Hier findet ihr Tipps, Tricks und Erfahrungen von Ex-Betriebsräten für Betriebsräte, Arbeitnehmer und Interessierte.
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Jens Harenberg u. Markus Ponto HaPo Betriebsräte Consulting GbR
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Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Montag (13. Februar 2017) begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, demzufolge auch nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes erworbene Berufserfahrung von Rettungsassistenten bei der Überleitung berücksichtigt werden soll. Bisher gilt hier der Stichtag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. „Es ist überfällig, diese durch nichts begründete Stichtagsregelung abzuschaffen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Ungleichbehandlung unter den Rettern hat viele frustriert, da der Stichtag als willkürlich empfunden wurde. Neben einer qualifizierten Ausbildung ist Berufserfahrung im Rettungsdienst ein dickes Plus. Es ist richtig, diese beim Übergang ins neue Berufsbild entsprechend anzuerkennen.“
Bislang ist die von den Rettungsassistenten bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2014 erworbene Dauer der Berufserfahrung Grundlage für die Überleitungsbedingungen. Dabei ist entscheidend, ob man vor der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter einen Vorbereitungskurs von 960 Stunden (bei unter dreijähriger Erfahrung), von 480 Stunden (bei über dreijähriger Erfahrung) oder keinen Kurs (bei über fünfjähriger Erfahrung) absolvieren muss. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte ver.di die Übergangvorschriften mit den Ergänzungsprüfungen kritisch gesehen, da das Erfahrungswissen der Beschäftigten nicht genügend berücksichtigt wurde. Seither hat ver.di mit Nachdruck eine Nachbesserung der Regelung gefordert.
Sofern die Änderung beschlossen wird, müssen Arbeitgeber und 25 Rettungsdienstschulen auch Taten folgen lassen. Beschäftigten, die das wünschen, müsse die Ergänzungsprüfung sowie gegebenenfalls die im Gesetz beschriebenen Anpassungsmaßnahmen ermöglicht werden, um ihnen so eine attraktive Perspektive zu bieten. Dazu gehörten auch ausreichendes qualifiziertes Personal und eine gerechte Bezahlung.
Auch im Rettungsdienst müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze sowie Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht sowie die Staatsministerien für Arbeit und Soziales (StMAS) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) legen eine „unmissverständliche Handreichung vor, die arbeitgeberseitig nicht mehr ignoriert werden kann“, so Robert Hinke, ver.di-Fachbereichsleiter für Gesundheit und Soziales in Bayern.
Diese Klarstellung war notwendig, da im Rettungsdienst nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di zunehmend gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Zu den gravierendsten Dauerproblemen zählt Hinke die Nichteinhaltung von Pausenzeiten, täglichen Höchstarbeitszeiten und vorgeschriebenen Ruhezeiten: „Berechtigte Kritik unserer Personal- und Betriebsräte beantworteten etliche Arbeitgeber mit fragwürdigen bis kruden Rechtsauslegungen, mitunter offener Ignoranz für die Belange der Beschäftigten. Dass hierdurch die vom Rettungsdienst zu versorgenden Patienten gefährdet werden könnten, kam meist erst gar nicht in den Blick.“
Anzeigen von Beschäftigten, Presseberichte über Missstände und die Ergebnisse einer ver.di-Beschäftigtenbefragung sowie fortgesetzte Kontroversen mit Arbeitgebervertretern veranlassten ver.di, beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales einen „Runden Tisch Arbeitszeit Rettungsdienst“ anzuregen, um einen rechtlichen Klärungsprozess herbeizuführen. Dem kamen die verantwortlichen Ministerien nach. Es ist dem Engagement der Gewerbeaufsicht und der Fachreferate der verantwortlichen Ministerien zu verdanken, dass nunmehr eine komprimierte Zusammenschau der wichtigsten zu beachtenden Regelungen vorliegt. Dass sich die „Durchführenden“ des Rettungsdienstes gegen die Rechtslage zu stemmen versuchten, war laut Hinke „für den erforderlichen Lernprozess im Rettungsdienst sicher hilfreich“. Spätestens jetzt könne sich niemand mehr „in Notsituationen flüchten“, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten auszudehnen. Diese gehören zur üblichen Tätigkeit im Rettungsdienst, bringen damit die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht zu Fall.
Hinke erwartet, dass die Arbeitgeber des Rettungsdienstes die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Damit die betrieblichen Interessensvertretungen die Umsetzung kritisch begleiten und Verstöße feststellen können, wird ver.di für Personalräte, Betriebsräte und die Mitarbeitervertretungen eigens Qualifizierungsprogramme erarbeiten. Die Gewerkschaft ver.di bietet den Durchführenden des Rettungsdienstes an, mögliche Mehrkosten gemeinsam gegenüber der Politik und den Kassen zu vertreten. „Alle Beteiligten stehen in der Verantwortung, den Beschäftigten zu ihren Rechten zu verhelfen und Gefährdungen für Patienten zu minimieren“, so Hinke.
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.
Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 15 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.
Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge 25 für beide Seiten gesenkt.
Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der 35 Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.
ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch per Gesetz seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.
Zwischen der VKA und ver.di wurde endlich eine Einigkeit über die Entgeltordnung erzielt. In der neuen Entgeltordnung ist für jeden etwas dabei, Rettungssanitäter kommen in die EG 4 inklusive einer Entgeltgruppenzulage von 2,3% ihres jeweiligen Tabellenentgeltes, Rettungsassistenten in die EG 6 und die Notfallsanitäter sollen analog der neuen Pflegetabelle in der P8 eingruppiert werden. Das ist nicht so weit von dem entfernt was eingangs von ver.di für die Rettungsdienstler gefordert wurde. Die Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Von nichts kommt nichts!
Es war ein hartes Stück Arbeit, das ver.di da vollbracht hat. Aber ohne die Unterstützung der Mitglieder auf allen Organisationsebenen wäre das nicht möglich gewesen, denn der Widerstand der VKA war hoch. So waren auch die beiden Betriebsratsmitglieder Uwe Heiderich-Willmer und Marcus Schumacher bei verschieden Treffen der ver.di-Bezirks- und Landesfachgruppe Rettungsdienst und der AG Entgeltordnung Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundestarifkommission von ver.di in Oldenburg, Bremen, Hannover, Kassel und Berlin in ihrer Freizeit unterwegs, um gemeinsam mit Kolleg*innen aus der ganzen Republik den Verhandler*innen zu zuarbeiten. Und es zeigt sich, dass sich Engagement durchaus lohnt, wir freuen uns, dass damit für alle ein Schritt nach vorn verbunden ist. Nun müssen diesem Ergebnis die ver.di-Mitglieder in der Mitgliederbefragung ab dem 9. Mai noch zustimmen.
Bsirske kündigt eine Ausweitung der Warnstreiks an
Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die 2,14 Millionen Tarifbeschäf-tigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen in Potsdam ist am Dienstagnachmittag (12.04.) zu Ende gegangen.
Ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite nannte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, „dreist und provokativ“. Das Angebot bedeute jahresbezogen für 2016 ganze 0,6 Prozent und für das nächste Jahr nur 1,2 Prozent. „Die öffentlichen Arbeitgeber setzen trotz beispiellos guter Kassenlage mit einem Überschuss der öffentlichen Haushalte von fast 30 Milliarden Euro auf Reallohnverluste für die Beschäftigten. Das ist eine Provokation“, erklärte Bsirske. Man werde „dieses sogenannte Angebot“ in der Mitgliedschaft diskutieren. „Ich bin sicher, dass die Antwort eine Ausweitung der Warnstreiks sein wird“, sagte der Gewerkschafter. Das Arbeitgeberangebot habe weder etwas mit Wertschätzung noch mit einer Teilhabe der Beschäftigten an der guten konjunkturellen Entwicklung zu tun.
Den Angriff auf das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung hätten die Arbeitgeber zurück genommen. „Gleichzeitig wollen sie aber einseitig die Beschäftigten zur Kasse bitten“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. Das komme für die Gewerkschaftsseite nicht in Frage. „Hier wird den Menschen zugemutet, einseitig Gelder in Versorgungskassen der Kommunen zu investieren, während auf der anderen Seite das Niveau ihrer gesetzlichen Rentenversicherung sinkt“, so Bsirske. 25
Einzig in der Frage einer neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten waren sich die Tarifvertragsparteien in Potsdam in den zweitägigen Verhandlungen einen großen Schritt näher gekommen.
Die Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Geld und eine Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro pro Monat. Zudem will ver.di den Missbrauch der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen. „Wir wollen den privaten Konsum stärken und einen attraktiven sowie konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst“, sagte Bsirske. 35 Die Gewerkschaft treibe die Sorge um notwendigen Nachwuchs in vielen Berufszweigen um. Zukunftsträchtig sei deshalb die unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.
Die nächste Verhandlungsrunde wurde für den 28. und 29. April 2016 in Potsdam vereinbart.
Wie in vielen anderen Betrieben des Rettungsdienstes ist nun auch im RD Ammerland mit den neuen Notfallsanitäterschüler*innen eine Schwelle überschritten worden, die es notwendig macht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Dazu hat der Betriebsrat des RD Ammerland eine Teilbetriebsversammlung „U 25“ einberufen, zu der alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und alle NotSanschüler*innen unter 25 Jahren eingeladen wurden. Auf dieser Versammlung hat die Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems über die ver.di Jugend und die Durchführung einer JAV-Wahl informiert:
Die JAV kümmert sich um die Belange von Auszubildenden, sie achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Sie berät bei Problemen in der Ausbildung. Sie macht sich für Qualität in der Ausbildung stark und setzt sich für die Übernahme ein.
„Die JAV, als Vertretung der Jugendlichen und der zur Ausbildung Beschäftigten unter 26 Jahren ist ein eigenständiges Gremium mit eigenen Rechten“, erläutert Heike Boldt. „Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat notwendig.“
Neben umfangreichen Informationen zur JAV-Wahl erklärt die ver.du Jugendsekretärin auch die Aufgaben der ver.di-Jugend: Sie vernetzt junge Erwachsene im Dienstleistungssektor – für faire Arbeitsbedingungen und für ein schöneres Leben.
Als Teil der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft steht die ver.di Jugend für Ausbildungskompetenz und konsequente Interessenvertretung: Über 100.000 Auszubildende, junge Beschäftigte, Erwerbslose, Schüler*innen und Studierende sind schon Teil der Community. Mehr über die ver.di-Jugend findet ihr hier: https://jugend.verdi.de/
„Wir freuen uns über das rege Interesse der jungen Kollginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler, denn betrachtet man das hohe Durchschnittsalter in den Betriebsräten, ist es wichtig, dass sich auch junge aktive Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Interessenvertretung vertraut machen“, sagt der Betriebsratsvorsitzenden des Rettungsdienst Ammerland Uwe Heiderich-Willmer.
Alle, die sich im Bezirk Weser-Ems über die Wahl einer JAV informieren lassen wollen, können sich an Heike Boldt, Gewerkschaftssekretärin / Jugend wenden: Tel. 0441/96976 – 33 Mobil: 0151/46181916 heike.boldt [at] verdi.de
ver.di Mitglieder im Rettungsdienst Ammerland gründen Betriebsgruppe
Über 56.000 Beschäftigte arbeiten auf 2.200 Rettungswachen in der Bundesrepublik. Über 100 davon arbeiten im Ammerland, verteilt auf 4 Rettungswachen.
Im Rettungsdienst Ammerland wird täglich eine schwere, qualifizierte Arbeit geleistet, deren physische und psychische Belastung zum Teil sehr hoch ist. Den-noch kommen die Kolleg*innen gern zum Dienst, denn gibt es eine wichtigere Aufgabe, als Leben zu retten? Damit das so bleibt, müssen die Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten beeinflusst werden. Um das zu unterstützen hat sich nun im Rettungsdienst Ammerland eine ver.di-Betriebsgruppe gegründet.
„Auch wenn wir im Rettungsdienst Ammerland mit seiner Tarifbindung an den TVöD sehr gute Arbeitsbedingungen vorfinden, heißt das nicht, das es nichts mehr zu verbessern gibt“, sagt der Sprecher der Betriebsgruppe Uwe Heiderich-Willmer. So müssen z.B. beim DRK und im öffentlichen Dienst die Eingruppierungsordnungen neu verhandelt werden. Was hier verhandelt wird, ist entscheidend für die Einkommensbedingungen vieler Jahre. Eine der Tätigkeit angemessene Eingruppierung ergibt sich aber nicht einfach am Verhandlungstisch. Sie muss vor Ort vehement von den Beschäftigten eingefordert werden.
Aber es gibt noch mehr Baustellen: Immer noch müssen Rettungsdienstler 48 Stunden pro Woche arbeiten, davon viele Stunden am Wochenende und nachts. Das bringt oft eine hohe gesundheitliche Belastung mit sich, eine Reduzierung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist daher unbedingt erforderlich. Ebenso führen die Belastungen im Beruf dazu, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter oft nicht erreicht und die Betroffenen mit Rentenabschlägen leben müssten. Ein früherer geregelter Renteneintritt sollte also ermöglicht werden. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di sieht zwei Weg das zu erreichen: die Schaffung gesetzlicher Regelungen in den Landesrettungsdienstgesetzen und die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten. „Auch das werden wir von der Basis aus unterstützen“, betont Heiderich-Willmer.
Die Betriebsgruppe delegiert dazu Mitglieder in die Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems von ver.di, die wiederum delegiert Mitglieder in die Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di speist sich aus den Landefachgruppen. Über diese Kaskade wollen wir die Kolleg*innen in der Bundefachkommission in Berlin unterstützen.
Seit Beginn 2014 gibt es für die Rettungsdienstler ein neues Berufsbild, der*die Notfallsanitäter*in. Künftig werden die Notfallsanitäterschüler*innen einer dreijährigen Ausbildung unterzogen, Rettungsassistenten*innen müssen eine Ergänzungsprüfung ablegen um dieses Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. Die Ausbilder, die Lehrkräfte, das Staatsexamen, die Ergänzungsprüfung brauchen gute und einheitliche Standards und die Auszubildenden sowie diejenigen, die die Weiterbildung zum Notfallsanitäter machen, bestmögliche Bedingungen und Unterstützung. Auch in diesem Sinne werden wir die Bezirks- Landes- und Bundesgremien von ver.di unterstützen.
Hier vor Ort freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH als Sozialpartner zum Wohle der Kolleg*innen des Rettungsdienstes und damit auch indirekt zum Wohle der Ammerländer Bürger*innen.
Mehr Erfolg durch deutliche Zunahme der Laienreanimation
Köln, 15. Oktober 2015 – Für die Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand stehen ab sofort allen beteiligten medizinischen Fachkräften die neuen Leitlinien zur kardiopulmonalen Reanimation zur Verfügung. Sie wurden vom European Resuscitation Council (ERC) erstellt und sind auch in deutscher Sprache erhältlich. Während zentrale Aussagen zur Durchführung einer Reanimation im Wesentlichen beibehalten wurden, haben sich im Vergleich zu den Leitlinien aus dem Jahr 2010 viele Bewertungen und Details geändert. Der entscheidende Weg zu größerem Erfolg und zu mehr Überleben führt über mehr ausgebildete Ersthelfer, intelligente Alarmierungssysteme und eine deutliche Zunahme der Laienreanimation. Großer Wert wird auf die Telefonreanimation, also die Möglichkeiten des Leitstellendisponenten für Diagnose und Ersthelferreanimation, gelegt. Ein besonderes Projekt ist auch die Schülerausbildung, für die der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) ein Konzept erstellt hat. Die deutsche Übersetzung kann auf der Homepage des GRC unter www.grc-org.de/leitlinien bestellt bzw. heruntergeladen werden.
In Deutschland sind der plötzliche Herztod und der Kreislaufstillstand anderer Ursache für mehr als 100.000 unerwartete Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Es handelt sich somit um die dritthäufigste Todesursache, nach bösartigen Neuerkrankungen und Herzkreislauferkrankungen anderer Genese. „Ein Zustand, der deutlich verbessert werden könnte“, so Professor Bernd W. Böttiger, Vorsitzender des an der Übersetzung der Leitlinien beteiligten Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Universitätsklinik Köln. Die aktuellen Leitlinien zur Reanimation bringen wichtige neue Impulse und zeigen den Weg.
Es werden nur zwei Hände benötigt
So setzen die Experten mit den neuen Empfehlungen auf „Handarbeit“. „Eine manuelle Reanimation ist mindestens genauso effektiv wie die Verwendung mechanischer Reanimationshilfen“, erläutert Böttiger Teile der neuen Leitlinie. „In einigen Studien fand sich sogar ein schlechteres neurologisches Ergebnis bei Verwendung mechanischer Systeme“, so der Experte weiter. Der Einsatz von Reanimationshilfen führe unvermeidlich zu einer gewissen Unterbrechung der Thoraxkompressionen, die so kurz wie möglich sein müssten. Die neuen Leitlinien empfehlen daher den Einsatz solcher Geräte in besonderen Situationen, wie bei Reanimationen während eines Transportes, bei sehr langer Reanimationsdauer und natürlich im Herzkatheterlabor.
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Zur Reanimation bei Kreislaufstillstand empfehlen die Experten eine Drucktiefe von ungefähr 5 und nicht mehr als 6 cm. Die Frequenz soll bei 100 bis 120 pro Minute liegen. „Pausen von über zehn Sekunden führen zu einer Verschlechterung der Prognose des Patienten und müssen daher vermieden werden“, erklärt Dr. Dr. Burkhard Dirks, Altvorsitzender des GRC. Adrenalin wird weiterhin empfohlen. Experten sollen eine Intubation vornehmen – wenn möglich, ohne dabei die Herzdruckmassage zu unterbrechen. Als Alternativen gelten supraglottische Atemwegshilfen. Die Kapnographie ist obligat. Innerklinisch sollten Notfallteams etabliert werden, die bei definierten Zuständen alarmiert werden und so einen Kreislaufstillstand verhindern können. Mögliche reversible Ursachen eines Kreislaufstillstandes müssen immer mit bedacht werden.
Weiterbehandlung in Spezial-Zentren
Nach prähospitalem Kreislaufstillstand sind die Überlebenschancen höher, wenn die Patienten – im Einzelfall sogar unter laufender Reanimation – in spezielle Zentren (sogenannte Cardiac Arrest Center), die eine höhere Fallzahl aufweisen und eine Möglichkeit zur akuten Koronarintervention haben, eingeliefert werden. Mehr als jeder zweite Kreislaufstillstand ist die Folge eines Herzinfarkts. Werden die für den Infarkt verantwortlichen Koronarien innerhalb von maximal zwei Stunden dilatiert, verbessert dies deutlich die Prognose. Die neuen Leitlinien enthalten auch eine Empfehlung für das Temperaturmanagement: Nach Kreislaufstillstand bewusstlose Patienten sollen unabhängig vom initialen Herzrhythmus für mindestens 24 Stunden auf eine konstante Zieltemperatur zwischen 32 und 36 Grad Celsius gekühlt werden. Fieber müsse ebenso wie eine Hyperoxie in jedem Fall für 72 Stunden vermieden werden. Eine Prognostizierung erscheint, so die neuen Handlungsempfehlungen, frühestens nach 72 Stunden sinnvoll.
Disponenten in Leitstellen sollen Telefonreanimation implementieren
Leitstellendisponenten sollen Laien am Notruftelefon in Herzdruckmassage instruieren. „Dies ist extrem effektiv – man muss es siebenmal machen um ein Leben zusätzlich zu retten!“, erklärt Professor Karl Heinrich Scholz, stellvertretender Vorsitzender des GRC vom St. Bernward-Krankenhaus in Hildesheim. In Deutschland wird die Telefonreanimation von immer mehr Leitstellen durchgeführt. In Bayern ist sie bereits landesweit verpflichtend. Auch intelligente Gesamtsysteme, in denen Ersthelfer in der Nähe per Smartphone gleichzeitig mit dem Rettungsdienst alarmiert werden, können Vorteile bringen.
Für Laien muss die Reanimation selbstverständlich sein
In 50 bis 70 Prozent der Fälle beobachten Laien einen Kreislaufstillstand und sind Zeugen, denn meist passieren Kreislaufstillstände zu Hause. „Nach drei bis fünf Minuten fängt das Gehirn an zu sterben“, so Scholz. Der Notarzt trifft meist aber erst nach acht bis zwölf Minuten ein. Der sofortige Beginn der Reanimation durch Laien kann daher entscheidend helfen. Bei Erwachsenen reichen in den ersten Minuten alleinige Thoraxkompressionen meist völlig aus. Laien sollten verstärkt in Wiederbelebung ausgebildet werden, so die Empfehlungen der neuen Leitlinie. Dazu gehören die Herzdruckmassage und die Beatmung im Verhältnis 30:2. Besonderer Wert wird auf die Ausbildung von Schülern gelegt. Eine Doppelstunde pro Jahr ab der 7. Klasse sei ausreichend. Die Schüler können von speziell aus-gebildeten Lehrern unterrichtet werden. Entsprechende Empfehlungen werden von der Kultusministerkonferenz 2014 und seit diesem Jahr auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt. Ein Ausbildungskonzept kommt vom GRC. „Gemeinsam 10.000 Leben zusätzlich pro Jahr in Deutschland retten“, so lautet das interdisziplinär und interprofessionell formulierte Ziel, das durch die Umsetzung der Empfehlungen der neuen Leitlinien erreicht werden kann.