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ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst beim 12. Notfallsymposium in Oldenburg

In diesem Jahr werden die Kolleg*innen der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems wieder die Gelegenheit nutzen um am 30.11.2019 beim 12. Oldenburger Notfallsymposium das Gespräche mit den Kolleg*innen aus dem Rettungsdienst zu suchen. Bereits beim letzten, dem 11. Oldenburger Notfallsymposium, konnten  viele interessante Gespräche geführt werden. An einer Pinnwand konnten die Kolleg*innen loswerden, was sie im Rahmen ihrer Arbeit beschäftigt: die Arbeitszeit, Tarifvertrag, Rente mit 60, Arbeitsbelastung waren die Klassiker, die man immer wieder hörte. Die Pinnwand wartet auch am 30.11. wieder auf Eure Posts. Wir freuen uns auf spannende Gespräche mit Euch!

ver.di – Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD

Mit dem heutigen Tag startet die Gewerkschaft ver.di eine breit angelegte Befragung, die es so noch nicht gegeben hat! ver.di will wissen:

Was wünschen sich die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst:
Mehr Geld, mehr Freizeit oder eine Kombination aus beidem?

Alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit sind aufgerufen, sich an unser Online-Umfrage zu beteiligen.

So kannst Du mitmachen:
Alles was Du für Deine Teilnahme benötigst sind 5-10 Minuten freie Zeit und einen Internetzugang, egal ob mit dem Computer oder mit einem Smartphone. Nicht erforderlich sind datenschutzrechtliche Bedenken, denn die Umfrage findet anonymisiert und gemäß den Auflagen der DSGVO statt. Die Umfrage läuft bis zum 30. Juni 2019

Du erreichst die Startseite für der Umfrage über diesen Link: www.verdi.de/arbeitszeitumfrage-oed

Was ver.di mit der Umfrage erreichen will – und wie es weitergehen kann: 
In den zurückliegenden Tarif- und Besoldungsrunden haben wir gelernt: Die Gestaltung der Arbeitszeit hat nicht nur an Bedeutung dazu gewonnen, sondern steht in den Diskussionen und bei der Forderungsaufstellung oftmals an vorderster Stelle.

Um das Thema Arbeitszeit in der Tarif- und Besoldungsrunde mit dem Bund und den Kommunen im nächsten Jahr einbringen zu können, müssen wir uns sehr gut vorbereiten. Mit der Befragung wollen wir herausfinden, wofür die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Verwaltungen bereit sind zu streiten. Und wir wollen eine breite Arbeitszeitdiskussion vor Ort anstoßen – denn die ist für eine große Beteiligung und unseren gemeinschaftlichen Erfolg unerlässlich.

Alles klar? Dann fühle Dich herzlich dazu eingeladen, an unserer Umfrage teilzunehmen. Wir zählen auf Dich – und ganz besonders auf Deine Meinung. Natürlich werden wir dich nach der Auswertung der Umfrage über die Ergebnisse informieren.

Bis dahin,
Deine Gewerkschaft ver.di

Durchbruch im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen

Berlin, 18.04.2018

Bsirske: “Bestes Tarifergebnis seit vielen Jahren”

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.

7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom “besten Ergebnis seit vielen Jahren”. Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei

Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.

 Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: “100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.”

 Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.

 Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.

ver.di Bezirksfachgruppe fordert mehr Sicherheit und kürzere Arbeitszeit

V.l.n.r. Uwe Heiderich-Willmer (RD-Ammerland), Andre Höhne (RD-Ammerland), Johannes Meyer (MHD Lohne), Jens Renken (JUH Oldenburg), Oliver Hölters (MHD Lohne) der harte Kern der Fachgruppe. Es fehlen die Kolleg*innen von der BF Delmehorst, DRK LK-Osnabrück, DRK Cloppenburg und RD-Ammerland

Bei ihrem letzten Treffen haben die Mitglieder der ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems die Themen „Mehr Sicherheit durch Fahrtraining“, „Psychosoziale Notfallversorgung“ und „Arbeitszeitverkürzung“ aufgegriffen. Nach Auffassung der Bezirksfachgruppe sollten diese Themen Eingang in die Ausbildung und Praxis finden und damit für mehr Sicherheit sorgen und die Arbeitszeitbelastung im Schichtdienst auf ein übliches Maß reduzieren.

Mehr Sicherheit durch bessere Ausbildung

Ausgelöst durch mehrere Verkehrsunfälle mit Rettungsdienstfahrzeugen, mit zum Teil tödlichen Verunglückten, sieht die ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst im Bezirk Weser-Ems den dringenden Handlungsbedarf, die Ausbildung von Rettungsdienst-Fachpersonal in fahrerischen Belangen zu verbessern. Dieses Anliegen sollte mit den Möglichkeiten von ver.di auch auf Landes- und Bundesebene bei Arbeitgebern und anderen, für den Rettungsdienst verantwortlichen Stellen (kommunale Träger, Kostenträger etc.), entsprechend vorgetragen werden.
“Wir meinen, in eine fachgerechte Ausbildung des Rettungsdienst-Fachpersonals gehört neben der Ausbildung medizinischer Inhalte auch das erlernen fahrerischer Fähigkeiten, welche durch Schulung, Simulationstraining und Fahrsicherheitstraining geschult werden muss, außerdem sollte eine regelmäßige Fortbildung in den Bereichen stattfinden, damit auch das Bestands-Personal entsprechend geschult ist,” betont Andre Höhne Mitglied der Fachgruppe.

Die bisherigen Praktiken, das Erlernen durch Erfahrung und durch Weitergabe von Erfahrungen sind nicht zeitgemäß und inhomogen, da unterschiedliche Arbeitgeber sehr unterschiedlich dieses Problemfeld angehen.

Erst eine Berücksichtigung dieses Problemfelds beim Gesetzgeber wird zu einer Anerkennung der Notwendigkeit bei Arbeitgebern und Kostenträgern führen!

PSNV in den Betrieben verankern

Überall dort, wo Menschen zusammen arbeiten, können auch Konflikte entstehen. Dem Arbeitsplatz kann eine große Bedeutung für das Entstehen, das Erkennen und den Verlauf von Konflikten und Problemen, sowie deren Verarbeitung zukommen. Im Rettungsdienst werden Haupt- und ehrenamtliche Helfer*innen in ihrer Arbeit mit den unterschiedlichsten psychosozialen Situationen konfrontiert. Viele dieser Situationen sind Notfallsituationen. Mit Hilfe der “Sozialen Ansprechpartner*innen” (SAP) soll sichergestellt werden, dass von Stress, Burnout, akuten Belastungsreaktionen und anderen psychosozialen Problemen betroffene Kolleg*innen gezielte Hilfestellung durch speziell geschulte Kolleg*innen erhalten.

Soziale Ansprechpartner*innen bieten deshalb im Rahmen der Fürsorge und der Gesundheitsförderung Kolleg*innen Helfer*innen Unterstützung bei der Bewältigung von bestehenden oder sich anbahnenden Problemen an. “Das Ziel ist, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe zu finden und bei Bedarf die Suche nach professioneller Hilfe zu unterstützen oder diese direkt zu vermitteln,” erklärt Johannes Meyer, Mitglied der Fachgruppe und Beauftragter für PSNV beim MHD. Die Aufgabe der Sozialen Ansprechpartner*innen besteht dabei vor allem darin, für Kolleg*innen mit unterschiedlichsten Problemen als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen.

Tarifübergreifende Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 39 Stunden/W.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte anlässlich der 15. RETTmobil 2015, durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“ Auf der Bundesfachbereichskonferenz 2015  wurde einem entsprechenden Antrag zugestimmt, das Thema auf die Tagesordnungen zu setzen.

“Wir meinen daher, dass es Zeit wird die in der „Zukunftswerkstatt Rettungsdienst 2015“ in Saalfeld erarbeitete Kampagne zur Arbeitszeit mit dem Titel „Gute ArbeitsZeit – 48 Stunden sind zu viel” nun endlich tarifübergreifend auf den Weg zu bringen.” sagt Uwe Heiderich-Willmer Sprecher der Bezirksfachgruppe. Denn die Reduzierung der Arbeitszeit von 48 Stunden in 3 Jahren auf 45 Stunden, wie beim DRK verhandelt, kann nicht das Ziel sein. Das Ziel ist erst erreicht, wenn Arbeitszeiten gelten, wie sie Arbeitnehmer*innen in anderen Branchen selbstverständlich haben, nämlich eine Arbeitswoche unter 40 Stunden.

Themen an die ver.di-Landesfachgruppe RD und die ver.di-Bundesfachkommission RD weitergereicht

Die Bezirksfachgruppe hat die Landesfachgruppe und die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di aufgefordert, diese Themen in den Gremien weiter zu beraten und weiter zu transportieren, damit sie durch Öffentlichkeitsarbeit in das Bewußtsein der Kolleg*innen gelangen und durch Einwirken auf Entscheidungsträger und Politik Eingang in das Notfallsanitätergesetz bzw. in die dazu gehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, sowie in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Rettungssanitäter der Länder finden und letztendlich in den Betrieben zur Umsetzung gelangen werden.

Notfallsanitätergesetz geändert

Dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit ist gestern das Plenum des Bundestages gefolgt.

In der gestrigen Plenarsitzung des Bundestages ist man mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages gefolgt und hat die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) beschlossen.

Damit gilt nun: Rettungsassistent*innen, die eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistent*in nachweisen können, erhalten beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung “Notfallsanitäterin” oder “Notfallsanitäter” zu führen, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen.

Alle Rettungsassistent*innen, die innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten des NotSanG  5 Jahre aktive (Vollzeit-) Rettungsdiensttätigkeit nachweisen, können damit nun ohne 480 oder 960 Stunden Vorbereitungszeit eine Ergänzungsprüfung ablegen. Die Stichtagsregelung wurde aufgehoben.

 

 

 

Betriebsrat TV

Hier findet ihr Tipps, Tricks und Erfahrungen von Ex-Betriebsräten für Betriebsräte, Arbeitnehmer und Interessierte.
Bitte beachtet, dass es sich bei den in Videos behandelten Themen, Informationen und Tipps nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn ihr weitere Fragen habt, wendet euch sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Zur Verfügung gestellt von:

Jens Harenberg u. Markus Ponto HaPo Betriebsräte Consulting GbR
Falkentaler Weg 4a
22587 Hamburg

Vielen Dank dafür!

Für Fragen und Kommentare zu den Videos bitte direkt an die Autoren wenden: Betriebsrat TV

 

httpss://www.youtube.com/watch?v=IY7d5Z8tatY&list=PL8d3t8vgPHPiLQRWygONphCP51n9xG3RA

** Disclaimer: Der YouTube-Kanal “Betriebsrat TV” steht in keinerlei Verbindung zur Internetseite www.betriebsrat.tv bzw. dem Unternehmen Betriebsrat.tv GmbH **

ver.di begrüßt geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Montag (13. Februar 2017) begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, demzufolge auch nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes erworbene Berufserfahrung von Rettungsassistenten bei der Überleitung berücksichtigt werden soll. Bisher gilt hier der Stichtag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. „Es ist überfällig, diese durch nichts begründete Stichtagsregelung abzuschaffen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Ungleichbehandlung unter den Rettern hat viele frustriert, da der Stichtag als willkürlich empfunden wurde. Neben einer qualifizierten Ausbildung ist Berufserfahrung im Rettungsdienst ein dickes Plus. Es ist richtig, diese beim Übergang ins neue Berufsbild entsprechend anzuerkennen.“
Bislang ist die von den Rettungsassistenten bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2014 erworbene Dauer der Berufserfahrung Grundlage für die Überleitungsbedingungen. Dabei ist entscheidend, ob man vor der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter einen Vorbereitungskurs von 960 Stunden (bei unter dreijähriger Erfahrung), von 480 Stunden (bei über dreijähriger Erfahrung) oder keinen Kurs (bei über fünfjähriger Erfahrung) absolvieren muss. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte ver.di die Übergangvorschriften mit den Ergänzungsprüfungen kritisch gesehen, da das Erfahrungswissen der Beschäftigten nicht genügend berücksichtigt wurde. Seither hat ver.di mit Nachdruck eine Nachbesserung der Regelung gefordert.
Sofern die Änderung beschlossen wird, müssen Arbeitgeber und 25 Rettungsdienstschulen auch Taten folgen lassen. Beschäftigten, die das wünschen, müsse die Ergänzungsprüfung sowie gegebenenfalls die im Gesetz beschriebenen Anpassungsmaßnahmen ermöglicht werden, um ihnen so eine attraktive Perspektive zu bieten. Dazu gehörten auch ausreichendes qualifiziertes Personal und eine gerechte Bezahlung.