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ver.di Bezirksfachgruppe fordert mehr Sicherheit und kürzere Arbeitszeit

V.l.n.r. Uwe Heiderich-Willmer (RD-Ammerland), Andre Höhne (RD-Ammerland), Johannes Meyer (MHD Lohne), Jens Renken (JUH Oldenburg), Oliver Hölters (MHD Lohne) der harte Kern der Fachgruppe. Es fehlen die Kolleg*innen von der BF Delmehorst, DRK LK-Osnabrück, DRK Cloppenburg und RD-Ammerland

Bei ihrem letzten Treffen haben die Mitglieder der ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems die Themen „Mehr Sicherheit durch Fahrtraining“, „Psychosoziale Notfallversorgung“ und „Arbeitszeitverkürzung“ aufgegriffen. Nach Auffassung der Bezirksfachgruppe sollten diese Themen Eingang in die Ausbildung und Praxis finden und damit für mehr Sicherheit sorgen und die Arbeitszeitbelastung im Schichtdienst auf ein übliches Maß reduzieren.

Mehr Sicherheit durch bessere Ausbildung

Ausgelöst durch mehrere Verkehrsunfälle mit Rettungsdienstfahrzeugen, mit zum Teil tödlichen Verunglückten, sieht die ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst im Bezirk Weser-Ems den dringenden Handlungsbedarf, die Ausbildung von Rettungsdienst-Fachpersonal in fahrerischen Belangen zu verbessern. Dieses Anliegen sollte mit den Möglichkeiten von ver.di auch auf Landes- und Bundesebene bei Arbeitgebern und anderen, für den Rettungsdienst verantwortlichen Stellen (kommunale Träger, Kostenträger etc.), entsprechend vorgetragen werden.
„Wir meinen, in eine fachgerechte Ausbildung des Rettungsdienst-Fachpersonals gehört neben der Ausbildung medizinischer Inhalte auch das erlernen fahrerischer Fähigkeiten, welche durch Schulung, Simulationstraining und Fahrsicherheitstraining geschult werden muss, außerdem sollte eine regelmäßige Fortbildung in den Bereichen stattfinden, damit auch das Bestands-Personal entsprechend geschult ist,“ betont Andre Höhne Mitglied der Fachgruppe.

Die bisherigen Praktiken, das Erlernen durch Erfahrung und durch Weitergabe von Erfahrungen sind nicht zeitgemäß und inhomogen, da unterschiedliche Arbeitgeber sehr unterschiedlich dieses Problemfeld angehen.

Erst eine Berücksichtigung dieses Problemfelds beim Gesetzgeber wird zu einer Anerkennung der Notwendigkeit bei Arbeitgebern und Kostenträgern führen!

PSNV in den Betrieben verankern

Überall dort, wo Menschen zusammen arbeiten, können auch Konflikte entstehen. Dem Arbeitsplatz kann eine große Bedeutung für das Entstehen, das Erkennen und den Verlauf von Konflikten und Problemen, sowie deren Verarbeitung zukommen. Im Rettungsdienst werden Haupt- und ehrenamtliche Helfer*innen in ihrer Arbeit mit den unterschiedlichsten psychosozialen Situationen konfrontiert. Viele dieser Situationen sind Notfallsituationen. Mit Hilfe der „Sozialen Ansprechpartner*innen“ (SAP) soll sichergestellt werden, dass von Stress, Burnout, akuten Belastungsreaktionen und anderen psychosozialen Problemen betroffene Kolleg*innen gezielte Hilfestellung durch speziell geschulte Kolleg*innen erhalten.

Soziale Ansprechpartner*innen bieten deshalb im Rahmen der Fürsorge und der Gesundheitsförderung Kolleg*innen Helfer*innen Unterstützung bei der Bewältigung von bestehenden oder sich anbahnenden Problemen an. „Das Ziel ist, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe zu finden und bei Bedarf die Suche nach professioneller Hilfe zu unterstützen oder diese direkt zu vermitteln,“ erklärt Johannes Meyer, Mitglied der Fachgruppe und Beauftragter für PSNV beim MHD. Die Aufgabe der Sozialen Ansprechpartner*innen besteht dabei vor allem darin, für Kolleg*innen mit unterschiedlichsten Problemen als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen.

Tarifübergreifende Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 39 Stunden/W.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte anlässlich der 15. RETTmobil 2015, durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“ Auf der Bundesfachbereichskonferenz 2015  wurde einem entsprechenden Antrag zugestimmt, das Thema auf die Tagesordnungen zu setzen.

„Wir meinen daher, dass es Zeit wird die in der „Zukunftswerkstatt Rettungsdienst 2015“ in Saalfeld erarbeitete Kampagne zur Arbeitszeit mit dem Titel „Gute ArbeitsZeit – 48 Stunden sind zu viel“ nun endlich tarifübergreifend auf den Weg zu bringen.“ sagt Uwe Heiderich-Willmer Sprecher der Bezirksfachgruppe. Denn die Reduzierung der Arbeitszeit von 48 Stunden in 3 Jahren auf 45 Stunden, wie beim DRK verhandelt, kann nicht das Ziel sein. Das Ziel ist erst erreicht, wenn Arbeitszeiten gelten, wie sie Arbeitnehmer*innen in anderen Branchen selbstverständlich haben, nämlich eine Arbeitswoche unter 40 Stunden.

Themen an die ver.di-Landesfachgruppe RD und die ver.di-Bundesfachkommission RD weitergereicht

Die Bezirksfachgruppe hat die Landesfachgruppe und die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di aufgefordert, diese Themen in den Gremien weiter zu beraten und weiter zu transportieren, damit sie durch Öffentlichkeitsarbeit in das Bewußtsein der Kolleg*innen gelangen und durch Einwirken auf Entscheidungsträger und Politik Eingang in das Notfallsanitätergesetz bzw. in die dazu gehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, sowie in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Rettungssanitäter der Länder finden und letztendlich in den Betrieben zur Umsetzung gelangen werden.

Notfallsanitätergesetz geändert

Dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit ist gestern das Plenum des Bundestages gefolgt.

In der gestrigen Plenarsitzung des Bundestages ist man mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages gefolgt und hat die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) beschlossen.

Damit gilt nun: Rettungsassistent*innen, die eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistent*in nachweisen können, erhalten beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu führen, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen.

Alle Rettungsassistent*innen, die innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten des NotSanG  5 Jahre aktive (Vollzeit-) Rettungsdiensttätigkeit nachweisen, können damit nun ohne 480 oder 960 Stunden Vorbereitungszeit eine Ergänzungsprüfung ablegen. Die Stichtagsregelung wurde aufgehoben.

 

 

 

Betriebsrat TV

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ver.di begrüßt geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Montag (13. Februar 2017) begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, demzufolge auch nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes erworbene Berufserfahrung von Rettungsassistenten bei der Überleitung berücksichtigt werden soll. Bisher gilt hier der Stichtag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. „Es ist überfällig, diese durch nichts begründete Stichtagsregelung abzuschaffen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Ungleichbehandlung unter den Rettern hat viele frustriert, da der Stichtag als willkürlich empfunden wurde. Neben einer qualifizierten Ausbildung ist Berufserfahrung im Rettungsdienst ein dickes Plus. Es ist richtig, diese beim Übergang ins neue Berufsbild entsprechend anzuerkennen.“
Bislang ist die von den Rettungsassistenten bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2014 erworbene Dauer der Berufserfahrung Grundlage für die Überleitungsbedingungen. Dabei ist entscheidend, ob man vor der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter einen Vorbereitungskurs von 960 Stunden (bei unter dreijähriger Erfahrung), von 480 Stunden (bei über dreijähriger Erfahrung) oder keinen Kurs (bei über fünfjähriger Erfahrung) absolvieren muss. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte ver.di die Übergangvorschriften mit den Ergänzungsprüfungen kritisch gesehen, da das Erfahrungswissen der Beschäftigten nicht genügend berücksichtigt wurde. Seither hat ver.di mit Nachdruck eine Nachbesserung der Regelung gefordert.
Sofern die Änderung beschlossen wird, müssen Arbeitgeber und 25 Rettungsdienstschulen auch Taten folgen lassen. Beschäftigten, die das wünschen, müsse die Ergänzungsprüfung sowie gegebenenfalls die im Gesetz beschriebenen Anpassungsmaßnahmen ermöglicht werden, um ihnen so eine attraktive Perspektive zu bieten. Dazu gehörten auch ausreichendes qualifiziertes Personal und eine gerechte Bezahlung.

Bayerische Aufsichtsbehörden: Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz gelten auch für den Rettungsdienst in Bayern

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Bild: ver.di

Auch im Rettungsdienst müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze sowie Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht sowie die Staatsministerien für Arbeit und Soziales (StMAS) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) legen eine „unmissverständliche Handreichung vor, die arbeitgeberseitig nicht mehr ignoriert werden kann“, so Robert Hinke, ver.di-Fachbereichsleiter für Gesundheit und Soziales in Bayern.

Diese Klarstellung war notwendig, da im Rettungsdienst nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di zunehmend gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Zu den gravierendsten Dauerproblemen zählt Hinke die Nichteinhaltung von Pausenzeiten, täglichen Höchstarbeitszeiten und vorgeschriebenen Ruhezeiten: „Berechtigte Kritik unserer Personal- und Betriebsräte beantworteten etliche Arbeitgeber mit fragwürdigen bis kruden Rechtsauslegungen, mitunter offener Ignoranz für die Belange der Beschäftigten. Dass hierdurch die vom Rettungsdienst zu versorgenden Patienten gefährdet werden könnten, kam meist erst gar nicht in den Blick.“

Anzeigen von Beschäftigten, Presseberichte über Missstände und die Ergebnisse einer ver.di-Beschäftigtenbefragung sowie fortgesetzte Kontroversen mit Arbeitgebervertretern veranlassten ver.di, beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales einen „Runden Tisch Arbeitszeit Rettungsdienst“ anzuregen, um einen rechtlichen Klärungsprozess herbeizuführen. Dem kamen die verantwortlichen Ministerien nach. Es ist dem Engagement der Gewerbeaufsicht und der Fachreferate der verantwortlichen Ministerien zu verdanken, dass nunmehr eine komprimierte Zusammenschau der wichtigsten zu beachtenden Regelungen vorliegt. Dass sich die „Durchführenden“ des Rettungsdienstes gegen die Rechtslage zu stemmen versuchten, war laut Hinke „für den erforderlichen Lernprozess im Rettungsdienst sicher hilfreich“. Spätestens jetzt könne sich niemand mehr „in Notsituationen flüchten“, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten auszudehnen. Diese gehören zur üblichen Tätigkeit im Rettungsdienst, bringen damit die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht zu Fall.

Hinke erwartet, dass die Arbeitgeber des Rettungsdienstes die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Damit die betrieblichen Interessensvertretungen die Umsetzung kritisch begleiten und Verstöße feststellen können, wird ver.di für Personalräte, Betriebsräte und die Mitarbeitervertretungen eigens Qualifizierungsprogramme erarbeiten. Die Gewerkschaft ver.di bietet den Durchführenden des Rettungsdienstes an, mögliche Mehrkosten gemeinsam gegenüber der Politik und den Kassen zu vertreten. „Alle Beteiligten stehen in der Verantwortung, den Beschäftigten zu ihren Rechten zu verhelfen und Gefährdungen für Patienten zu minimieren“, so Hinke.

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Mitgliederbefragung ergibt 78 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis an

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 15 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.

Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge 25 für beide Seiten gesenkt.

Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der 35 Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch per Gesetz seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

Geschafft: die Entgeltordnung kommt!

Zwischen der VKA und ver.di wurde endlich eine Einigkeit über die Entgeltordnung erzielt. In der neuen Entgeltordnung ist für jeden etwas dabei, Rettungssanitäter kommen in die EG 4 inklusive einer Entgeltgruppenzulage von 2,3% ihres jeweiligen Tabellenentgeltes, Rettungsassistenten in die EG 6 und die Notfallsanitäter sollen analog der neuen Pflegetabelle in der P8 eingruppiert werden. Das ist nicht so weit von dem entfernt was eingangs von ver.di für die Rettungsdienstler gefordert wurde. Die Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Von nichts kommt nichts!

Es war ein hartes Stück Arbeit, das ver.di da vollbracht hat. Aber ohne die Unterstützung der Mitglieder auf allen Organisationsebenen wäre das nicht möglich gewesen, denn der Widerstand der VKA war hoch. So waren auch die beiden Betriebsratsmitglieder Uwe Heiderich-Willmer und Marcus Schumacher bei verschieden Treffen der ver.di-Bezirks- und Landesfachgruppe Rettungsdienst und der AG Entgeltordnung Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundestarifkommission von ver.di in Oldenburg, Bremen, Hannover, Kassel und Berlin in ihrer Freizeit unterwegs, um gemeinsam mit Kolleg*innen aus der ganzen Republik den Verhandler*innen zu zuarbeiten.  Und es zeigt sich, dass sich Engagement durchaus lohnt, wir freuen uns, dass damit für alle ein Schritt nach vorn verbunden ist. Nun müssen diesem Ergebnis die ver.di-Mitglieder in der Mitgliederbefragung ab dem 9. Mai noch zustimmen.

Einzelheiten könnt ihr diesem Flyern entnehmen:

[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2016/05/EGO-rettung.pdf“]EGO rettung

[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2016/05/EGO-kommunal-2017.pdf“]EGO kommunal 2017

[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2016/05/Flugblatt-Tarifeinigung-Bund-VKA-29-04-2016.pdf“]Flugblatt Tarifeinigung Bund VKA 29 04 2016

TVöD Tarifrunde 2016: Arbeitgeberangebot programmiert Reallohnverlust

Bsirske kündigt eine Ausweitung der Warnstreiks an

Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die 2,14 Millionen Tarifbeschäf-tigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen in Potsdam ist am Dienstagnachmittag (12.04.) zu Ende gegangen.
Ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite nannte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, „dreist und provokativ“. Das Angebot bedeute jahresbezogen für 2016 ganze 0,6 Prozent und für das nächste Jahr nur 1,2 Prozent. „Die öffentlichen Arbeitgeber setzen trotz beispiellos guter Kassenlage mit einem Überschuss der öffentlichen Haushalte von fast 30 Milliarden Euro auf Reallohnverluste für die Beschäftigten. Das ist eine Provokation“, erklärteForderungen Bsirske. Man werde „dieses sogenannte Angebot“ in der Mitgliedschaft diskutieren. „Ich bin sicher, dass die Antwort eine Ausweitung der Warnstreiks sein wird“, sagte der Gewerkschafter. Das Arbeitgeberangebot habe weder etwas mit Wertschätzung noch mit einer Teilhabe der Beschäftigten an der guten konjunkturellen Entwicklung zu tun.

Den Angriff auf das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung hätten die Arbeitgeber zurück genommen. „Gleichzeitig wollen sie aber einseitig die Beschäftigten zur Kasse bitten“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. Das komme für die Gewerkschaftsseite nicht in Frage. „Hier wird den Menschen zugemutet, einseitig Gelder in Versorgungskassen der Kommunen zu investieren, während auf der anderen Seite das Niveau ihrer gesetzlichen Rentenversicherung sinkt“, so Bsirske. 25
Einzig in der Frage einer neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten waren sich die Tarifvertragsparteien in Potsdam in den zweitägigen Verhandlungen einen großen Schritt näher gekommen.

Die Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Geld und eine Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro pro Monat. Zudem will ver.di den Missbrauch der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen. „Wir wollen den privaten Konsum stärken und einen attraktiven sowie konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst“, sagte Bsirske. 35 Die Gewerkschaft treibe die Sorge um notwendigen Nachwuchs in vielen Berufszweigen um. Zukunftsträchtig sei deshalb die unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

Die nächste Verhandlungsrunde wurde für den 28. und 29. April 2016 in Potsdam vereinbart.

Teilbetriebsversammlung „U 25“ – Notfallsanitäterschüler*innen und junge Kolleg*innen versammeln sich

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläuter den Weg zu JAV-Wahlen
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläutert den Weg zu JAV-Wahlen

Wie in vielen anderen Betrieben des Rettungsdienstes ist nun auch im RD Ammerland mit den neuen Notfallsanitäterschüler*innen eine Schwelle überschritten worden, die es notwendig macht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Dazu hat der Betriebsrat des RD Ammerland eine Teilbetriebsversammlung „U 25“ einberufen, zu der alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und alle NotSanschüler*innen unter 25 Jahren eingeladen wurden. Auf dieser Versammlung hat die Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems über die ver.di Jugend und die Durchführung einer JAV-Wahl informiert:

Die JAV kümmert sich um die Belange von Auszubildenden, sie achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Sie berät bei Problemen in der Ausbildung. Sie macht sich für Qualität in der Ausbildung stark und setzt sich für die Übernahme ein.

„Die JAV, als Vertretung der Jugendlichen und der zur Ausbildung Beschäftigten unter 26 Jahren ist ein eigenständiges Gremium mit eigenen Rechten“, erläutert Heike Boldt. „Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat notwendig.“

Neben umfangreichen Informationen zur JAV-Wahl erklärt die ver.du Jugendsekretärin auch die Aufgaben der ver.di-Jugend: Sie vernetzt junge Erwachsene im Dienstleistungssektor – für faire Arbeitsbedingungen und für ein schöneres Leben.

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Während der Versammlung wurde an die neuen Schüler*innen, die vor Kurzem ihre Ausbildung begonnen haben, eine „Willkommenstasche“ der ver.di-Jugend überreicht.

Als Teil der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft steht die ver.di Jugend für Ausbildungskompetenz und konsequente Interessenvertretung: Über 100.000 Auszubildende, junge Beschäftigte, Erwerbslose, Schüler*innen und Studierende sind schon Teil der Community. Mehr über die ver.di-Jugend findet ihr hier: https://jugend.verdi.de/

„Wir freuen uns über das rege Interesse der jungen Kollginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler, denn betrachtet man das hohe Durchschnittsalter in den Betriebsräten, ist es wichtig, dass sich auch junge aktive Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Interessenvertretung vertraut machen“, sagt der Betriebsratsvorsitzenden des Rettungsdienst Ammerland Uwe Heiderich-Willmer.

 

Alle, die sich im Bezirk Weser-Ems über die Wahl einer JAV informieren lassen wollen, können sich an Heike Boldt, Gewerkschaftssekretärin / Jugend wenden: Tel. 0441/96976 – 33 Mobil: 0151/46181916 heike.boldt [at] verdi.de