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Muss Ruhepause auch im Rettungsdienst ununterbrochen gewährleistet werden?

Der Kläger, ein Notfallsanitäter und Leitstellendisponent, ist nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) bei einem gemeinnützigen Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz angestellt.

Der beklagte Arbeitgeber zieht dem Mitarbeiter bei Arbeitseinsätzen auf dem Notfallkrankenwagen oder im Rettungswagen pauschal 45 Minuten Pause ab, obwohl der Notfallsanitäter sich in diesen 45 Minuten in Arbeitsbereitschaft befindet.

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