen klargestellt, dass die Mitarbeiter*innen auf dem Notfallkrankenwagen ihre Pause im Sinne von § 4 ArbZG nehmen dürfen. Der Bereichsleiter Rettungsdienst hat in dem Zusammenhang Folgendes als Zeuge bestätigt:

„..wenn diese Besatzung eine Pause bekommen hat, weil man den Einsatz besser planen kann, dann muss sie nicht erreichbar sein während dieser Pause.
Wenn der Besatzung des Notfallkrankenwagen eine Pause beispielsweise um Punkt 12:00 Uhr gewährt wurde, dann kann die Besatzung sowohl das Funkgerät im Einsatzwagen als auch das Diensthandy im Einsatzwagen lassen und sich für die nächsten 45 Minuten entfernen, ohne erreichbar zu sein. Sie hat dann aber um Punkt 12:45 Uhr wieder erreichbar und einsatzbereit zu sein.“

Mit Rücksicht darauf, dass der als Zeuge gehörte Bereichsleiter Rettungsdienst nicht die Arbeitgeberin ist, hat Dr. Margit Bastgen, Fachanwältin für Arbeitsrecht, rein vorsorglich nochmals die Arbeitgeberin um unmissverständliche Klarstellung gebeten.

Die Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts Trier stellt klar:

Eine Ruhepause sei eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der Arbeitszeit, in welcher der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten brauche, sondern freie Verfügung darüber habe, wo und wie er diese Ruhepause verbringen möchte. Müsse der Arbeitnehmer jederzeit innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein, liefe dies dem Erholungszweck der Ruhepause zuwider.

Demnach gewähre die Beklagte dem Kläger keine Ruhepause i.S.d. Arbeitszeitgesetzes. Die von der Beklagten angeführte geringe Auslastung des Rettungswagens spiele bei der Beurteilung keine Rolle: An der ständigen Einsatzbereitschaft des Klägers und der dadurch nicht möglichen Erholung ändere sich damit nichts.

Die Beklagte dürfe demnach die Arbeitszeit im tenorierten Umfang nicht pauschal als Ruhezeit abziehen: Als Pausen gewährte Arbeitsunterbrechungen, innerhalb derer ständige Arbeitsbereitschaft bestünde, seien als Arbeitszeit zu vergüten.

Muss Ruhepause auch im Rettungsdienst ununterbrochen gewährleistet werden?

Der Kläger, ein Notfallsanitäter und Leitstellendisponent, ist nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) bei einem gemeinnützigen Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz angestellt.

Der beklagte Arbeitgeber zieht dem Mitarbeiter bei Arbeitseinsätzen auf dem Notfallkrankenwagen oder im Rettungswagen pauschal 45 Minuten Pause ab, obwohl der Notfallsanitäter sich in diesen 45 Minuten in Arbeitsbereitschaft befindet.

Diese Arbeitsbereitschaft stellt nach rechtlicher Definition jedoch keine Ruhepause i.S.d. § 4 ArbZG dar, da innerhalb der Ruhepause – im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft – keine Verpflichtung zum Arbeitseinsatz besteht.

Eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, stellt keine Pause dar, da der Arbeitnehmer sich in diesem Fall ständig arbeitsbereit hält. Eine Ruhepause hingegen stellt eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeit, die den Mitarbeiter innerhalb seiner Arbeitszeit von seiner Arbeitspflicht befreit, dar. Die Ruhepause dient dabei der Erholung des Mitarbeiters.

Die aufseiten des beklagten Arbeitgebers eingerichteten Pausenkorridore in einsatzschwachen Zeiten, innerhalb derer der Arbeitnehmer seine Pausen möglichst zusammenhängend nehmen soll, sich jedoch gleichzeitig für den Notfall jederzeit kurzfristig einsatzbereit halten muss, sowie die geringe Auslastung der Rettungswache, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach Auffassung des Klägers nicht.

Entscheidend für die Erfüllung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sei die Gewährleistung der Inanspruchnahme der Pause innerhalb des bereitgestellten Pausenkorridors auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers, ohne dass die Pause durch einen möglichen Rettungseinsatz unterbrochen wird. Für die Gewährung von Pausen im Rettungsdienst sowie beim Einsatz auf Notfallfahrzeugen existieren auch keinerlei gesetzliche Ausnahmen: Der Arbeitgeber sei aufgrund der zwingenden Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet, den Einsatz des Notfallsanitäters so zu organisieren, dass ihm die Pausen ohne Unterbrechung gewährt werden.

Den laufenden Prozess führt Frau Dr. Margit Bastgen, Fachanwältin für Arbeitsrecht, am Arbeitsgericht Trier. Die Entscheidung des Gerichts wird als richtungsweisend für sämtliche Arbeitnehmer im Rettungsdienst erwartet.

Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz wurde geändert

Seit dem 16.03.21 ist nun der NKTW Gesetz. Allerdings ist damit immer noch nicht geklärt, welche Rolle dieses Rettungsmittel künftig einnehmen soll. Weder die Zuordnung zum Krankentransport noch die Zuordnung zur Notfallrettung, geschweige denn die Besetzung des Rettungsmittels ist, im Gegensatz zu den anderen bereits genannten Rettungsmitteln, im Gesetz geregelt.

Die Wortbeiträge der Abgeordneten der SPD- und CDU-Fraktion zeugten eher von einer großen Unkenntnis der Materie. Das gilt nicht nur für den NKTW, sondern auch für die Bereichsausweitung. Deren rechtssichere Implementierung im Gesetz ohne Zweifel dringend geboten ist. Allerdings ist es ein großer Fehler dazu die Rechtsprechung des Nds. OVG sowie die Einwände des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) des Landtages zu ignorieren. Die nun geschlossen Formulierung wird dem nicht gerecht, hier wäre eine eindeutige Formulierung , wie es  z.B. in Hessen oder Rheinland-Pfalz gelöst wurde, notwendig.

Das Schlusswort von Herrn Pistorius war dann der endgültige Schlag ins Gesicht der Kolleg*innen, als „Dank“ gibt es künftig mehr schlechter bezahlte Stellen für Anlernkräfte, die fälschlicherweise ständig als Fachpersonal bezeichnet werden.

Aber seht selbst, macht euch eine eigene Meinung, die Redebeiträge könnt ihr hier anschauen:

Rüdiger Kauroff (SPD):

Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen):

Dr. Marco Genthe (FDP):

Rainer Fredermann (CDU):

Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius:

 

 

TVöD-Tarifrunde 2020 – 48 Stunden nicht mit uns

Angebot der Arbeitgeber respektlos, Arbeitgeber fordern wieder 24 Stunden-Schichten im Rettungsdienst, die Arbeitszeitreduzierung wird abgelehnt

„Die angebotenen Lohnsteigerungen sind geradezu respektlos. Für kleinere und mittlere Einkommen bedarf es eines deutlich höheren Mindestbetrags. Die Laufzeit ist eindeutig zu lang. Insbesondere die Vorschläge für das Gesundheitswesen sind richtig dreist. Nach warmen Worten von Politikerinnen und Politikern im Frühjahr erhalten die Beschäftigten in den Krankenhäusern von den Arbeitgebern eine Klatsche, während sie zeitgleich schon wieder um das Leben von Corona-Patienten ringen. Auch die weiteren Forderungen und Erwartungen wie die

48 Stunden, nicht mit uns, das betonen die Kolleg*innen vor der Rettungswache Westerstede auf ihren Plakaten!                      Bild: U. Heiderich-Willmer

Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro oder die zeitnahe Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit werden nicht erfüllt“, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Das meinen auch die Kolleg*innen der Rettungsdienst Ammerland GmbH. Für sie kommt noch hinzu, dass sie unter den Rettungsdienstleistungserbringern mit dem TVöD bei der Arbeitszeit inzwischen das Schlusslicht sind. Während man beim DRK schon längst erkannt hat, dass 48 Wochenstunden zu viel sind und daher im DRK-Reformtarifvertrag bereits 45 Wochenstunden vereinbart sind, müssen die Kolleg*innen im Tarif des TVöD, trotz steigender Belastungen im Dienst, immer noch 48 Stunden pro Woche zur Arbeit kommen.

Auch in Edewecht haben sich Kolleg*innen vor Wache Edewecht in zwei „Schichten“ …                     Bild: U. Heiderich-Willmer

Im Rahmen der Tarifrunde 2020 sollte nun auch dieses Thema verhandelt werden, jedoch hat der Arbeitgeberverband VKA dies vom Tisch gewischt und statt dessen gefordert, dass die Kolleg*innen im Rettungsdienst wieder 24 Stunden-Schichten arbeiten sollen. Da wundert es nicht, dass Norbert Wunder, Mitglied der ver.di-Bundestarifkommission und Sprecher der ver.di-Bundesfachkommission Rettungsdienst, das Angebot der kommunalen Arbeitgeber für „eine Frechheit“ hält: „Jemand, der 24 Stunden wach ist, soll Rettungswagen fahren, in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen und im Notfall auch invasive Maßnahmen am Patienten durchführen? Das geht gar nicht.“ moniert Wunder.

… zusammengefunden um deutlich zu machen, dass nun mit den 48 Wochenstunden vorbei sein muss.    Bild: U. Heiderich-Willmer

Uwe Heiderich-Willmer, Betriebsratsvorsitzender und  ver.di-Tarifbotschafter in der Rettungsdienst Ammerland GmbH pflichtet ihm bei: „Die Belastungen in den Schichten wird immer höher, sogenannte Innovationen sollen hier im Bereich der Großleitelle Oldenburg die Effizienz und Auslastung der Fahrzeuge noch weiter erhöhen. Es häufen sich Schichten, in denen die Kolleg*innen fast 12 Stunden durchfahren und dann noch über Pausen und pünktlichen Feierabend diskutieren müssen. Die 48 Stundenwoche stammt aus Zeiten, in denen die Kolleg*innen nur einen Bruchteil der Einsatzauslastung in ihren Schichten hatten. Die Entwicklung der Wochenarbeitszeit hinkt hier mit großem Abstand hinterher“.

Wie in anderen Teilen des Gesundheitswesens ist die Wut groß, die Kolleg*innen beobachten gespannt die weiteren Verhandlungen und sind bereit weiter für ihre Forderungen auf die Straße zu gehen.

 

 

 

Neues zur Tarifrunde TVöD 2020 – Arbeitgeber haben ein Angebot vorgelegt

Gewerkschaften kritisieren Arbeitgeberangebot als völlig unzureichend. „Mehr Ausdruck fehlender Wertschätzung geht nicht! “ stellt Frank Wernike, Bundesvorsitzender von ver.di, fest.

Die Verhandlungsführer von ver.di und dbb, Frank Werneke und Ulrich Silberbach, haben das Arbeitgeberangebot in der Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen als unzureichend zurückgewiesen. “ Die angebotenen Lohnsteigerungen seien geradezu respektlos.

Für kleinere und mittlere Einkommen bedarf es eines deutlich höheren Mindestbetrags. Die Laufzeit ist eindeutig zu lang. Insbesondere  die Vorschläge für das Gesundheitswesen sind richtig dreist. Nach warmen Worten von Politikerinnen und Politikern im Frühjahr erhalten die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Rettungsdiensten von den Arbeitgebern eine Klatsche, während sie zeitgleich schon wieder um das Leben von Corona-Patienten ringen. Auch die weiteren Forderungen und Erwartungen wie die Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro oder die zeitnahe Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit werden nicht erfüllt“, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Das ist sehr enttäuschend. Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesinnenministers, ein vernünftiges Angebot vorzulegen, ist das stattdessen der Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Von einem Durchbruch sind wir weit entfernt.“

Das Angebot im Einzelnen:

  • Eine Laufzeit von 36 Monate, also bis zum 31. August 2023.
  • Sechs Nullmonate!
  • Entgelterhöhungen erst ab dem 1. März 2021 um 1,0 Prozent, mindestens aber 30 Euro, ab dem 1. März 2022 um 1,0 Prozent und ab dem 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent.
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung im Dezember 2020 in Höhe von 300 Euro (Teilzeitbeschäftigte entsprechend weniger). Aber: bereits übertariflich gezahlte Prämien werden auf diesen Betrag angerechnet.
  • Beschäftigte im Bereich der Flughäfen sollen keine Entgelterhöhung und auch keine Corona-Sonderzahlung erhalten.
  • Beschäftigte in einer Gesundheitsbehörde sollen in engen Grenzen eine Corona-Sonderprämie im Mai 2021 und Mai 2022 erhalten.
  • Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen ab dem 1. März 2021 und ab dem 1. März 2022 um jeweils 1 Prozent und ab dem 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent. Die Regelungen zur Übernahme sollen wieder in Kraft gesetzt werden und bis zum 31. Oktober 2023 gelten.
  • Eingriff in das Herzstück der Eingruppierung: Die Definition zum Arbeitsvorgang soll nachhaltig verschlechtert werden.
  • Ohne weitere Änderungen sollen die flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (FALTER) und die Altersteilzeit bis zum 31. Oktober 2023 verlängert werden.

Wer nun denkt, dass reicht an Missachtung – falsch gedacht! Zusätzlich wollen die Arbeitgeber der VKA noch die folgenden Punkte, die verdeckt einige Verschlechterungen enthalten:

  • Der garantierte Teil der Sparkassensonderzahlung (SSZ) soll in drei Schritten um fast 20 Prozent bis zum 1. Januar 2023 auf 64,77 Prozentpunkte abgesenkt werden. Zudem sollen zukünftige Entgelterhöhungen bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die Beschäftigten sollen die so dringend notwendige Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes aus ihrem eigenen Portemonnaie bezahlen. Dazu soll das Budget aus der LoB für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit einsetzt werden (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Kita-Zuschuss, Sachbezüge).
  • Die Beschäftigten in der Pflege sollen ab dem 1. März 2021 eine monatliche Zulage in Höhe von 50 Euro erhalten. Dafür sollen aber die Psychiatriezulagen gestrichen werden
  • Die monatliche Intensivzulage soll von jetzt 46,02 Euro auf 96 Euro erhöht werden.
  • Die Zulage für Wechselschichtarbeit soll auf 155 Euro monatlich erhöht werden. Gleichzeitig sollen aber die Bedingungen der Nachtschicht deutlich verschlechtert werden. Statt bisher zwei Stunden, soll die Voraussetzung auf mindestens vier Stunden Nachtarbeit erhöht werden.
  • Die Beschäftigten im Osten sollen weitere fast vier Jahre auf die längst überfällige Angleichung ihrer Arbeitszeit warten. Erst ab 2024 soll diese Ungerechtigkeit beseitigt werden.
  • Die Ärzt*innen im öffentlichen Gesundheitsdienst, die der EG 15 zugeordnet sind, sollen ab 1. März 2021 eine monatliche Zulage von 150 Euro erhalten.
  • Trotz immenser Arbeitsbelastung der Kolleg*innen im Rettungsdienst soll die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit undifferenziert auf 24 Stunden erhöht werden. Die Arbeitezeitreduzierung von 48 auf 45 Stunden lehnt die VKA ab!
  • Damit nicht genug: Obendrein will die VKA die Verlängerung des TV COVID bis zum 31. Dezember 2021 und die Zusage, dass im Rahmen der Tarifrunde 2020 tarifliche Notlagenregelungen für den Bereich der Flughäfen getroffen werden.

VKA-Präsident Ulrich Mädge sagt ernsthaft hierzu: „Das Angebot ist mehr als nur fair, gerade vor dem Hintergrund der über Jahre eingebrochenen Finanzen der Kommunen. Damit wollen wir auch die Beschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver machen. Wir erwarten, dass wir auf der Basis dieses Angebots in der nächsten Verhandlungsrunde eine schnelle Einigung erzielen werden.“

Die Gewerkschaften fordern hingegen u.a. eine Einkommenserhöhung um 4,8 Prozent, mind. 150 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten, Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikumsentgelte um 100 Euro, sie erwarten zudem eine Arbeitszeitangleichung Ost an West, Ver-besserungen für den Pflegebereich sowie die Reduzierung der 41-Std.-Woche für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, eine Reduzierung der 48 Std.-Woche im Rettungsdienst auf 45 Stunden.

Genauso wie die Gewerkschaftsforderungen nicht das letzte Wort sind, kann und wird es auch dieses erste Angebot der Arbeitgeber von Bund und Kommunen nicht sein.“ Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gesellschaft, öffentlichen Dienst und Tarifrunde erinnerten Werneke und Silber-bach abschließend nochmal daran, dass die Gewerkschaften aus gutem Grund im Frühsommer eine Verschiebung der Einkommensrunde bis 2021 vorgeschlagen hatten. Vor allem die kommunalen Arbeitgeber hätten das abgelehnt.

Die dritte Verhandlungsrunde ist für 22./23. Oktober 2020 in Potsdam verabredet. Bitte unterstütz die Verhandlungsführer*innen, das einfachste Mitte dazu ist, auch für Nichtmitglieder von ver.di, die Fotopetition. Klickt auf das Foto, dann gelangt ihr auf die entsprechende Seite, dort gibt es auch ein Erklärvideo dazu:

Und hier gibt es noch etwas zum weiterlesen und weiterverteilen:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

https://br-rda.de/wp-content/uploads/2020/10/16_10_2020_Flugblatt_Angebot_AG.pdf

DRK fürchtet neue Hürden bei Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erachtet die geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes als nicht zielführend, um eine echte Handlungs- und Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu schaffen. „Die geplante Reform verfehlt leider das Ziel, den Einsatz invasiver Maßnahmen auch für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter rechtlich zu ermöglichen. Stattdessen stellt es neue Hürden auf, die ihre Arbeit erschweren“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Das DRK setze sich dafür ein, dass die Helferinnen und Helfer gemäß ihres Ausbildungsstandes auch bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen.

Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebensgefährlichen Situationen lebensrettende Maßnahmen einleiten, um der betroffenen Person zu helfen, zum Beispiel Medikamente verabreichen oder Intubieren. Damit riskieren sie jedoch, sich strafbar zu machen, denn solche invasiven Eingriffe dürfen aufgrund des Heilpraktikergesetzes nur Ärzte durchführen. Notfallsanitäter und -sanitäterinnen können sich zwar auf das Gesetz des rechtfertigenden Notstands berufen, können aber dennoch im Nachhinein für ihre in einer Akutsituation getroffenen Entscheidung verurteilt werden, wenn die Gerichte diese anders bewerten.

Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Reform des Notfallsanitätergesetzes sieht vor, dass Notfallsanitäter und -sanitäterinnen lebensrettende Maßnahmen zwar ergreifen dürfen, dies aber erst dann, wenn eine vorherige ärztliche, auch teleärztliche Abklärung nicht möglich ist. „Eine solche Abklärung würde viel Zeit kosten, in der der Notfallpatient unversorgt bliebe, im schlimmsten Fall sogar versterben könnte. Die Einsatzkräfte müssen alles tun, um Schäden zu verhindern oder zu verringern, mit dem neuen Gesetz würde aber das Gegenteil erreicht werden“, sagt Reuter weiter.

Zudem verlangt die Reform einen hohen zusätzlichen Dokumentationsaufwand seitens der Helferinnen und Helfer, um im Nachhinein nicht haftbar gemacht werden zu können. „Die Notfallsanitäter und -sanitäterinnen durchlaufen eine lange Ausbildung und sind hochqualifiziert. Daher müssen sie in lebensbedrohlichen Situationen auch die notwendigen Maßnahmen durchführen dürfen, um einen Patienten zu retten und Folgeschäden zu vermeiden, auch wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Diese Handlungsfreiheit und Rechtssicherheit muss gesetzlich geregelt werden“, sagt Reuter.

48 Stundenwoche wird in der TVöD-Tarifrunde 2020 verhandelt

In der Videokonferenz für die Tarifbotschafter*innen am 07. September hat Christine Behle, die stellv. Vorsitzende und Verhandlungsführerin von ver.di am Verhandlungstisch für das Gesundheitswesen, bekräftigt dass das Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst am Verhandlungstisch für das Gesundheitswesen verhandelt wird.

Damit ist ein weiterer Meilenstein erreicht um die 48 Wochenstunden weg zu bekommen.


Jetzt sind allerdings alle Kolleg*innen gefragt:

Bitte helft und organisiert dass auf allen kommunalen Rettungswachen Tarifbotschafter*innen vorhanden sind. das ist wichtig um kurzfristig direkte Infos aus den Verhandlungen weiter geben zu können und unser Gesicht zu zeigen.

Wie man Tarifbotschafter*in wird, erfahrt ihr hier: https://unverzichtbar.verdi.de/tarifbotschafterin

Als zusätzliches Element gibt es in dieser Tarifrunde die Fotopetition. Fotos machen und hochladen, am besten so das ihr als Rettungsdienstler zu erkennen seid. Das kann jede*r Einzelne sein aber auch z. B. RTW Team. Das ist nicht nur für verd.di aner möglich sondern auch für noch nicht Mitglieder!!

Die Anleitung dazu findet ihr hier: https://unverzichtbar.verdi.de/fotopetition

 

Jetzt wird es ernst und ohne Euch wird es nicht klappen !!!

 

Notfallsanitäter muss nicht Wache putzen, Rasenmähen, Winterdienst machen AG-Oldenburg 2 Ca 508/18, LAG Hannover 10 Sa 470/19

 

[…]

Die Tätigkeiten weisen auch keinen Bezug zu denjenigen eines Notfallsanitäters auf. Anders
als etwa Ladetätigkeiten eines Kraftfahrers (Hess. LAG 13. Juni 1995 – 9 Sa 2054/94 – LAGE
§ 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49) kann vorliegend nicht erkannt werden, dass
es der Verkehrsanschauung entspräche, wenn ein Notfallsanitäter in der Rettungswache die
Toiletten reinigen, den Rasen mähen, Räum- und Streudienste leisten oder die Fenster putzen
müsste. Ebenso wenig gehört es seinem Tätigkeitsbild an, bei Abwesenheit des Wachleiters für
die Einhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der Rettungswache Sorge zu tragen, sofern er
der dienstälteste Arbeitnehmer ist.

[…]

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

https://br-rda.de/wp-content/uploads/2020/07/Urteil-LAG-Hannover_10SA470-19_Dienstanweisung.pdf

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

https://br-rda.de/wp-content/uploads/2020/07/Urteil-AG-OL_2-Ca-508-18_Dienstanweisung.pdf

Arbeitsverweigerung wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit LArbG Baden-Württemberg 4 Sa 81/00

LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 23.11.2000, 4 Sa 81/00

Arbeitsverweigerung wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2000 — 5 Ca 643/00 — wird auf Kosten des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Worte „zu unveränderten Arbeitsbedingungen“ unter Ziffer 2. des Tenors des angefochtenen Urteils ersatzlos entfallen.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.

Wert des Gegenstands im zweiten Rechtszug: 12.000,00 DM

ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst beim 12. Notfallsymposium in Oldenburg

In diesem Jahr werden die Kolleg*innen der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems wieder die Gelegenheit nutzen um am 30.11.2019 beim 12. Oldenburger Notfallsymposium das Gespräche mit den Kolleg*innen aus dem Rettungsdienst zu suchen. Bereits beim letzten, dem 11. Oldenburger Notfallsymposium, konnten  viele interessante Gespräche geführt werden. An einer Pinnwand konnten die Kolleg*innen loswerden, was sie im Rahmen ihrer Arbeit beschäftigt: die Arbeitszeit, Tarifvertrag, Rente mit 60, Arbeitsbelastung waren die Klassiker, die man immer wieder hörte. Die Pinnwand wartet auch am 30.11. wieder auf Eure Posts. Wir freuen uns auf spannende Gespräche mit Euch!

ver.di – Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD

Mit dem heutigen Tag startet die Gewerkschaft ver.di eine breit angelegte Befragung, die es so noch nicht gegeben hat! ver.di will wissen:

Was wünschen sich die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst:
Mehr Geld, mehr Freizeit oder eine Kombination aus beidem?

Alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit sind aufgerufen, sich an unser Online-Umfrage zu beteiligen.

So kannst Du mitmachen:
Alles was Du für Deine Teilnahme benötigst sind 5-10 Minuten freie Zeit und einen Internetzugang, egal ob mit dem Computer oder mit einem Smartphone. Nicht erforderlich sind datenschutzrechtliche Bedenken, denn die Umfrage findet anonymisiert und gemäß den Auflagen der DSGVO statt. Die Umfrage läuft bis zum 30. Juni 2019

Du erreichst die Startseite für der Umfrage über diesen Link: www.verdi.de/arbeitszeitumfrage-oed

Was ver.di mit der Umfrage erreichen will – und wie es weitergehen kann: 
In den zurückliegenden Tarif- und Besoldungsrunden haben wir gelernt: Die Gestaltung der Arbeitszeit hat nicht nur an Bedeutung dazu gewonnen, sondern steht in den Diskussionen und bei der Forderungsaufstellung oftmals an vorderster Stelle.

Um das Thema Arbeitszeit in der Tarif- und Besoldungsrunde mit dem Bund und den Kommunen im nächsten Jahr einbringen zu können, müssen wir uns sehr gut vorbereiten. Mit der Befragung wollen wir herausfinden, wofür die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Verwaltungen bereit sind zu streiten. Und wir wollen eine breite Arbeitszeitdiskussion vor Ort anstoßen – denn die ist für eine große Beteiligung und unseren gemeinschaftlichen Erfolg unerlässlich.

Alles klar? Dann fühle Dich herzlich dazu eingeladen, an unserer Umfrage teilzunehmen. Wir zählen auf Dich – und ganz besonders auf Deine Meinung. Natürlich werden wir dich nach der Auswertung der Umfrage über die Ergebnisse informieren.

Bis dahin,
Deine Gewerkschaft ver.di

Durchbruch im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen

Berlin, 18.04.2018

Bsirske: „Bestes Tarifergebnis seit vielen Jahren“

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.

7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom „besten Ergebnis seit vielen Jahren“. Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei

Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.

 Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: „100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.“

 Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.

 Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.

ver.di Bezirksfachgruppe fordert mehr Sicherheit und kürzere Arbeitszeit

V.l.n.r. Uwe Heiderich-Willmer (RD-Ammerland), Andre Höhne (RD-Ammerland), Johannes Meyer (MHD Lohne), Jens Renken (JUH Oldenburg), Oliver Hölters (MHD Lohne) der harte Kern der Fachgruppe. Es fehlen die Kolleg*innen von der BF Delmehorst, DRK LK-Osnabrück, DRK Cloppenburg und RD-Ammerland

Bei ihrem letzten Treffen haben die Mitglieder der ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems die Themen „Mehr Sicherheit durch Fahrtraining“, „Psychosoziale Notfallversorgung“ und „Arbeitszeitverkürzung“ aufgegriffen. Nach Auffassung der Bezirksfachgruppe sollten diese Themen Eingang in die Ausbildung und Praxis finden und damit für mehr Sicherheit sorgen und die Arbeitszeitbelastung im Schichtdienst auf ein übliches Maß reduzieren.

Mehr Sicherheit durch bessere Ausbildung

Ausgelöst durch mehrere Verkehrsunfälle mit Rettungsdienstfahrzeugen, mit zum Teil tödlichen Verunglückten, sieht die ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst im Bezirk Weser-Ems den dringenden Handlungsbedarf, die Ausbildung von Rettungsdienst-Fachpersonal in fahrerischen Belangen zu verbessern. Dieses Anliegen sollte mit den Möglichkeiten von ver.di auch auf Landes- und Bundesebene bei Arbeitgebern und anderen, für den Rettungsdienst verantwortlichen Stellen (kommunale Träger, Kostenträger etc.), entsprechend vorgetragen werden.
„Wir meinen, in eine fachgerechte Ausbildung des Rettungsdienst-Fachpersonals gehört neben der Ausbildung medizinischer Inhalte auch das erlernen fahrerischer Fähigkeiten, welche durch Schulung, Simulationstraining und Fahrsicherheitstraining geschult werden muss, außerdem sollte eine regelmäßige Fortbildung in den Bereichen stattfinden, damit auch das Bestands-Personal entsprechend geschult ist,“ betont Andre Höhne Mitglied der Fachgruppe.

Die bisherigen Praktiken, das Erlernen durch Erfahrung und durch Weitergabe von Erfahrungen sind nicht zeitgemäß und inhomogen, da unterschiedliche Arbeitgeber sehr unterschiedlich dieses Problemfeld angehen.

Erst eine Berücksichtigung dieses Problemfelds beim Gesetzgeber wird zu einer Anerkennung der Notwendigkeit bei Arbeitgebern und Kostenträgern führen!

PSNV in den Betrieben verankern

Überall dort, wo Menschen zusammen arbeiten, können auch Konflikte entstehen. Dem Arbeitsplatz kann eine große Bedeutung für das Entstehen, das Erkennen und den Verlauf von Konflikten und Problemen, sowie deren Verarbeitung zukommen. Im Rettungsdienst werden Haupt- und ehrenamtliche Helfer*innen in ihrer Arbeit mit den unterschiedlichsten psychosozialen Situationen konfrontiert. Viele dieser Situationen sind Notfallsituationen. Mit Hilfe der „Sozialen Ansprechpartner*innen“ (SAP) soll sichergestellt werden, dass von Stress, Burnout, akuten Belastungsreaktionen und anderen psychosozialen Problemen betroffene Kolleg*innen gezielte Hilfestellung durch speziell geschulte Kolleg*innen erhalten.

Soziale Ansprechpartner*innen bieten deshalb im Rahmen der Fürsorge und der Gesundheitsförderung Kolleg*innen Helfer*innen Unterstützung bei der Bewältigung von bestehenden oder sich anbahnenden Problemen an. „Das Ziel ist, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe zu finden und bei Bedarf die Suche nach professioneller Hilfe zu unterstützen oder diese direkt zu vermitteln,“ erklärt Johannes Meyer, Mitglied der Fachgruppe und Beauftragter für PSNV beim MHD. Die Aufgabe der Sozialen Ansprechpartner*innen besteht dabei vor allem darin, für Kolleg*innen mit unterschiedlichsten Problemen als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen.

Tarifübergreifende Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 39 Stunden/W.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte anlässlich der 15. RETTmobil 2015, durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“ Auf der Bundesfachbereichskonferenz 2015  wurde einem entsprechenden Antrag zugestimmt, das Thema auf die Tagesordnungen zu setzen.

„Wir meinen daher, dass es Zeit wird die in der „Zukunftswerkstatt Rettungsdienst 2015“ in Saalfeld erarbeitete Kampagne zur Arbeitszeit mit dem Titel „Gute ArbeitsZeit – 48 Stunden sind zu viel“ nun endlich tarifübergreifend auf den Weg zu bringen.“ sagt Uwe Heiderich-Willmer Sprecher der Bezirksfachgruppe. Denn die Reduzierung der Arbeitszeit von 48 Stunden in 3 Jahren auf 45 Stunden, wie beim DRK verhandelt, kann nicht das Ziel sein. Das Ziel ist erst erreicht, wenn Arbeitszeiten gelten, wie sie Arbeitnehmer*innen in anderen Branchen selbstverständlich haben, nämlich eine Arbeitswoche unter 40 Stunden.

Themen an die ver.di-Landesfachgruppe RD und die ver.di-Bundesfachkommission RD weitergereicht

Die Bezirksfachgruppe hat die Landesfachgruppe und die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di aufgefordert, diese Themen in den Gremien weiter zu beraten und weiter zu transportieren, damit sie durch Öffentlichkeitsarbeit in das Bewußtsein der Kolleg*innen gelangen und durch Einwirken auf Entscheidungsträger und Politik Eingang in das Notfallsanitätergesetz bzw. in die dazu gehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, sowie in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Rettungssanitäter der Länder finden und letztendlich in den Betrieben zur Umsetzung gelangen werden.

Notfallsanitätergesetz geändert

Dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit ist gestern das Plenum des Bundestages gefolgt.

In der gestrigen Plenarsitzung des Bundestages ist man mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages gefolgt und hat die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) beschlossen.

Damit gilt nun: Rettungsassistent*innen, die eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistent*in nachweisen können, erhalten beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu führen, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen.

Alle Rettungsassistent*innen, die innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten des NotSanG  5 Jahre aktive (Vollzeit-) Rettungsdiensttätigkeit nachweisen, können damit nun ohne 480 oder 960 Stunden Vorbereitungszeit eine Ergänzungsprüfung ablegen. Die Stichtagsregelung wurde aufgehoben.

 

 

 

Betriebsrat TV

Hier findet ihr Tipps, Tricks und Erfahrungen von Ex-Betriebsräten für Betriebsräte, Arbeitnehmer und Interessierte.
Bitte beachtet, dass es sich bei den in Videos behandelten Themen, Informationen und Tipps nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn ihr weitere Fragen habt, wendet euch sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Zur Verfügung gestellt von:

Jens Harenberg u. Markus Ponto HaPo Betriebsräte Consulting GbR
Falkentaler Weg 4a
22587 Hamburg

Vielen Dank dafür!

Für Fragen und Kommentare zu den Videos bitte direkt an die Autoren wenden: Betriebsrat TV

 

httpss://www.youtube.com/watch?v=IY7d5Z8tatY&list=PL8d3t8vgPHPiLQRWygONphCP51n9xG3RA

** Disclaimer: Der YouTube-Kanal „Betriebsrat TV“ steht in keinerlei Verbindung zur Internetseite www.betriebsrat.tv bzw. dem Unternehmen Betriebsrat.tv GmbH **

ver.di begrüßt geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Montag (13. Februar 2017) begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, demzufolge auch nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes erworbene Berufserfahrung von Rettungsassistenten bei der Überleitung berücksichtigt werden soll. Bisher gilt hier der Stichtag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. „Es ist überfällig, diese durch nichts begründete Stichtagsregelung abzuschaffen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Ungleichbehandlung unter den Rettern hat viele frustriert, da der Stichtag als willkürlich empfunden wurde. Neben einer qualifizierten Ausbildung ist Berufserfahrung im Rettungsdienst ein dickes Plus. Es ist richtig, diese beim Übergang ins neue Berufsbild entsprechend anzuerkennen.“
Bislang ist die von den Rettungsassistenten bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2014 erworbene Dauer der Berufserfahrung Grundlage für die Überleitungsbedingungen. Dabei ist entscheidend, ob man vor der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter einen Vorbereitungskurs von 960 Stunden (bei unter dreijähriger Erfahrung), von 480 Stunden (bei über dreijähriger Erfahrung) oder keinen Kurs (bei über fünfjähriger Erfahrung) absolvieren muss. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte ver.di die Übergangvorschriften mit den Ergänzungsprüfungen kritisch gesehen, da das Erfahrungswissen der Beschäftigten nicht genügend berücksichtigt wurde. Seither hat ver.di mit Nachdruck eine Nachbesserung der Regelung gefordert.
Sofern die Änderung beschlossen wird, müssen Arbeitgeber und 25 Rettungsdienstschulen auch Taten folgen lassen. Beschäftigten, die das wünschen, müsse die Ergänzungsprüfung sowie gegebenenfalls die im Gesetz beschriebenen Anpassungsmaßnahmen ermöglicht werden, um ihnen so eine attraktive Perspektive zu bieten. Dazu gehörten auch ausreichendes qualifiziertes Personal und eine gerechte Bezahlung.

Bayerische Aufsichtsbehörden: Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz gelten auch für den Rettungsdienst in Bayern

mit-pause-gehts-besserAuch im Rettungsdienst müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze sowie Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht sowie die Staatsministerien für Arbeit und Soziales (StMAS) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) legen eine „unmissverständliche Handreichung vor, die arbeitgeberseitig nicht mehr ignoriert werden kann“, so Robert Hinke, ver.di-Fachbereichsleiter für Gesundheit und Soziales in Bayern.

Diese Klarstellung war notwendig, da im Rettungsdienst nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di zunehmend gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Zu den gravierendsten Dauerproblemen zählt Hinke die Nichteinhaltung von Pausenzeiten, täglichen Höchstarbeitszeiten und vorgeschriebenen Ruhezeiten: „Berechtigte Kritik unserer Personal- und Betriebsräte beantworteten etliche Arbeitgeber mit fragwürdigen bis kruden Rechtsauslegungen, mitunter offener Ignoranz für die Belange der Beschäftigten. Dass hierdurch die vom Rettungsdienst zu versorgenden Patienten gefährdet werden könnten, kam meist erst gar nicht in den Blick.“

Anzeigen von Beschäftigten, Presseberichte über Missstände und die Ergebnisse einer ver.di-Beschäftigtenbefragung sowie fortgesetzte Kontroversen mit Arbeitgebervertretern veranlassten ver.di, beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales einen „Runden Tisch Arbeitszeit Rettungsdienst“ anzuregen, um einen rechtlichen Klärungsprozess herbeizuführen. Dem kamen die verantwortlichen Ministerien nach. Es ist dem Engagement der Gewerbeaufsicht und der Fachreferate der verantwortlichen Ministerien zu verdanken, dass nunmehr eine komprimierte Zusammenschau der wichtigsten zu beachtenden Regelungen vorliegt. Dass sich die „Durchführenden“ des Rettungsdienstes gegen die Rechtslage zu stemmen versuchten, war laut Hinke „für den erforderlichen Lernprozess im Rettungsdienst sicher hilfreich“. Spätestens jetzt könne sich niemand mehr „in Notsituationen flüchten“, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten auszudehnen. Diese gehören zur üblichen Tätigkeit im Rettungsdienst, bringen damit die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht zu Fall.

Hinke erwartet, dass die Arbeitgeber des Rettungsdienstes die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Damit die betrieblichen Interessensvertretungen die Umsetzung kritisch begleiten und Verstöße feststellen können, wird ver.di für Personalräte, Betriebsräte und die Mitarbeitervertretungen eigens Qualifizierungsprogramme erarbeiten. Die Gewerkschaft ver.di bietet den Durchführenden des Rettungsdienstes an, mögliche Mehrkosten gemeinsam gegenüber der Politik und den Kassen zu vertreten. „Alle Beteiligten stehen in der Verantwortung, den Beschäftigten zu ihren Rechten zu verhelfen und Gefährdungen für Patienten zu minimieren“, so Hinke.

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Mitgliederbefragung ergibt 78 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis an

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 15 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.

Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge 25 für beide Seiten gesenkt.

Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der 35 Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch per Gesetz seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

Geschafft: die Entgeltordnung kommt!

Zwischen der VKA und ver.di wurde endlich eine Einigkeit über die Entgeltordnung erzielt. In der neuen Entgeltordnung ist für jeden etwas dabei, Rettungssanitäter kommen in die EG 4 inklusive einer Entgeltgruppenzulage von 2,3% ihres jeweiligen Tabellenentgeltes, Rettungsassistenten in die EG 6 und die Notfallsanitäter sollen analog der neuen Pflegetabelle in der P8 eingruppiert werden. Das ist nicht so weit von dem entfernt was eingangs von ver.di für die Rettungsdienstler gefordert wurde. Die Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Von nichts kommt nichts!

Es war ein hartes Stück Arbeit, das ver.di da vollbracht hat. Aber ohne die Unterstützung der Mitglieder auf allen Organisationsebenen wäre das nicht möglich gewesen, denn der Widerstand der VKA war hoch. So waren auch die beiden Betriebsratsmitglieder Uwe Heiderich-Willmer und Marcus Schumacher bei verschieden Treffen der ver.di-Bezirks- und Landesfachgruppe Rettungsdienst und der AG Entgeltordnung Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundestarifkommission von ver.di in Oldenburg, Bremen, Hannover, Kassel und Berlin in ihrer Freizeit unterwegs, um gemeinsam mit Kolleg*innen aus der ganzen Republik den Verhandler*innen zu zuarbeiten.  Und es zeigt sich, dass sich Engagement durchaus lohnt, wir freuen uns, dass damit für alle ein Schritt nach vorn verbunden ist. Nun müssen diesem Ergebnis die ver.di-Mitglieder in der Mitgliederbefragung ab dem 9. Mai noch zustimmen.

Einzelheiten könnt ihr diesem Flyern entnehmen:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

EGO rettung

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

EGO kommunal 2017

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Flugblatt Tarifeinigung Bund VKA 29 04 2016

TVöD Tarifrunde 2016: Arbeitgeberangebot programmiert Reallohnverlust

Bsirske kündigt eine Ausweitung der Warnstreiks an

Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die 2,14 Millionen Tarifbeschäf-tigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen in Potsdam ist am Dienstagnachmittag (12.04.) zu Ende gegangen.
Ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite nannte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, „dreist und provokativ“. Das Angebot bedeute jahresbezogen für 2016 ganze 0,6 Prozent und für das nächste Jahr nur 1,2 Prozent. „Die öffentlichen Arbeitgeber setzen trotz beispiellos guter Kassenlage mit einem Überschuss der öffentlichen Haushalte von fast 30 Milliarden Euro auf Reallohnverluste für die Beschäftigten. Das ist eine Provokation“, erklärteForderungen Bsirske. Man werde „dieses sogenannte Angebot“ in der Mitgliedschaft diskutieren. „Ich bin sicher, dass die Antwort eine Ausweitung der Warnstreiks sein wird“, sagte der Gewerkschafter. Das Arbeitgeberangebot habe weder etwas mit Wertschätzung noch mit einer Teilhabe der Beschäftigten an der guten konjunkturellen Entwicklung zu tun.

Den Angriff auf das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung hätten die Arbeitgeber zurück genommen. „Gleichzeitig wollen sie aber einseitig die Beschäftigten zur Kasse bitten“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. Das komme für die Gewerkschaftsseite nicht in Frage. „Hier wird den Menschen zugemutet, einseitig Gelder in Versorgungskassen der Kommunen zu investieren, während auf der anderen Seite das Niveau ihrer gesetzlichen Rentenversicherung sinkt“, so Bsirske. 25
Einzig in der Frage einer neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten waren sich die Tarifvertragsparteien in Potsdam in den zweitägigen Verhandlungen einen großen Schritt näher gekommen.

Die Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Geld und eine Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro pro Monat. Zudem will ver.di den Missbrauch der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen. „Wir wollen den privaten Konsum stärken und einen attraktiven sowie konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst“, sagte Bsirske. 35 Die Gewerkschaft treibe die Sorge um notwendigen Nachwuchs in vielen Berufszweigen um. Zukunftsträchtig sei deshalb die unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

Die nächste Verhandlungsrunde wurde für den 28. und 29. April 2016 in Potsdam vereinbart.

Teilbetriebsversammlung „U 25“ – Notfallsanitäterschüler*innen und junge Kolleg*innen versammeln sich

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläuter den Weg zu JAV-Wahlen
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläutert den Weg zu JAV-Wahlen

Wie in vielen anderen Betrieben des Rettungsdienstes ist nun auch im RD Ammerland mit den neuen Notfallsanitäterschüler*innen eine Schwelle überschritten worden, die es notwendig macht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Dazu hat der Betriebsrat des RD Ammerland eine Teilbetriebsversammlung „U 25“ einberufen, zu der alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und alle NotSanschüler*innen unter 25 Jahren eingeladen wurden. Auf dieser Versammlung hat die Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems über die ver.di Jugend und die Durchführung einer JAV-Wahl informiert:

Die JAV kümmert sich um die Belange von Auszubildenden, sie achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Sie berät bei Problemen in der Ausbildung. Sie macht sich für Qualität in der Ausbildung stark und setzt sich für die Übernahme ein.

„Die JAV, als Vertretung der Jugendlichen und der zur Ausbildung Beschäftigten unter 26 Jahren ist ein eigenständiges Gremium mit eigenen Rechten“, erläutert Heike Boldt. „Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat notwendig.“

Neben umfangreichen Informationen zur JAV-Wahl erklärt die ver.du Jugendsekretärin auch die Aufgaben der ver.di-Jugend: Sie vernetzt junge Erwachsene im Dienstleistungssektor – für faire Arbeitsbedingungen und für ein schöneres Leben.

TBV_U25_h_k
Während der Versammlung wurde an die neuen Schüler*innen, die vor Kurzem ihre Ausbildung begonnen haben, eine „Willkommenstasche“ der ver.di-Jugend überreicht.

Als Teil der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft steht die ver.di Jugend für Ausbildungskompetenz und konsequente Interessenvertretung: Über 100.000 Auszubildende, junge Beschäftigte, Erwerbslose, Schüler*innen und Studierende sind schon Teil der Community. Mehr über die ver.di-Jugend findet ihr hier: https://jugend.verdi.de/

„Wir freuen uns über das rege Interesse der jungen Kollginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler, denn betrachtet man das hohe Durchschnittsalter in den Betriebsräten, ist es wichtig, dass sich auch junge aktive Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Interessenvertretung vertraut machen“, sagt der Betriebsratsvorsitzenden des Rettungsdienst Ammerland Uwe Heiderich-Willmer.

 

Alle, die sich im Bezirk Weser-Ems über die Wahl einer JAV informieren lassen wollen, können sich an Heike Boldt, Gewerkschaftssekretärin / Jugend wenden: Tel. 0441/96976 – 33 Mobil: 0151/46181916 heike.boldt [at] verdi.de

Retter organisieren sich

ver.di Mitglieder im Rettungsdienst Ammerland gründen Betriebsgruppe

Logo_VLÜber 56.000 Beschäftigte arbeiten auf 2.200 Rettungswachen in der Bundesrepublik. Über 100 davon arbeiten im Ammerland, verteilt auf 4 Rettungswachen.

Im Rettungsdienst Ammerland wird täglich eine schwere, qualifizierte Arbeit geleistet, deren physische und psychische Belastung zum Teil sehr hoch ist. Den-noch kommen die Kolleg*innen gern zum Dienst, denn gibt es eine wichtigere Aufgabe, als Leben zu retten? Damit das so bleibt, müssen die Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten beeinflusst werden. Um das zu unterstützen hat sich nun im Rettungsdienst Ammerland eine ver.di-Betriebsgruppe gegründet.

„Auch wenn wir im Rettungsdienst Ammerland mit seiner Tarifbindung an den TVöD sehr gute Arbeitsbedingungen vorfinden, heißt das nicht, das es nichts mehr zu verbessern gibt“, sagt der Sprecher der Betriebsgruppe Uwe Heiderich-Willmer. So müssen z.B. beim DRK und im öffentlichen Dienst die Eingruppierungsordnungen neu verhandelt werden. Was hier verhandelt wird, ist entscheidend für die Einkommensbedingungen vieler Jahre. Eine der Tätigkeit angemessene Eingruppierung ergibt sich aber nicht einfach am Verhandlungstisch. Sie muss vor Ort vehement von den Beschäftigten eingefordert werden.

Aber es gibt noch mehr Baustellen: Immer noch müssen Rettungsdienstler 48 Stunden pro Woche arbeiten, davon viele Stunden am Wochenende und nachts. Das bringt oft eine hohe gesundheitliche Belastung mit sich, eine Reduzierung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist daher unbedingt erforderlich. Ebenso führen die Belastungen im Beruf dazu, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter oft nicht erreicht und die Betroffenen mit Rentenabschlägen leben müssten. Ein früherer geregelter Renteneintritt sollte also ermöglicht werden. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di sieht zwei Weg das zu erreichen: die Schaffung gesetzlicher Regelungen in den Landesrettungsdienstgesetzen und die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten. „Auch das werden wir von der Basis aus unterstützen“, betont Heiderich-Willmer.

Logo-Betriebsgruppe
Die Betriebsgruppe delegiert dazu Mitglieder in die Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems von ver.di, die wiederum delegiert Mitglieder in die Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di speist sich aus den Landefachgruppen. Über diese Kaskade wollen wir die Kolleg*innen in der Bundefachkommission in Berlin unterstützen.
Seit Beginn 2014 gibt es für die Rettungsdienstler ein neues Berufsbild, der*die Notfallsanitäter*in. Künftig werden die Notfallsanitäterschüler*innen einer dreijährigen Ausbildung unterzogen, Rettungsassistenten*innen müssen eine Ergänzungsprüfung ablegen um dieses Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. Die Ausbilder, die Lehrkräfte, das Staatsexamen, die Ergänzungsprüfung brauchen gute und einheitliche Standards und die Auszubildenden sowie diejenigen, die die Weiterbildung zum Notfallsanitäter machen, bestmögliche Bedingungen und Unterstützung. Auch in diesem Sinne werden wir die Bezirks- Landes- und Bundesgremien von ver.di unterstützen.

Hier vor Ort freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH als Sozialpartner zum Wohle der Kolleg*innen des Rettungsdienstes und damit auch indirekt zum Wohle der Ammerländer Bürger*innen.

Neue Leitlinien zur Wiederbelebung erschienen

Mehr Erfolg durch deutliche Zunahme der Laienreanimation

151014_PI_GRC_Leitlinien_Website_2
Ab dem 15. Oktober 2015 stehen allen an der Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand beteiligten medizinischen Fachkräften auf der Internet-Seite des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) die neue Leitlinien zur Reanimation und die Kurzfassung „Reanimation 2015“ in deutscher Sprache kostenlos zum Download zur Verfügung: www.grc-org.de. Die Kurzfassung kann auch (solange der Vorrat reicht) kostenfrei als Taschenbuch über die Website des GRC bestellt werden

Köln, 15. Oktober 2015 – Für die Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand stehen ab sofort allen beteiligten medizinischen Fachkräften die neuen Leitlinien zur kardiopulmonalen Reanimation zur Verfügung. Sie wurden vom European Resuscitation Council (ERC) erstellt und sind auch in deutscher Sprache erhältlich. Während zentrale Aussagen zur Durchführung einer Reanimation im Wesentlichen beibehalten wurden, haben sich im Vergleich zu den Leitlinien aus dem Jahr 2010 viele Bewertungen und Details geändert. Der entscheidende Weg zu größerem Erfolg und zu mehr Überleben führt über mehr ausgebildete Ersthelfer, intelligente Alarmierungssysteme und eine deutliche Zunahme der Laienreanimation. Großer Wert wird auf die Telefonreanimation, also die Möglichkeiten des Leitstellendisponenten für Diagnose und Ersthelferreanimation, gelegt. Ein besonderes Projekt ist auch die Schülerausbildung, für die der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) ein Konzept erstellt hat. Die deutsche Übersetzung kann auf der Homepage des GRC unter www.grc-org.de/leitlinien bestellt bzw. heruntergeladen werden.
In Deutschland sind der plötzliche Herztod und der Kreislaufstillstand anderer Ursache für mehr als 100.000 unerwartete Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Es handelt sich somit um die dritthäufigste Todesursache, nach bösartigen Neuerkrankungen und Herzkreislauferkrankungen anderer Genese. „Ein Zustand, der deutlich verbessert werden könnte“, so Professor Bernd W. Böttiger, Vorsitzender des an der Übersetzung der Leitlinien beteiligten Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Universitätsklinik Köln. Die aktuellen Leitlinien zur Reanimation bringen wichtige neue Impulse und zeigen den Weg.

Es werden nur zwei Hände benötigt
So setzen die Experten mit den neuen Empfehlungen auf „Handarbeit“. „Eine manuelle Reanimation ist mindestens genauso effektiv wie die Verwendung mechanischer Reanimationshilfen“, erläutert Böttiger Teile der neuen Leitlinie. „In einigen Studien fand sich sogar ein schlechteres neurologisches Ergebnis bei Verwendung mechanischer Systeme“, so der Experte weiter. Der Einsatz von Reanimationshilfen führe unvermeidlich zu einer gewissen Unterbrechung der Thoraxkompressionen, die so kurz wie möglich sein müssten. Die neuen Leitlinien empfehlen daher den Einsatz solcher Geräte in besonderen Situationen, wie bei Reanimationen während eines Transportes, bei sehr langer Reanimationsdauer und natürlich im Herzkatheterlabor.
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Zur Reanimation bei Kreislaufstillstand empfehlen die Experten eine Drucktiefe von ungefähr 5 und nicht mehr als 6 cm. Die Frequenz soll bei 100 bis 120 pro Minute liegen. „Pausen von über zehn Sekunden führen zu einer Verschlechterung der Prognose des Patienten und müssen daher vermieden werden“, erklärt Dr. Dr. Burkhard Dirks, Altvorsitzender des GRC. Adrenalin wird weiterhin empfohlen. Experten sollen eine Intubation vornehmen – wenn möglich, ohne dabei die Herzdruckmassage zu unterbrechen. Als Alternativen gelten supraglottische Atemwegshilfen. Die Kapnographie ist obligat. Innerklinisch sollten Notfallteams etabliert werden, die bei definierten Zuständen alarmiert werden und so einen Kreislaufstillstand verhindern können. Mögliche reversible Ursachen eines Kreislaufstillstandes müssen immer mit bedacht werden.

Weiterbehandlung in Spezial-Zentren
Nach prähospitalem Kreislaufstillstand sind die Überlebenschancen höher, wenn die Patienten – im Einzelfall sogar unter laufender Reanimation – in spezielle Zentren (sogenannte Cardiac Arrest Center), die eine höhere Fallzahl aufweisen und eine Möglichkeit zur akuten Koronarintervention haben, eingeliefert werden. Mehr als jeder zweite Kreislaufstillstand ist die Folge eines Herzinfarkts. Werden die für den Infarkt verantwortlichen Koronarien innerhalb von maximal zwei Stunden dilatiert, verbessert dies deutlich die Prognose. Die neuen Leitlinien enthalten auch eine Empfehlung für das Temperaturmanagement: Nach Kreislaufstillstand bewusstlose Patienten sollen unabhängig vom initialen Herzrhythmus für mindestens 24 Stunden auf eine konstante Zieltemperatur zwischen 32 und 36 Grad Celsius gekühlt werden. Fieber müsse ebenso wie eine Hyperoxie in jedem Fall für 72 Stunden vermieden werden. Eine Prognostizierung erscheint, so die neuen Handlungsempfehlungen, frühestens nach 72 Stunden sinnvoll.

Disponenten in Leitstellen sollen Telefonreanimation implementieren
Leitstellendisponenten sollen Laien am Notruftelefon in Herzdruckmassage instruieren. „Dies ist extrem effektiv – man muss es siebenmal machen um ein Leben zusätzlich zu retten!“, erklärt Professor Karl Heinrich Scholz, stellvertretender Vorsitzender des GRC vom St. Bernward-Krankenhaus in Hildesheim. In Deutschland wird die Telefonreanimation von immer mehr Leitstellen durchgeführt. In Bayern ist sie bereits landesweit verpflichtend. Auch intelligente Gesamtsysteme, in denen Ersthelfer in der Nähe per Smartphone gleichzeitig mit dem Rettungsdienst alarmiert werden, können Vorteile bringen.

Für Laien muss die Reanimation selbstverständlich sein
In 50 bis 70 Prozent der Fälle beobachten Laien einen Kreislaufstillstand und sind Zeugen, denn meist passieren Kreislaufstillstände zu Hause. „Nach drei bis fünf Minuten fängt das Gehirn an zu sterben“, so Scholz. Der Notarzt trifft meist aber erst nach acht bis zwölf Minuten ein. Der sofortige Beginn der Reanimation durch Laien kann daher entscheidend helfen. Bei Erwachsenen reichen in den ersten Minuten alleinige Thoraxkompressionen meist völlig aus. Laien sollten verstärkt in Wiederbelebung ausgebildet werden, so die Empfehlungen der neuen Leitlinie. Dazu gehören die Herzdruckmassage und die Beatmung im Verhältnis 30:2. Besonderer Wert wird auf die Ausbildung von Schülern gelegt. Eine Doppelstunde pro Jahr ab der 7. Klasse sei ausreichend. Die Schüler können von speziell aus-gebildeten Lehrern unterrichtet werden. Entsprechende Empfehlungen werden von der Kultusministerkonferenz 2014 und seit diesem Jahr auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt. Ein Ausbildungskonzept kommt vom GRC. „Gemeinsam 10.000 Leben zusätzlich pro Jahr in Deutschland retten“, so lautet das interdisziplinär und interprofessionell formulierte Ziel, das durch die Umsetzung der Empfehlungen der neuen Leitlinien erreicht werden kann.

Weiter Infos und Downloads gibt es hier: https://www.grc-org.de/

Alt, krank, ausgelaugt… ARD-Report Mainz 25.08.15

Krankenstand bei Rettungskräften über 60 Jahre stark gestiegen
AOK-Analyse zeigt besondere Belastung von älteren Sanitätern DRK und ASB fordern abschlagsfreie Rente mit 60 für Rettungskräfte

MAINZ – Der Krankenstand bei älteren Rettungskräften über 60 Jahre ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Rettungsassistenten und Rettungssanitäter waren zudem deutlich häufiger und länger krank als der Durchschnitt aller Berufstätigen in der entsprechenden Altersgruppe. Das berichtet das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ heute Abend (21.45 Uhr, Das Erste) unter Berufung auf eine entsprechende exklusive Datenanalyse des wissenschaftlichen Dienstes der AOK. Vor diesem Hintergrund fordern Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) im Interview mit REPORT MAINZ jetzt erstmals eine abschlagsfreie Rente mit 60 für Rettungskräfte.

Der Wissenschaftliche Dienst der AOK hat exklusiv für das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ die Arbeitsunfähigkeitskennzahlen älterer Rettungsdienstmitarbeiter berechnet. Danach ist der Krankenstand gerade bei älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) in den vergangenen drei Jahren von 2012 bis 2014 deutlich gestiegen – um rund 2 Prozentpunkte. Betrug der Krankenstand 2012 noch 9,9 %, lag er 2014 bereits bei 12,2%. Zum Vergleich: Der Krankenstand aller Rettungsdienstmitarbeiter stieg im gleichen Zeitraum nur um 0,4 Prozentpunkte (von 4,9 auf 5,3%).

Auch die Schwere der Erkrankung, die sich an den Arbeitsunfähigkeitstagen je Fall ablesen lässt, hat bei den älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) stark zugenommen: Lag die Dauer je Fall 2012 durchschnittlich noch bei 26,8 Tagen, betrug sie 2014 bereits 30,3 Tage. Eine Zunahme von 13%. Zum Vergleich: Die Arbeitsunfähigkeitstage je Fall blieben im Durchschnitt aller Rettungsdienstmitarbeiter im Vergleichszeitraum etwa gleich (2012:13,1 Tage, 2014:13,0 Tage).
Vergleicht man Rettungsdienstmitarbeiter mit dem Durchschnitt aller Berufstätigen, stellt man fest: Der Krankenstand gerade der älteren Rettungsdienstmitarbeiter (über 60 Jahre) lag 2014 um 3,6 Prozentpunkte höher als der durchschnittliche Krankenstand aller Berufstätigen in dieser Altersgruppe (12,2% zu 8,6%).

Auch die Schwere der Erkrankung, die sich an den Arbeitsunfähigkeitstagen je Fall ablesen lässt, lag bei den älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) höher als beim Durchschnitt aller Beschäftigten in dieser Altersgruppe. Waren ältere Berufstätige (über 60 Jahre) 2014 im Schnitt 22,2 Tage je Fall krank, so lag der entsprechende Wert bei Rettungsdienstmitarbeitern bei 30,3 Tagen – eine um 36% längere Erkrankung.

Der Präsident des DRK Baden-Württemberg, Lorenz Menz, sagte im Interview mit REPORT MAINZ: „Ich wünsche mir, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung bekommen, bei der die älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Notfallrettung mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Es bleibt dabei, dass eben der große Teil dieser älteren Frauen und Männer in der Notfallrettung nach 60 Jahren ausgepowert sind, und deswegen muss man dem Rechnung tragen. Auch als Dankeschön für das, was sie ein Leben lang für andere Menschen getan haben.“

Heiko Werner, Abteilungsleiter Hilfsorganisation ASB Bundesverband, schloss sich der Forderung im Interview mit REPORT MAINZ an: „Auch wir glauben, dass wir eben hier für eine Berufsgruppe, die besonderen psychischen und auch physischen Belastungen ausgesetzt ist, die Möglichkeit schaffen müssen, eine frühere Verrentung ohne Abschläge möglich zu machen.“

Der DRK-Geschäftsführer in Rheinland-Pfalz, Norbert Albrecht, sagte: „Das Deutsche Rote Kreuz sieht einen Handlungsbedarf nach Verkürzung der Lebensarbeitszeit für die Beschäftigten im Rettungsdienst. Wir beobachten leider, dass viele unserer Beschäftigten frühverrentet werden mit entsprechend hohen Abschlägen bei deren Rente.“

 

Der Radiobericht dazu: https://www.swr.de/report/swr1-baden-wuerttemberg-abschlagsfreie-rente-fuer-notfallretter/-/id=233454/did=16048498/nid=13839326/1gpp51e/index.html

Report Mainz hat dazu eine eine Reportage im Programm:

Belastungscheck im BRK

Vor einigen Wochen wurden die Beschäftigten des BRK dazu aufgerufen, an der ver.di-Mailingaktion »Angst überwinden: Missstände benennen, Anforderungen formulieren« sowie an dem ver-di-Belastungscheck mitzuwirken.

Über 2.500 Beschäftigte des BRK haben sich daran beteiligt,  die damit repräsentative und sehr aussagekräftigen Rückmeldungen gaben.

Die erste Auswertung wurde nun erstellt und zeigt, wie die Beschäftigten die Arbeitsrealität im BRK wahrnehmen. Die Ergebnisse sind durch ihre Repräsentativität auch auf andere Bundesländer zu übertragen.

„Diese Rückmeldungen sind uns Ansporn, unsere Tarifforderungen für gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entgelte auch weiterhin konsequent, aber auch lösungsorientiert zugleich, in die Verhandlungen einzubringen, “ heißt es dazu von ver.di.

Den Belastungscheck könnt Ihr hier im Einzelnen nachlesen:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung

ver.di fordert kürzere Arbeitszeiten im Rettungsdienst

ver.di kritisiert die überlangen wöchentlichen Arbeitszeiten im Rettungsdienst und macht sich für eine spürbare Verkürzung stark. Durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler anlässlich der 15. RETTmobil, der „Europäischen Leitmesse für Rettung und Mobilität“, die vom 6. bis 8. Mai 2015 in Fulda stattfindet.

„Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit.“ Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstand

Viele Lebensretter könnten aufgrund der hohen Belastung nicht bis zur Rente im aktiven Rettungsdienst arbeiten. Deshalb sollten auch die Arbeitgeber ein Interesse an kürzeren und familienfreundlicheren Arbeitszeiten haben. ver.di werde das Thema Arbeitszeiten im Rettungsdienst künftig bundesweit anpacken, kündigte Bühler an.

Im Rettungsdienst sind bundesweit rund 57.000 Menschen beschäftigt, davon ein Drittel Frauen.

Bezirksfachgruppe Rettungsdienst hat getagt

Am 24. Februar  hat die, im letzten Jahr gründete, ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems  zum dritten mal in Oldenburg getagt.

Die Themen umfassten Berichte aus der Landesfachgruppe Rettungsdienst Nds./HB, der Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB 03, Fragen zur Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung, Einbindung der Bezirksfachgruppe in die ver.di-Strukturen und  Öffentlichkeitsarbeit.

Der Bericht von der ver.di Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen, hatte drei inhaltliche Schwerpunkte und waren gleichzeitig drei Berichtspunkte:

ver.di-Zukunftswerkstatt Rettungsdienst tagte in Saalfeld!
Vom 24. bis 27. November 2014 fand in Saalfeld die diesjährige Zukunftswerkstatt mit Rettungsdienstkollegen von Wohlfahrtsverbänden, kommunalen und privaten Rettungsdiensten statt.
Wichtige Themen waren der Gesundheits- und Arbeitsschutz im Rettungsdienst, das alternsgerechte Arbeiten sowie die Frage von Arbeitszeiten in dem Bereich.
Ziel war die Entwicklung gewerkschaftlicher Strategien, um über diverse Instrumente wie verlässliche Dienstpläne, Reduzierung der Ausdehnung der Arbeitszeit, bessere Mitarbeiterführung, optimierte Arbeitsorganisation und den Einsatz sinnvoller technischer Hilfen sowie die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitssituation der Retter zu verbessern.
Weitere Diskussionspunkte waren die Struktur des Gesundheitswesens in Deutschland sowie die möglichen Auswirkungen der drei in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und Ceta auf den Rettungsdienst. Insbesondere das Verbot von Rekommunalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie der Wegfall von Regulierungen wie Landesrettungsdienstpläne wurden als Gefahr gesehen.
Auch in diesem Jahr findet die Zukunftswerkstatt wieder in Saalfeld statt. Sie ist für ver.di-Mitglieder kostenlos, die Fahrtkosten trägt ebenfalls ver.di. Anmeldung über: Sabrina Stein mailto:Stein, Sabrina <sabrina.stein [at] verdi.de> bei der Bundesverwaltung.

Vorbereitung Retterseminar 2015 in Walsrode:
Dieses Seminar richtet meist im Februar die Landesfachgruppe aus und beschäftigt sich mit aktuellen Themen aus dem Arbeits- und Tarifrecht im Rettungsdienst. Schwerpunkt war wieder Notfallsanitäter. Das Seminar fand Anfang Februar statt.

Tarifabschluss DRK 2014
Mehr dazu findet ihr hier: https://oeffentlicher-dienst.info/drk/

Am 14. und 15. Januar 2015 hat sich die Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB03 in Leipzig getroffen.
Viel Neues gab es nicht zu berichten, da die letzte Verhandlungsrunde im Dezember nur als informelle Gesprächsrunde abgehalten wurde, denn einige Vertreter der VKA konnten wegen des Pilotenstreiks nicht anreisen.
Insgesamt wurde berichtet, dass die Arbeitgeber auf allen Ebenen eher blockieren, etwaige Veränderungen in der Entgeltordnungsstruktur dürfen nach ihren Auffassungen nur kostenneutral geschehen. Eine Anerkennung höherwertiger Tätigkeiten, dessen Notwendigkeit bestritten wird, hätte wenn überhaupt nach dem Plan der VKA zur Folge, dass „unten“ gestrichen wird, siehe die vorgeschlagen neue EG 2a im Pflegebereich.
Im Bereich Rettungsdienst ziert sich die VKA immer noch über die Eingruppierung des Notfallsanitäters zu reden, man will dazu die Reformen in den RD-Gesetzen abwarten. Für die Notfallsanitäterschüler gibt es die Empfehlung den § 8 TVAöD-Pflege anzuwenden, was in der Praxis auch schon umgesetzt wird.
Man geht davon aus, dass vor dem Frühjahr 2016 nicht mit dem Abschluss einer neuen Entgeltordnung zu rechnen ist. Die letzten Verhandlungen waren Mitte Februar, Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Am 5.2.2015 wurde vom Landesausschuss Rettungsdienst (nach §13 NRettDG) die Kostenrichtlinie aktuell neu beschlossen und hat somit „Gesetzes-Charakter“:
In Punkt 3.4 werden darin die Kosten der Aus-Fort- und Weiterbildung beschrieben
Wesentliche neue Regelungen sind:

  • Lehrgangs- und Personalkosten für NotSan-Schüler sind Kosten des Rettungsdienstes!
  • Ein Schüler entspricht 0,3 Rettungssanitäter-Planstellen
  • Lehrgangs-und Personalkosten für weiterzubildende Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sind Kosten des Rettungsdiensts, wobei sich die Zahl der weiterzubildenden Rettungsassistenten aus der Personalplanung ergibt !
  • Die Weiterbildungskosten können auch pauschaliert werden.

Die Zeit/Kosten der RA, die ihre Ergänzungsprüfung erst nach 480 oder 960 Stunden Weiterbildung machen dürfen, aber stattdessen zur staatlichen Prüfung mit voraussichtlich 160 Stunden gehen, können durch Pauschalierung dazu führen, dass mehr RA zur staatlichen Prüfung gehen können, als es die eigentliche Personalplanung ergeben würde.
Außerdem sind die bereits geltenden Punkte zur Fortbildung interessant, da auch die Lehrgangs-und Personalkosten der 30-stündigen fachspezifischen Fortbildung (PFLICHT) Kosten des Rettungsdienstes sind – von den Kostenträgern also anerkannt werden müssen, wenn die Rettungsdienste diese Fortbildungen durchführen. Es sollte also im Interesse aller Beteiligten sein, dass Fortbildungen also nicht Privatsache sind! Nachzulesen ist die Kostenrichtlinie hier.

Schließlich erläuterte der hauptamtliche Sekretär Jürgen Wenzel die horizontalen und vertikalen Strukturen von ver.di und wo dort die Bezirksfachgruppe einzusortieren ist. Die Strukturen staffeln sich von Orts/Kreis- über die Bezirks- und Landesebene bis zur Bundesebene, auf den einzelnen Ebenen sind dann noch horizontal die 13 verschiedenen Fachbereiche mit ihren Berufsspezifischen Untergliederungen angeordnet. Wir Rettungsdienstler sind dem Fachbereich 03 Gesundheit, Wohlfahrtspflege, Soziale Dienste und Kirchen zugeordnet.

Zur Öffentlichkeitsarbeit wurde beschlossen, am 10.Oktober 2015 beim Notfallsymposium in Oldenburg einen ver.di-Stand zu betreiben – dazu brauchen wir mind. 6 Kollegen, die sich abwechselnd um die Betreuung vor Ort kümmern.
Also liebe Kollegen, wenn ihr sowieso zum Notfallsymposium kommen wolltet oder erst jetzt auf den Geschmack gekommen seid, dann bietet doch bitte Eure Unterstützung für UNSEREN Stand an !
Des Weiteren soll im ver.di-Mitgliedernetz eine geschlossene Gruppe für die Fachgruppe eingerichtet werden. Das wird eine sog. Einladungsgruppe, in welche die angesprochenen Mitglieder eingeladen werden.

Das nächste Treffen der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems ist für den 19.05.2015 anberaumt. Alle ver.di Mitglieder oder die, die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen, Infos dazu gibt es hier: mailto:juergen.wenzel@verdi.de

Entgeltordnung kommunal

ver.di fordert deutliche Aufwertung der Pflegefachkräfte – Arbeitgeber wollen Pflegehilfskräfte schlechter bezahlen

Auch die Berufsgruppen Feuerwehr und Rettungsdienst werden im Oktober weiter verhandelt

logo_verdiDie Vorstellungen über eine neue Eingruppierung für Berufe im Gesundheitswesen könnten unterschiedlicher nicht sein. ver.di will eine deutliche Aufwertung durchsetzen und fordert für die Pflegefachkräfte mindestens 3.000 Euro im Monat. Die Arbeitgeber wollen die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung nutzen, um die Pflege abzuwerten. Am 25./26. August 2014 fand die zweite Verhandlungsrunde über eine Entgeltordnung für die Gesundheitsberufe mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) statt. Verhandelt wurden im ersten Schritt die Pflegeberufe.

ver.di hat einen Strukturvorschlag für die Eingruppierung gemacht.
Danach werden Pflegefachkräfte bzw. Pflegehilfskräfte jeweils gleich eingruppiert, egal ob sie in der Kranken-, Kinderkrankenoder in der Altenpflege arbeiten. Für ver.di ist klar, dass die dringend erforderliche Aufwertung der Fachkräfte nicht durch eine schlechtere Bezahlung bei den Pflegehelferinnen bezahlt werden darf.

Die Arbeitgeber
haben einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der die Pflege im Vergleich zu den heutigen Regelungen viel schlechter stellen würde. Danach soll das Gros der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer zukünftig weniger Geld verdienen. Die Arbeitgeber wollen sogar eine neue, niedrigere Entgeltgruppe (2a) einführen.

Bei den examinierten Pflegefachkräften wollen die Arbeitgeber im Vergleich zu heute zum Teil höhere bzw. weitere Anforderungen stellen, damit jemand eine bessere Eingruppierung erlangen kann. Obskur auch ihre Vorstellung, dass eine Pflegekraft mit Hochschulabschluss schlechter eingruppiert werden soll als in anderen Berufen. Der Unterschied kann bei langjährig beschäftigten rd. 400 Euro ausmachen.

Die Arbeitgeber haben offensichtlich kein Interesse daran, die Pflegeberufe attraktiver zu machen.
Im Gegenteil. Verschlechterungen haben wir eine klare Absage erteilt. Um die dringend erforderlichen Verbesserungen durchzusetzen, brauchen wir in den kommenden Monaten die Unterstützung aus den Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen.

Eingruppierung von Leitungskräften
In dieser zweiten Verhandlungsrunde haben wir uns auch mit der Eingruppierung von Leitungskräften befasst. Die Arbeitgeber haben den Vorschlag gemacht, folgende vier Verantwortungsbereiche zur Bewertungsgrundlage zu machen: Fachliche Verantwortung, Organisatorische Verantwortung, Personelle Verantwortung, Wirtschaftliche Verantwortung. Wir werden prüfen, ob diese Struktur geeignet ist, die vielfältigen Leitungsaufgaben im Gesundheitswesen gut abzubilden.

Bei den nächsten Verhandlungsterminen werden wir weitere Berufsgruppen verhandeln:
Fest stehen für den 13. Oktober 2014 Medizinisch- technische Assistentinnen/Assistenten und Diätassistentinnen/-assistenten und für den 10./11. November 2014 Ergotherapeutinnen/-therapeuten und Physiotherapeutinnen/-therapeuten. Am 8./9. Oktober wird werden die Berufsgruppen aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst verhandelt.

Die Verhandlungen werden durch Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Bereichen mit vorbereitet und begleitet. Dadurch können wir bei ver.di optimal unser tarifpolitisches Wissen und die konkreten praktischen Erfahrungen über die Tätigkeiten bündeln. Über die weiteren Verhandlungen werden wir informieren. Hintergrundinformationen bekommen unsere Mitglieder vor Ort in den ver.di-Bezirken.

Warnstreik beim Rettungsdienst des DRK Kreisverbandes Güstrow e. V.

Nach einer weiteren Blockadehaltung des DRK ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) die Beschäftigten des Rettungsdienstes im DRK Kreisverband Güstrow nun zu einem Warnstreik auf.

„Wenn nach unzähligen Gesprächen am Verhandlungstisch keine Lösung erreicht werden kann, ist der Streik oder Warnstreik die letzte Möglichkeit in einer demokratischen Art und Weise zu einem Tarifergebnis zu kommen, auch im Rettungsdienst“, so ver.di Nord Fachbereichsleiter, Steffen Kühhirt, heute.

„Wir haben den Arbeitgeber mehrfach dazu aufgefordert, eine Notdienstvereinbarung für den Streikfall zu verhandeln. Trotz dieser mehrmaligen Aufforderung blockiert das DRK eine solche Notdienstvereinbarung. Das ist unverantwortlich und mehr als fahrlässig“, so Kühhirt weiter.

„Wenn erneut versucht werden sollte den Warnstreik untersagen zu lassen, weil es keine Notdienstvereinbarung gibt, werden wir dies als Angriff auf die Grundrechte der Beschäftigten werten und überprüfen lassen, ob der DRK Kreisverband Güstrow nach den Kriterien der öffentlichen Auftragsvergabe weiter tätig sein kann oder sich mit Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile verschafft“, so Anette Golle, zuständige Fachsekretärin im ver.di Bezirk Rostock.

Die Kollegen treffen sich um 10:00 Uhr vor der Kreisverwaltung in Güstrow, Am Wall 3-5, wo sie von der ver.di-Fachbereichssekretärin Anette Golle begrüßt werden und die aktuellen Informationen erhalten.

Um 11:15 Uhr werden sich die Teilnehmer in einem Marsch zur Kundgebung zum Brunnen an der Post begeben. Dort wird Steffen Kühhirt, Landesfachbereichsleiter des Fachbereiches Gesundheitswesen, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Stellung zu dem Tarifkonflikt des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow e.V. beziehen und die weiteren Schritte den Warnstreikteilnehmern mitteilen.

Hintergrund:

Der Arbeitgeber verweigert weiterhin die Verhandlungen zu Notdiensten und zu Tarifgesprächen. Über eine einstweilige Verfügung hatte er Erfolg, den ersten Warnstreik am 04.06.2014 zu untersagen. Um 18:10 Uhr wurde der Warnstreik durch ver.di abgebrochen.

ver.di Nord hat für den geplanten Warnstreik am 21.06.2014 dem Arbeitgeber eine umfangreiche Notdienstliste vorgelegt, die für die Sicherheit der Bürger sorgt. Der Arbeitgeber verweigert dazu allerdings Gespräche

Die im Notdienstplan aufgeführten Mitarbeiter werden nicht zum Warnstreik aufgerufen.

Beschäftigte im Rettungsdienst haben Streikrecht!

Grundrechte beim DRK bedroht

Grundrechte von Arbeitnehmern beim DRK in Mecklenburg-Vorpommern bedroht – Gewerkschaft ver.di fordert den DRK Kreisverband Güstrow unverzüglich zu Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung auf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) sieht die Grundrechte von Arbeitnehmern des DRK Kreisverbandes Güstrow massiv bedroht. Der Arbeitgeber verweigert eine Notdienstvereinbarung für den Fall eines Streiks. Begründet wird das mit der Aussage, der Rettungsdienst würde ohnehin lediglich Notdienste fahren.

Mit einer einstweiligen Verfügung, die unter merkwürdigen Begebenheiten und zum Teil juristisch für einen Rechtsstaat nicht nachvollziehbaren Diskussionen zustande gekommen ist, wird hier Menschen das Recht auf Streik abgesprochen.

„Das ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Beschäftigten im Rettungsdienst, denn mit dieser Haltung verweigert sich der DRK Kreisverband demokratischen Gepflogenheiten. Selbstverständlich haben die Menschen in dieser Branche einen Anspruch darauf, ihre Rechte durch einen Streik durchzusetzen, wenn in Verhandlungen keine Lösung möglich ist. Weil natürlich niemand will, dass Menschen zu Schaden kommen, wollen wir diese Notdienstvereinbarung abschließen und wir werden uns gegen die Verweigerung mit allen Mitteln zur Wehr setzen“, so Steffen Kühhirt, Fachbereichsleiter Gesundheitsdienst von ver.di Nord.

„Wir werden diesen einmaligen Vorgang auch politisch zum Thema machen und dazu gehört die Frage nach öffentlichen Zuschüssen für Unternehmen, die so mit Arbeitnehmerrechten umgehen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz bietet hier eine gute Grundlage. Wer – wie das DRK – Armutslöhne zahlt und gleichzeitig Tarifverhandlungen verweigert, gehört öffentlich angeprangert. Es muss kommunal- und landespolitisch geprüft werden, ob vor diesem Hintergrund eine öffentliche Vergabe an das DRK weiterhin erfolgen kann“, so Kühhirt weiter.

ver.di fordert für die Beschäftigten des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow einen Tarifvertrag und deutlich höhere Löhne. Am 04.06.2014 hatte das DRK einen Warnstreik juristisch untersagen lassen. Der Warnstreik sollte die Arbeitgeber zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zwingen.

Öffentlicher Dienst: Mitgliederbefragung ergibt 87,3 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis für Bund und Kommunen an

Pressemitteilung von ver.di 28.04.14

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den öffentlichen Dienst hat am heutigen Montag (28. April) das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den Verhandlungsstand vom 1. April 2014 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 87,3 Prozent  zugestimmt. Die Bundestarifkommission entschied mit 70 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten bei Bund und Kommunen erhalten rückwirkend zum 1. März 2014 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro mehr Gehalt. Eine weitere Anhebung der Gehälter erfolgt zum 1. März 2015 um 2,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zu den gleichen Terminen um 40 bzw. 20 Euro erhöht. Außerdem beträgt der Urlaubsanspruch ab 2014 für alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage, für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage. Darüber hinaus wurde für Auszubildende die faktische Übernahmegarantie  überall dort, wo bedarfsgerecht ausgebildet wurde, verlängert.

Mit diesem Ergebnis, das mit 5,7 Prozent mehr Geld in zwei Jahren in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse liegt, konnte das Ziel einer deutlichen Reallohnsteigerung erreicht werden. Desweiteren wurde die Forderung nach einer sozialen Komponente durchgesetzt, von der vor allem untere und mittlere Entgeltgruppen profitieren. Da der Mindestbetrag von 90 Euro bis in mittlere Entgeltgruppen die vereinbarte lineare Erhöhung von 3,0 Prozent übertrifft, summiert sich das Volumen der Lohnsteigerung hier im ersten Jahr auf 3,3 Prozent. Überdies wurden deutliche Verbesserungen für die Auszubildenden erzielt.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2014-04-28_Flugblatt_BTK_Ansicht

ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Pressemitteilung vom 11.02.2014

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2014 im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beschlossen. „Ziel ist eine deutliche Reallohnsteigerung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Berlin. Deshalb beschloss die Tarifkommission die Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte um 100 Euro plus 3,5 Prozent. Außerdem fordert ver.di einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Für die Beschäftigten im Nahverkehr soll es zusätzlich eine Zulage von 70 Euro geben, um das Berufsfeld für Berufseinsteiger attraktiver zu machen. „Noch immer liegt der öffentliche Dienst hinter der Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft zurück. Gleichzeitig wächst die Konkurrenz mit der Privatwirtschaft um qualifizierten Berufsnachwuchs und Fachkräfte“, betonte Bsirske.

Vor diesem Hintergrund will ver.di den Verzicht der Arbeitgeber auf die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung erreichen. Zudem soll das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. „Die Allgemeinheit ist tagtäglich auf die guten und zuverlässigen Leistungen des öffentlichen Dienstes angewiesen. Die Beschäftigten gehen deshalb selbstbewusst in diese Tarifrunde und wissen: Wir sind es wert!“ so Bsirske.

Die erste Verhandlungsrunde ist für den 13. März 2014 in Potsdam vereinbart, die weiteren Verhandlungen sind für den 20./21. März und den 31. März/1. April terminiert. „Wir wollen eine zügige Tarifrunde mit einem raschen Ergebnis am Verhandlungstisch. Deshalb erwarten wir für die erste Runde ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeber“, unterstrich Bsirske.

ver.di führt die Tarifverhandlungen für die rund 2,1 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gemeinsam mit der GdP, der GEW und dem dbb beamtenbund und tarifunion.

Neustadt an der Aisch: Notarzt beschwert sich Rettungsassistenten fliegen raus

Rettungsassistenten erleben es in ihrem Arbeitsalltag immer wieder, sie treffen oft als erste am Einsatzort ein, während der parallel oder nachalarmierte Notarzt noch gut 15 Minuten braucht um zur Einsatzstelle zu gelangen. In manchen ländlich geprägten Landkreisen warten sie inzwischen mitunter vergebens. Damit geraden sie in den Konflikt, dass sie vor Ort beim Patienten eigentlich wissen nun zu tun wäre um den Patienten vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren oder ihm gar das Leben zu retten. Aber machen sie es, gefährten sie möglicher Weise ihren Arbeitplatz und riskieren obendrein ein Strafverfahren. Noch immer agiert das Rettungsdienstpersonal in Deutschland in der Grauzone der Notkompetenz, noch immer bedeutet das Handeln damit auch eine Gewissensentscheidung. Niemand nimmt den Kolleginnen und Kollegen den Gewissenkonflikt ab, in den sie geraten, wenn sie sich an Recht und Gesetz halten und die Hilfe verweigern weil sie nicht dürfen. Helfen sie und verabreichen beispielsweise ein Medikament, das dem Patieten das Leben rettet oder ihn vor gesundheitlichen Schäden bewahrt, ist möglicherweise der Patient dankbar, aber ein Notarzt beleidigt und beschwert sich, mit der Konsequenz, dass sie ihren Job los sind. Nur von Dankbarkeit allein kann man nicht leben. Dass es so etwas heute noch gibt, davon kann man sich hier überzeugen:

brk-sanitaeter-entlassung-bild-100~_h-360_v-image853_w-640_-32550a25a71f9ea6a28488357c9b82d34bc5cc66
Link zueinem Beitrag in der Mediathek des Bayrischen Rundfunks: „Rausschmiss für Lebensretter“ gesendet am 26.11.2013 um 18:00 Uhr

Wie das die Verantwortlichen des Bayrischen Rote Kreuz allerdings mit den Gundsätzen des DRK in Einklang bringen muss deren Gewissen regeln: „Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.“ Kollegen rauszuschmeißen die genau in diesem Sinne gehandelt haben ist von diesen Grundsätzen aber sicherlich nicht gedeckt.

Ärgerlich in diesem Zusammenhang ist, dass auch das Notfallsanitätergesetzt in Zukunft nicht wirklich Abhilfe in dieser Frage schafft. Bleibt doch die letztendliche, Entscheidung  was die Notfallsanitäter vor Ort anwenden dürfen, in den Händen der Ärzt. Hier wurden große Zugeständnisse an die Ärzteschaft, zu Lasten der Notfallsanitäter/innen, gemacht. Es bleibt im Ermessen eines Ärztlichen Leiters, was vor Ort angewendet werden darf. Sicher kann ein ärztlicher Leiter keinem verbieten eine Maßnahme, die beherrscht wird anzuwenden, wenn sie unmittelbar angezeigt ist um Leben zu retten. Aber es bringt unnötige Unsicherheiten und Rechtfertigungszwänge. Damit wurde die eigentlich staatliche Aufgabe die Kompetenzen von Notfallsanitäter/innen bundeseinheitlich  zu regeln, wieder in die Hände von Ärztlichen Leitern gelegt.

Aktionswoche Urlaub

Urlaub wächst nicht auf Bäumen!

Urlaub kommt nicht von ungefähr – den haben die Gewerkschaften über Jahrzehnte erstritten. Auf 24 Tage Jahresurlaub haben alle Beschäftigten in Deutschland gesetzlich Anspruch, auf mehr Tage und zusätzliches Urlaubsgeld hingegen nicht. Das gibts nur per Tarifvertrag.
Heute startet die ver.di-Aktionswoche Urlaub: In vielen Betrieben und davor informieren ver.di-Aktive über die gewerkschaftliche Errungenschaft Urlaub und warum sich Mitglied werden/sein lohnt.

Mehr dazu: Aktionswoche Urlaub von ver.di oder httpss://www.facebook.com/verdi.2.0 oder httpss://twitter.com/_verdi

Notfallsanitätergesetz beschlossen

„Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Februar 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.“ heißt es lapidar in der Drucksache des Bunderates 158/13(B)

Ohne große mediale Reaktionen hat der Bundesrat das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen. Obwohl sich die Opposition aus SPD, Grüne und Linke mit durchaus guten Begründungen im Bundestag enthielten, lies die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat das Gesetz einstimmig passieren. Dabei hatte doch der Bundesrat brauchbare Änderungsvorschläge vorgelegt. Dazu gehörte auch der §4a 1) , dessen Einfügung für wesentlich mehr Rechtssicherheit gesorgt hätte.

Es ist trotzdem zu begrüßen, dass die Ausbildung zum Rettungsassistenten neu geregelt wird, jedoch sind leider die Schwachstellen aus dem ursprünglichen Referentenentwurf nur zum Teil ausgeräumt worden.

RD-Lehrbuecher_k Zu kritisieren ist, dass die nun im Gesetz enthaltene Definition der Ausbildungsinhalte in dieser Form keine Rechtssicherheit und keine einheitlichen Standards schafft. Leider wird es künftig immer noch so sein, dass die Übernahme heilkundlicher Aufgaben der Notfallsanitäter/innen von Rettungsdienst zu Rettungsdienst unterschiedlich gehandhabt werden wird. Schade ist auch, dass sich der Gesetzesvorschlag der Regierung an dieser Stelle von Anfang 2009 bis zu dessen Verabschiedung nicht verändert hat. Das sind große Zugeständnisse an die Ärzteschaft, die zu Lasten der Notfallsanitäter/innen gehen. Einerseits sollen  Fertigkeiten vermittelt werden, die selbständiges Arbeiten ermöglichen sollen, andererseits soll es wieder in das Ermessen eines Ärztlichen Leiters, der übrigens noch nicht einmal bundesweit einheitlich etabliert ist, gelegt werden, was davon vor Ort angewendet werden darf. Sicher kann ein ärztlicher Leiter keinem verbieten eine Maßnahme, die beherrscht wird anzuwenden, wenn sie unmittelbar angezeigt ist um Leben zu retten. Aber es bringt unnötige Unsicherheiten und Rechtfertigungszwänge. Damit wird die staatliche Aufgabe die Kompetenzen von Notfallsanitäter/innen bundeseinheitlich  zu regeln in die Hände von Ärztlichen Leitern gelegt.

Neben diesem grundsätzlichen Problem wirft das Gesetz auch in den Details noch ein paar Fragen auf. Dies betrifft zum Beispiel die Ausgestaltung der Ausbildungsvergütungen sowie die unzureichende Ausbildungsfinanzierung. Das Zahlen einer angemessenen Ausbildungsvergütung wird sicher zur Steigerung der Attraktivität des Berufs beitragen. Bei der Frage zur Finanzierung der Ausbildungsmehrkosten wird in dem Gesetz keine verbindliche Regelung  vorgegeben. Zu finanzieren sind die Ausbildungsvergütungen nur, wenn die Mehrkosten im Ergebnis von den Kostenträgern getragen werden. Da die Betriebe und nicht die Schulen die Entgelte verhandeln, müsste eigentlich der Betrieb Träger der Ausbildung sein um die Ausbildungsmehrkosten zu sichern.

Ein weiter Knackpunkt ist die mangelhafte Übergangsregelungen für derzeitige Rettungsassistent/innen, es ist schon ein gewisser Affront gegenüber den Kollegen und Kolleginnen, die diesen Beruf mitunter schon Jahrzehnte ausüben und damit die Gewährleistung für einen funktionierenden Rettungsdienst waren. Sie haben in dieser Zeit nichts anderes gearbeitet, es wurde nur unter dem Titel Notkompetenz abgewickelt. Nun sollen sie noch ein mal unter Beweis stellen, dass die Arbeit, die sie von Beginn an erfolgreich ausgeübt haben (wenn nicht wären sie sicher nicht mehr in diesem Job) wirklich gekonnt haben!? Eine pauschale Ergänzungsprüfung für alle Rettungsassistent/innen schießt also kilometerweit am Ziel vorbei.

 Auch ist Nachweis der gesundheitlichen Eignung unsinnig, da sich wohl kaum jemand für den Beruf interessieren wird, der von vornherein zur Ausübung der geforderten Tätigkeiten gesundheitlich nicht in der Lage ist. Auszubildende die in der Ausbildungszeit durch die ausgeübten Tätigkeiten in der Ausbildung einen gesundheitlichen Schaden erleiden, beispielsweise durch schweres Heben und Tragen, könnten nach am Ende ihrer Ausbildungszeit nicht zur Prüfung zugelassen werden. Man verbaut damit diesen Menschen die Möglichkeit den Beruf als Basis für eine andere Tätigkeit, wie z.B. eine Lehrtätigkeit zu nutzen. 

Jetzt kann man nur noch hoffen, dass sich für die Umsetzung dieses Gesetzes in der Praxis die Verantwortlichen pragmatische Lösungen einfallen lassen, die die Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes abmildern.


1)
aus der Stellungnahme des Bundesrates

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

Die Notfallsanitäterin und der Notfallsanitäter sind befugt, bei der Durchführung von Maßnahmen im Notfalleinsatz im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c die Heilkunde bis zum Eintreffen der Notärztin oder des  Notarztes oder bis zu dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung auszuüben. § 1 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2 veröffentlichten  bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702), findet insoweit keine Anwendung.“


 

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Protokoll_3te_Lesung_NotSanG

 

DGB-Index „Gute Arbeit“: Mehr Arbeitshetze bei ständiger Erreichbarkeit – Repräsentativumfrage unter Dienstleistungs-Beschäftigten

Pressemitteilung ver.di Bundesvorstand

Beschäftigte, die auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit ständig für ihren Arbeitgeber erreichbar sein müssen, stehen überdurchschnittlich häufig unter Stress. Das ist das zentrale Ergebnis der Sonderauswertung des DGB-Index „Gute Arbeit“, die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Auftrag gegeben wurde. Ausgewertet wurden dazu die Angaben von 4.268 Dienstleistungs-Beschäftigten. Die Umfrage ist repräsentativ für den Dienstleistungs-Sektor.

Demnach fühlen sich 65 Prozent der Beschäftigten, die in ihrer Freizeit sehr häufig oder oft auch für ihren Arbeitgeber erreichbar sein müssen, ebenso häufig oder oft gehetzt bei der Arbeit. Im Gesundheitswesen beträgt der Anteil sogar 83 Prozent. Zudem geben 58 Prozent der Befragten an, zu Hause nicht richtig abschalten zu können und auch dort an Schwierigkeiten bei der Arbeit denken zu müssen. Unter dem Lehrpersonal beträgt dieser Anteil sogar 86 Prozent, unter den Beschäftigten in Betreuungsberufen sind es 75 Prozent.

Insgesamt beträgt der Anteil der Dienstleistungs-Beschäftigten, von denen sehr häufig oder oft gefordert wird, dass sie ständig für betriebliche Belange erreichbar zu sein haben, 28 Prozent. Von weiteren 33 Prozent wird es selten erwartet.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Obwohl die Pflicht, erreichbar zu sein, de facto eine Arbeitsanforderung ist, scheinen viele Arbeitgeber der Meinung zu sein, dass es sich dabei um ein Privatvergnügen der Beschäftigten handelt: Sie bezahlen nicht dafür.

„Seit Jahren nimmt die Zahl der Fehltage aufgrund totaler Erschöpfungszustände, Burnouts und Depressionen zu. Durch ständige Erreichbarkeit steigt der Druck auf die Beschäftigten noch mal erheblich“, sagte Lothar Schröder, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. „Den permanenten Heimsuchungen durch den Arbeitgeber und den Erreichbarkeits-Pflichten müssen Grenzen gesetzt werden. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf abzuschalten.“

Die Broschüre zur Sonderauswertung sowie weitere Informationen unter www.verdi-gute-arbeit.de

Referentenentwurf für das „Notfallsanitätergesetzt“: kalter Kaffee lau aufgewärmt!

Schon lange wird die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes von den Berufsverbänden und der Gewerkschaft ver.di gefordert. Auf eine Anfrage von Kathrin Vogler (MdB, Partei die Linke) antwortet die Bundesregierung: „Die Expertengruppe, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei der Klärung von wesentlichen Vorfragen zur Ausbildung berät, hat ihre Arbeit im Herbst 2011 abgeschlossen. Diese Expertengruppe war von Beginn an als Beratergremium auf Fachebene konzipiert worden, hat unter Leitung des BMG getagt und Fragestellungen bearbeitet, die das BMG an die Experten gerichtet hatte. Die Veröffentlichung der Beratungsergebnisse war und ist nicht geplant.
Auf der Basis der Erkenntnisse aus dieser Expertengruppe wird derzeit der Referentenentwurf für das neue Rettungsassistentengesetz erarbeitet. Es ist vorgesehen die Novellierung der Rettungsassistentenausbildung in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Die zeitliche Planung des BMG ist hierauf ausgerichtet.“

Hier ist er nun der Referentenentwurf der Bundesregierung über das  „Gesetzt über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters“ oder einfach kurz: „Notfallsanitätergesetz – NotSanG“

Die Anpassung des Berufs des Rettungsassistenten an die neuen Anforderungen eines modernen Rettungsdienstes  erfolgt jedoch nicht in der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes sondern in der Schaffung eines neuen Berufsbildes. Die Begründung zum Gesetzesentwurf gibt zunächst Anlass zur Hoffnung, dass das geplante Gesetzt den Anforderungen an den Beruf gerecht wird, denn dort heißt es: “ Diese Berufsgruppe ist es auch, die neben den Notärztinnen und Notärzten die Hauptlast und die hauptsächliche Verantwortung im Rettungsdienst trägt.“ Blätter man im Entwurf weiter, so landet man jedoch schnell an Stellen, an denen die Enttäuschung groß wird, denn es wird schnell deutlich dass hier nicht wirklich neues geplant ist.

Statt einer klaren Beschreibung des Berufsbildes findet man unter §4 nur die Beschreibung der Ausbildungsziele, die einen Notfallsanitäter: “ … zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln ….“ sollen. Bei der Auflistung der Maßnahmen, die eine Notfallsanitäter eigenverantwortlich durchführen soll, bleibt die Aufzählung sehr diffus: „… Durchführen angemessener medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes oder bei zu befürchtenden wesentlichen Folgeschäden einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen
Versorgung vorzubeugen, …“ statt an dieser Stelle klar umrissene Maßnahme als Regelkompetenz zu nennen, beschränkt sich das NotSanG darauf die schon jetzt vorhanden Notkompetenz gesetzlich zu regeln. Es bleibt beim Status Quo, heilkundliche Maßnahmen dürfen eigenständig nur im Delegationsverfahren durchgeführt werden und müssen nach wie vor im Vorfeld vom Ärztlichen Leiter zu bestimmten Situationen angeordnet, überprüft und verantwortet werden. Durch eine fehlende bundeseinheitliche Regelung bleibt es bei regional sehr unterschiedlichen Standards, von Qualitätssteigerung kann hier also nicht die Rede sein.

Auch in der Struktur der Ausbildung gibt es nicht wirklich etwas neues, es bleibt bei einer getrennten Ausbildung in Schule und Lehrrettungswache. Der Ausbildungsvertrag wird mit der Schule geschlossen, womit der Ausbildende den Status eines Schülers bekommt. Dies steht im Widerspruch zu einer Ausbildungsvergütung, den ein Schüler erhält gemeinhin keine Ausbildungsvergütung, allenfalls bekommt er üblicherweise eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es schließt auch sofort die Frage an, wer zahlt die Vergütung, die Schule oder der Träger der Lehrrettungswache. Es handelt sich hier also noch immer nicht um eine Berufsausbildung im Dualen System nach dem Berufsausbildungsgesetz.

Immerhin dürfen die altgedienten Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen ihre Berufsbezeichnung behalten. Wollen sie aber die neue Berufsbezeichnung führen, müssen sie ihre Eignung in einer Prüfung belegen. Mit anderen Worten sie müssen beweisen, dass sie die Tätigkeit, die sie mitunter schon seit 24 Jahren ausüben, wirklich beherrschen, wie unsinnig ist das denn? Kollegen und Kolleginnen die noch nicht so lange im Geschäft sind, müssen sogar einen Lehrgang zur Vorbereitung der Prüfung absolvieren. Daran schließen sich sofort weitere Fragen an: wäre dieser Lehrgang Arbeitszeit, wer trägt die Kosten des Lehrganges? Dieser Referentenentwurf wirft mehr Fragen auf, als dass er Vorteile für unseren Berufsstand bringt, umso verwunderlicher ist es, dass der Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) so viel positive Worte dafür findet: „Wir sind, wie im Entwurf klar formuliert, der Auffassung, dass eine generelle Überleitung der Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter ohne Prüfung und ggf. zusätzlicher Ausbildung nicht sinnvoll ist. Wir sprechen uns aber für eine einheitliche Regelung aus, die unabhängig der jeweiligen Berufserfahrung, Weiterqualifizierung und sonstiger Eignung ist.“ Und er möchte sogar noch weitergehen als im Entwurf beschrieben, in dem er die Berufserfahrung völlig außer Acht lassen möchte.

Nun ist dies erst der Referentenentwurf eines Gesetzes, d.h. es ist noch völlig offen ob dieses Gesetz in dieser Form oder überhaupt kommen wird. Man kann nur hoffen, dass sich noch möglichst viele kritische Stimmen melden und Einfluss nehmen, damit dieses Gesetz so nicht kommt. Denn kalten Kaffee, den wir leider allzu oft schon in unseren Wachen nach den Einsätzen vorfinden, wärmt man nicht auf.

Rettungsdienst Ammerland wird 40, der Betriebsrat gratuliert …

als vor 40 Jahren der Ammerländer Kreistag die weise Entscheidung getroffen hat den Rettungsdienst Ammerland, ein Zusammenschluss aus Landkreis, DRK und Johanniter Unfallhilfe (die JUH trat ein Jahr später bei), zu gründen, reichten 14 Hauptamtlich und 41 ehrenamtliche Kräfte um das Einsatzaufkommen zu bewältigen. Heute sind es 85 hauptamtliche Kollegen und Kolleginnen die für eine schnelle und Qualifizierte Hilfe sorgen. Vor einem Jahr wurde die „Abteilung“ Wasserrettung mit dem Gesellschafter DLRG-Bad Zwischenahn ergänzt.

Bei der Feierstunde am 14. Mai, durch die der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung  Dieter Güttler führte, waren zahlreiche Gäste aus Politik, Verwaltung und der Belegschaft zu gegen, von denen einige ein Grußwort an die Versammelten richteten.  Landrat Jörg Bensberg merkte in  seine Rede an, dass der Rettungsdienst Ammerland bei anderen Landkreisen als Richtschnur für Wirtschaftlichkeit und Qualität gilt, der als hochprofessionelle Einrichtung jederzeit schnelle und kompetente Hilfe leistet. Klaus Groß, der als Westersteder Bürgermeister für alle Bürgermeister/innen des Landkreise sprach, dankte allen Mitarbeitern für ihren Einsatz rund um die Uhr und  lobte die Gründung des Rettungsdienst Ammerland als weitreichende und segensreich Entscheidung.

Der Geschäftsführer der Rettungsdienst Ammerland GmbH Michael Peter gab einen eindrucksvollen Rückblick in die Gründerjahre und zeichnete eine rasante Entwicklung in der Technik, Betriebsgröße und Einsatzaufkommen auf. So stieg das Transportaufkommen von 6000 im Jahre 1990 auf 18000 im Jahre 2011 an, entsprechend stieg auch die Kilometerleistung, rund 700.000 Kilometer habe die Kollegen und Kolleginnen im Jahr 2011 zurückgelegt, das entspricht einer Steigerung um das 20-fache seit dem Gründerjahr. Zwischen den Redebeiträgen konnte man der Sängerin Antje Willms lauschen, die mit ihren beiden Liedern die Gäste begeisterte.

Der Betriebsrat des Rettungsdienst Ammerland möchte an dieser Stelle nicht versäumen ebenfalls zu gratulieren und wir wünschen uns weiterhin eine gute und konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Kollegen und Kolleginnen und zum Wohle des Betriebes und damit für die Patienten.

Erfolgreiche Betriebsrätetagung – Netzwerk geplant

Betriebsrätetagung 20.01.12
Der Betriebsratsvorsitzende des BR-RD-Ammerland begrüßt die Teilnehmer/innen

Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH hatte die Betriebsräte aus den benachbarten Landkreisen zu einem Erfahrungsaustausch in das Ammerland eingeladen. Zahlreiche Betriebsratsmitglieder folgten der Einladung für den 20.01.2012, vertreten waren die Betriebsräte des DRK-Leer, DRK-Cloppenburg,  der Rettungsdienst Friesland gGmbH sowie die Personalräte der Stadt Delmenhorst und des Landkreises Wesermarsch und der Übergangspersonalrat der Kooperativen Großleitstelle Oldenburg. Eingeladen waren überdies die Vertretungen aller weiteren in der Region vertretenen Hilfsorganisationen und Vertreter des Personalrates der Feuerwehr Oldenburg, die aber leider verhindert waren und nicht zur Tagung kommen konnten.

Auf der Tagesordnung stand u.a. das Thema neue Großleitstelle in Oldenburg (KGO) und der damit verbundenen Notwendigkeit der Regelung der GPS-Ortung der Rettungsmittel. Es war von dem Übergangspersonalrat der KGO zu erfahren, dass die neue Großleitstelle im Mai diesen Jahres in Echtbetrieb gehen soll. Ab diesen Zeitpunkt werden die einzelnen  Landkreise sukzessive aufgeschaltet. Neben positiven Effekten für das Budget der beteiligten Landkreise verspricht man sich erhebliche Verbesserungen in der Einsatzabwicklung und den Arbeitsbedingungen der Disponenten. So werden die meisten Schichtzeiten auf acht Stunden gekürzt und und der Einmannbetrieb eingestellt. Tagsüber werden in der KGO 5-7 Kollegen/innen und nachts 3 Kollegen/innen ihren Dienst leisten. Einig war man sich auch darüber, dass durch die Bewegungsprofile, die während des Betriebes in KGO erstellt werden können, für die einzelnen Rettungsdienstmitarbeiter/innen keine Nachteile entstehen dürfen. Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH hat hier zu bereits eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsleitung abgeschlossen.

Ein weiteres Thema waren der Umgang mit Sozialen Netzwerken, es konnte festgestellt werden, dass der sorglose Umgang mit diesen Netzwerken in allen Rettungsdiensten ein Problem ist und Regelungen bis hin zu Sanktionen notwendig sind, um Dienstgeheimnisse und die Privatsphäre der Kollegen/innen zu schützen.

Zum Tagesordnungspunkt Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) wurden die einzelnen Regelungen der verschiedenen Landkreise vorgestellt. Diese reichten von einer persönlichen bzw. pauschalen Bewertung,  bis hin zur Koppelungen mit Fortbildungsbesuchen. Allgemein beurteilte man die LOB sehr kritisch, da gerade in unserer Branche eine Leistungsbewertung sehr schwierig ist.

Auch kritisch gesehen wurde von der Mehrheit der Anwesenden, die Ausweitung unserer Befugnisse im Rahmen der Notkompetenz. Die weitere Übernahme von ärztlichen Aufgaben und der damit zunehmenden Verantwortung müsse sich schließlich auch in der Vergütung widerspiegeln.

Zum Ende dieser ersten Betriebsrätetagung waren sich die Teilnehmer/innen einig, dass diese Tagung zu einer regelmäßigen Veranstaltung weiterentwickelt werden soll. Auf diese Weise ist eine konstruktiver Dialog möglich, von dem alle profitieren können. In vielen Bereichen kann man auf die Erfahrungen anderer Betriebsräte zurückgreifen und muss nicht das Rad immer wieder neu erfinden. In diesem Sinne visierten die Teilnehmer/innen einen mindestens halbjährlichen Rhythmus der Treffen und die Bildung eines Betriesbrätenetzwerkes Rettungsdienst Weser-Ems an.

Wir vom Rettungsdienst Ammerland hoffen, zum nächsten Treffen noch mehr Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen begrüßen zu können.

 

Mit RSS-Feeds immer auf dem Laufenden

Auf unser Seite findest Du RSS-Feeds von br-rda.de. Du kannst Sie mit einem Feedreader abonnieren oder als Newsticker auf Deiner Webseite einbinden. 

Du hast noch nie von RSS-Feeds gehört? Dann ließ diesen Artikel in der Wikipedia, er gibt Dir einen guten Überblick.

Wenn Du Dich mit RSS über br-rda.de auf dem Laufenden halten möchtest, kannst Du die meisten Mailprogramme (zum Beispiel Thunderbird oder Apple Mail) oder Browser (Firefox, Opera, Safari) dazu nutzen.

Es gibt auch spezielle Programme, hier im Download-Verzeichnis von heise.de findest Du eine reichhaltige Auswahl für alle Betriebssysteme.

Du willst einen Feed von br-rda.de als Newsticker in Dein Blog oder Deine Webseite einbinden? Gerne! Am einfachsten geht das mit dem RSS-Widget von WordPress, das standardmäßig in WordPress installiert ist.