Alle Beiträge von Uwe He-Wi

Fortbildung: Hygiene im RD / Arbeitssicherheit

07.12.2016 19:30 Uhr und 08.12.2016, 16:30 Uhr,  Hössenschule, An der Hössen 13, Westerstede

Veranstalter: Rettungsdienst Ammerland GmbH, An der Hössen 16, 26655 Westerstede

Referenten: Manfred Nett, Hygienebeauftrager RD-Ammerland, Marie Gietz LRA RD-Ammerland

Terminangaben ohne Gewähr, bitte vorher beim Veranstalter nachfragen ob die Veranstaltung wirklich stattfindet: 04488/522200

 

Fortbildung: Hygiene im RD / Arbeitssicherheit

07.12.2016 19:30 Uhr und 08.12.2016, 16:30 Uhr,  Hössenschule, An der Hössen 13, Westerstede

Veranstalter: Rettungsdienst Ammerland GmbH, An der Hössen 16, 26655 Westerstede

Referenten: Manfred Nett, Hygienebeauftrager RD-Ammerland, Marie Gietz LRA RD-Ammerland

Terminangaben ohne Gewähr, bitte vorher beim Veranstalter nachfragen ob die Veranstaltung wirklich stattfindet: 04488/522200

 

Entgeltordnung kommunal

ver.di fordert deutliche Aufwertung der Pflegefachkräfte – Arbeitgeber wollen Pflegehilfskräfte schlechter bezahlen

Auch die Berufsgruppen Feuerwehr und Rettungsdienst werden im Oktober weiter verhandelt

logo_verdiDie Vorstellungen über eine neue Eingruppierung für Berufe im Gesundheitswesen könnten unterschiedlicher nicht sein. ver.di will eine deutliche Aufwertung durchsetzen und fordert für die Pflegefachkräfte mindestens 3.000 Euro im Monat. Die Arbeitgeber wollen die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung nutzen, um die Pflege abzuwerten. Am 25./26. August 2014 fand die zweite Verhandlungsrunde über eine Entgeltordnung für die Gesundheitsberufe mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) statt. Verhandelt wurden im ersten Schritt die Pflegeberufe.

ver.di hat einen Strukturvorschlag für die Eingruppierung gemacht.
Danach werden Pflegefachkräfte bzw. Pflegehilfskräfte jeweils gleich eingruppiert, egal ob sie in der Kranken-, Kinderkrankenoder in der Altenpflege arbeiten. Für ver.di ist klar, dass die dringend erforderliche Aufwertung der Fachkräfte nicht durch eine schlechtere Bezahlung bei den Pflegehelferinnen bezahlt werden darf.

Die Arbeitgeber
haben einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der die Pflege im Vergleich zu den heutigen Regelungen viel schlechter stellen würde. Danach soll das Gros der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer zukünftig weniger Geld verdienen. Die Arbeitgeber wollen sogar eine neue, niedrigere Entgeltgruppe (2a) einführen.

Bei den examinierten Pflegefachkräften wollen die Arbeitgeber im Vergleich zu heute zum Teil höhere bzw. weitere Anforderungen stellen, damit jemand eine bessere Eingruppierung erlangen kann. Obskur auch ihre Vorstellung, dass eine Pflegekraft mit Hochschulabschluss schlechter eingruppiert werden soll als in anderen Berufen. Der Unterschied kann bei langjährig beschäftigten rd. 400 Euro ausmachen.

Die Arbeitgeber haben offensichtlich kein Interesse daran, die Pflegeberufe attraktiver zu machen.
Im Gegenteil. Verschlechterungen haben wir eine klare Absage erteilt. Um die dringend erforderlichen Verbesserungen durchzusetzen, brauchen wir in den kommenden Monaten die Unterstützung aus den Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen.

Eingruppierung von Leitungskräften
In dieser zweiten Verhandlungsrunde haben wir uns auch mit der Eingruppierung von Leitungskräften befasst. Die Arbeitgeber haben den Vorschlag gemacht, folgende vier Verantwortungsbereiche zur Bewertungsgrundlage zu machen: Fachliche Verantwortung, Organisatorische Verantwortung, Personelle Verantwortung, Wirtschaftliche Verantwortung. Wir werden prüfen, ob diese Struktur geeignet ist, die vielfältigen Leitungsaufgaben im Gesundheitswesen gut abzubilden.

Bei den nächsten Verhandlungsterminen werden wir weitere Berufsgruppen verhandeln:
Fest stehen für den 13. Oktober 2014 Medizinisch- technische Assistentinnen/Assistenten und Diätassistentinnen/-assistenten und für den 10./11. November 2014 Ergotherapeutinnen/-therapeuten und Physiotherapeutinnen/-therapeuten. Am 8./9. Oktober wird werden die Berufsgruppen aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst verhandelt.

Die Verhandlungen werden durch Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Bereichen mit vorbereitet und begleitet. Dadurch können wir bei ver.di optimal unser tarifpolitisches Wissen und die konkreten praktischen Erfahrungen über die Tätigkeiten bündeln. Über die weiteren Verhandlungen werden wir informieren. Hintergrundinformationen bekommen unsere Mitglieder vor Ort in den ver.di-Bezirken.

Anschnallpflicht im RTW

Tod einer Patientin bei Unfall eines Rettungswagens nahe Plau am See – Staatsanwaltschaft klagt Rettungsassistenten an

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Parchim gegen einen 27jährigen Rettungsassistenten aus Wandlitz einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06.12.2013 auf der B 198 nahe Plau am See im Rahmen eines Rettungseinsatzes infolge von Unachtsamkeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Straßenbaum geprallt zu sein. Bei dem Unfall kam eine 82jährige Patientin ums Leben, ein Notarzt und ein Rettungssanitäter wurden schwer verletzt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war die Patientin nur mit einem Fuß-, Brust- und Beckengurt, nicht aber – wie vorgeschrieben – auch mit Schultergurten gesichert. Sie rutschte beim Aufprall unter den angelegten Gurten durch und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie daran noch am Unfallort verstarb. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte für die Einhaltung der Anschnallpflicht im Rettungswagen verantwortlich war.

Die Witterungsverhältnisse am Unfalltag haben nach den Ermittlungen beim Tatgeschehen keine Rolle gespielt.

Quelle: https://www.mv-justiz.de/cgi-bin/gerichte/presse/details.pl?kenner=sta&pos=13