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Retter organisieren sich

ver.di Mitglieder im Rettungsdienst Ammerland gründen Betriebsgruppe

Logo_VLÜber 56.000 Beschäftigte arbeiten auf 2.200 Rettungswachen in der Bundesrepublik. Über 100 davon arbeiten im Ammerland, verteilt auf 4 Rettungswachen.

Im Rettungsdienst Ammerland wird täglich eine schwere, qualifizierte Arbeit geleistet, deren physische und psychische Belastung zum Teil sehr hoch ist. Den-noch kommen die Kolleg*innen gern zum Dienst, denn gibt es eine wichtigere Aufgabe, als Leben zu retten? Damit das so bleibt, müssen die Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten beeinflusst werden. Um das zu unterstützen hat sich nun im Rettungsdienst Ammerland eine ver.di-Betriebsgruppe gegründet.

„Auch wenn wir im Rettungsdienst Ammerland mit seiner Tarifbindung an den TVöD sehr gute Arbeitsbedingungen vorfinden, heißt das nicht, das es nichts mehr zu verbessern gibt“, sagt der Sprecher der Betriebsgruppe Uwe Heiderich-Willmer. So müssen z.B. beim DRK und im öffentlichen Dienst die Eingruppierungsordnungen neu verhandelt werden. Was hier verhandelt wird, ist entscheidend für die Einkommensbedingungen vieler Jahre. Eine der Tätigkeit angemessene Eingruppierung ergibt sich aber nicht einfach am Verhandlungstisch. Sie muss vor Ort vehement von den Beschäftigten eingefordert werden.

Aber es gibt noch mehr Baustellen: Immer noch müssen Rettungsdienstler 48 Stunden pro Woche arbeiten, davon viele Stunden am Wochenende und nachts. Das bringt oft eine hohe gesundheitliche Belastung mit sich, eine Reduzierung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist daher unbedingt erforderlich. Ebenso führen die Belastungen im Beruf dazu, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter oft nicht erreicht und die Betroffenen mit Rentenabschlägen leben müssten. Ein früherer geregelter Renteneintritt sollte also ermöglicht werden. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di sieht zwei Weg das zu erreichen: die Schaffung gesetzlicher Regelungen in den Landesrettungsdienstgesetzen und die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten. „Auch das werden wir von der Basis aus unterstützen“, betont Heiderich-Willmer.

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Die Betriebsgruppe delegiert dazu Mitglieder in die Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems von ver.di, die wiederum delegiert Mitglieder in die Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di speist sich aus den Landefachgruppen. Über diese Kaskade wollen wir die Kolleg*innen in der Bundefachkommission in Berlin unterstützen.
Seit Beginn 2014 gibt es für die Rettungsdienstler ein neues Berufsbild, der*die Notfallsanitäter*in. Künftig werden die Notfallsanitäterschüler*innen einer dreijährigen Ausbildung unterzogen, Rettungsassistenten*innen müssen eine Ergänzungsprüfung ablegen um dieses Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. Die Ausbilder, die Lehrkräfte, das Staatsexamen, die Ergänzungsprüfung brauchen gute und einheitliche Standards und die Auszubildenden sowie diejenigen, die die Weiterbildung zum Notfallsanitäter machen, bestmögliche Bedingungen und Unterstützung. Auch in diesem Sinne werden wir die Bezirks- Landes- und Bundesgremien von ver.di unterstützen.

Hier vor Ort freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH als Sozialpartner zum Wohle der Kolleg*innen des Rettungsdienstes und damit auch indirekt zum Wohle der Ammerländer Bürger*innen.

Neue Leitlinien zur Wiederbelebung erschienen

Mehr Erfolg durch deutliche Zunahme der Laienreanimation

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Ab dem 15. Oktober 2015 stehen allen an der Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand beteiligten medizinischen Fachkräften auf der Internet-Seite des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) die neue Leitlinien zur Reanimation und die Kurzfassung „Reanimation 2015“ in deutscher Sprache kostenlos zum Download zur Verfügung: www.grc-org.de. Die Kurzfassung kann auch (solange der Vorrat reicht) kostenfrei als Taschenbuch über die Website des GRC bestellt werden

Köln, 15. Oktober 2015 – Für die Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand stehen ab sofort allen beteiligten medizinischen Fachkräften die neuen Leitlinien zur kardiopulmonalen Reanimation zur Verfügung. Sie wurden vom European Resuscitation Council (ERC) erstellt und sind auch in deutscher Sprache erhältlich. Während zentrale Aussagen zur Durchführung einer Reanimation im Wesentlichen beibehalten wurden, haben sich im Vergleich zu den Leitlinien aus dem Jahr 2010 viele Bewertungen und Details geändert. Der entscheidende Weg zu größerem Erfolg und zu mehr Überleben führt über mehr ausgebildete Ersthelfer, intelligente Alarmierungssysteme und eine deutliche Zunahme der Laienreanimation. Großer Wert wird auf die Telefonreanimation, also die Möglichkeiten des Leitstellendisponenten für Diagnose und Ersthelferreanimation, gelegt. Ein besonderes Projekt ist auch die Schülerausbildung, für die der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) ein Konzept erstellt hat. Die deutsche Übersetzung kann auf der Homepage des GRC unter www.grc-org.de/leitlinien bestellt bzw. heruntergeladen werden.
In Deutschland sind der plötzliche Herztod und der Kreislaufstillstand anderer Ursache für mehr als 100.000 unerwartete Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Es handelt sich somit um die dritthäufigste Todesursache, nach bösartigen Neuerkrankungen und Herzkreislauferkrankungen anderer Genese. „Ein Zustand, der deutlich verbessert werden könnte“, so Professor Bernd W. Böttiger, Vorsitzender des an der Übersetzung der Leitlinien beteiligten Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Universitätsklinik Köln. Die aktuellen Leitlinien zur Reanimation bringen wichtige neue Impulse und zeigen den Weg.

Es werden nur zwei Hände benötigt
So setzen die Experten mit den neuen Empfehlungen auf „Handarbeit“. „Eine manuelle Reanimation ist mindestens genauso effektiv wie die Verwendung mechanischer Reanimationshilfen“, erläutert Böttiger Teile der neuen Leitlinie. „In einigen Studien fand sich sogar ein schlechteres neurologisches Ergebnis bei Verwendung mechanischer Systeme“, so der Experte weiter. Der Einsatz von Reanimationshilfen führe unvermeidlich zu einer gewissen Unterbrechung der Thoraxkompressionen, die so kurz wie möglich sein müssten. Die neuen Leitlinien empfehlen daher den Einsatz solcher Geräte in besonderen Situationen, wie bei Reanimationen während eines Transportes, bei sehr langer Reanimationsdauer und natürlich im Herzkatheterlabor.
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Zur Reanimation bei Kreislaufstillstand empfehlen die Experten eine Drucktiefe von ungefähr 5 und nicht mehr als 6 cm. Die Frequenz soll bei 100 bis 120 pro Minute liegen. „Pausen von über zehn Sekunden führen zu einer Verschlechterung der Prognose des Patienten und müssen daher vermieden werden“, erklärt Dr. Dr. Burkhard Dirks, Altvorsitzender des GRC. Adrenalin wird weiterhin empfohlen. Experten sollen eine Intubation vornehmen – wenn möglich, ohne dabei die Herzdruckmassage zu unterbrechen. Als Alternativen gelten supraglottische Atemwegshilfen. Die Kapnographie ist obligat. Innerklinisch sollten Notfallteams etabliert werden, die bei definierten Zuständen alarmiert werden und so einen Kreislaufstillstand verhindern können. Mögliche reversible Ursachen eines Kreislaufstillstandes müssen immer mit bedacht werden.

Weiterbehandlung in Spezial-Zentren
Nach prähospitalem Kreislaufstillstand sind die Überlebenschancen höher, wenn die Patienten – im Einzelfall sogar unter laufender Reanimation – in spezielle Zentren (sogenannte Cardiac Arrest Center), die eine höhere Fallzahl aufweisen und eine Möglichkeit zur akuten Koronarintervention haben, eingeliefert werden. Mehr als jeder zweite Kreislaufstillstand ist die Folge eines Herzinfarkts. Werden die für den Infarkt verantwortlichen Koronarien innerhalb von maximal zwei Stunden dilatiert, verbessert dies deutlich die Prognose. Die neuen Leitlinien enthalten auch eine Empfehlung für das Temperaturmanagement: Nach Kreislaufstillstand bewusstlose Patienten sollen unabhängig vom initialen Herzrhythmus für mindestens 24 Stunden auf eine konstante Zieltemperatur zwischen 32 und 36 Grad Celsius gekühlt werden. Fieber müsse ebenso wie eine Hyperoxie in jedem Fall für 72 Stunden vermieden werden. Eine Prognostizierung erscheint, so die neuen Handlungsempfehlungen, frühestens nach 72 Stunden sinnvoll.

Disponenten in Leitstellen sollen Telefonreanimation implementieren
Leitstellendisponenten sollen Laien am Notruftelefon in Herzdruckmassage instruieren. „Dies ist extrem effektiv – man muss es siebenmal machen um ein Leben zusätzlich zu retten!“, erklärt Professor Karl Heinrich Scholz, stellvertretender Vorsitzender des GRC vom St. Bernward-Krankenhaus in Hildesheim. In Deutschland wird die Telefonreanimation von immer mehr Leitstellen durchgeführt. In Bayern ist sie bereits landesweit verpflichtend. Auch intelligente Gesamtsysteme, in denen Ersthelfer in der Nähe per Smartphone gleichzeitig mit dem Rettungsdienst alarmiert werden, können Vorteile bringen.

Für Laien muss die Reanimation selbstverständlich sein
In 50 bis 70 Prozent der Fälle beobachten Laien einen Kreislaufstillstand und sind Zeugen, denn meist passieren Kreislaufstillstände zu Hause. „Nach drei bis fünf Minuten fängt das Gehirn an zu sterben“, so Scholz. Der Notarzt trifft meist aber erst nach acht bis zwölf Minuten ein. Der sofortige Beginn der Reanimation durch Laien kann daher entscheidend helfen. Bei Erwachsenen reichen in den ersten Minuten alleinige Thoraxkompressionen meist völlig aus. Laien sollten verstärkt in Wiederbelebung ausgebildet werden, so die Empfehlungen der neuen Leitlinie. Dazu gehören die Herzdruckmassage und die Beatmung im Verhältnis 30:2. Besonderer Wert wird auf die Ausbildung von Schülern gelegt. Eine Doppelstunde pro Jahr ab der 7. Klasse sei ausreichend. Die Schüler können von speziell aus-gebildeten Lehrern unterrichtet werden. Entsprechende Empfehlungen werden von der Kultusministerkonferenz 2014 und seit diesem Jahr auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt. Ein Ausbildungskonzept kommt vom GRC. „Gemeinsam 10.000 Leben zusätzlich pro Jahr in Deutschland retten“, so lautet das interdisziplinär und interprofessionell formulierte Ziel, das durch die Umsetzung der Empfehlungen der neuen Leitlinien erreicht werden kann.

Weiter Infos und Downloads gibt es hier: https://www.grc-org.de/

Alt, krank, ausgelaugt… ARD-Report Mainz 25.08.15

Krankenstand bei Rettungskräften über 60 Jahre stark gestiegen
AOK-Analyse zeigt besondere Belastung von älteren Sanitätern DRK und ASB fordern abschlagsfreie Rente mit 60 für Rettungskräfte

MAINZ – Der Krankenstand bei älteren Rettungskräften über 60 Jahre ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Rettungsassistenten und Rettungssanitäter waren zudem deutlich häufiger und länger krank als der Durchschnitt aller Berufstätigen in der entsprechenden Altersgruppe. Das berichtet das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ heute Abend (21.45 Uhr, Das Erste) unter Berufung auf eine entsprechende exklusive Datenanalyse des wissenschaftlichen Dienstes der AOK. Vor diesem Hintergrund fordern Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) im Interview mit REPORT MAINZ jetzt erstmals eine abschlagsfreie Rente mit 60 für Rettungskräfte.

Der Wissenschaftliche Dienst der AOK hat exklusiv für das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ die Arbeitsunfähigkeitskennzahlen älterer Rettungsdienstmitarbeiter berechnet. Danach ist der Krankenstand gerade bei älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) in den vergangenen drei Jahren von 2012 bis 2014 deutlich gestiegen – um rund 2 Prozentpunkte. Betrug der Krankenstand 2012 noch 9,9 %, lag er 2014 bereits bei 12,2%. Zum Vergleich: Der Krankenstand aller Rettungsdienstmitarbeiter stieg im gleichen Zeitraum nur um 0,4 Prozentpunkte (von 4,9 auf 5,3%).

Auch die Schwere der Erkrankung, die sich an den Arbeitsunfähigkeitstagen je Fall ablesen lässt, hat bei den älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) stark zugenommen: Lag die Dauer je Fall 2012 durchschnittlich noch bei 26,8 Tagen, betrug sie 2014 bereits 30,3 Tage. Eine Zunahme von 13%. Zum Vergleich: Die Arbeitsunfähigkeitstage je Fall blieben im Durchschnitt aller Rettungsdienstmitarbeiter im Vergleichszeitraum etwa gleich (2012:13,1 Tage, 2014:13,0 Tage).
Vergleicht man Rettungsdienstmitarbeiter mit dem Durchschnitt aller Berufstätigen, stellt man fest: Der Krankenstand gerade der älteren Rettungsdienstmitarbeiter (über 60 Jahre) lag 2014 um 3,6 Prozentpunkte höher als der durchschnittliche Krankenstand aller Berufstätigen in dieser Altersgruppe (12,2% zu 8,6%).

Auch die Schwere der Erkrankung, die sich an den Arbeitsunfähigkeitstagen je Fall ablesen lässt, lag bei den älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) höher als beim Durchschnitt aller Beschäftigten in dieser Altersgruppe. Waren ältere Berufstätige (über 60 Jahre) 2014 im Schnitt 22,2 Tage je Fall krank, so lag der entsprechende Wert bei Rettungsdienstmitarbeitern bei 30,3 Tagen – eine um 36% längere Erkrankung.

Der Präsident des DRK Baden-Württemberg, Lorenz Menz, sagte im Interview mit REPORT MAINZ: „Ich wünsche mir, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung bekommen, bei der die älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Notfallrettung mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Es bleibt dabei, dass eben der große Teil dieser älteren Frauen und Männer in der Notfallrettung nach 60 Jahren ausgepowert sind, und deswegen muss man dem Rechnung tragen. Auch als Dankeschön für das, was sie ein Leben lang für andere Menschen getan haben.“

Heiko Werner, Abteilungsleiter Hilfsorganisation ASB Bundesverband, schloss sich der Forderung im Interview mit REPORT MAINZ an: „Auch wir glauben, dass wir eben hier für eine Berufsgruppe, die besonderen psychischen und auch physischen Belastungen ausgesetzt ist, die Möglichkeit schaffen müssen, eine frühere Verrentung ohne Abschläge möglich zu machen.“

Der DRK-Geschäftsführer in Rheinland-Pfalz, Norbert Albrecht, sagte: „Das Deutsche Rote Kreuz sieht einen Handlungsbedarf nach Verkürzung der Lebensarbeitszeit für die Beschäftigten im Rettungsdienst. Wir beobachten leider, dass viele unserer Beschäftigten frühverrentet werden mit entsprechend hohen Abschlägen bei deren Rente.“

 

Der Radiobericht dazu: https://www.swr.de/report/swr1-baden-wuerttemberg-abschlagsfreie-rente-fuer-notfallretter/-/id=233454/did=16048498/nid=13839326/1gpp51e/index.html

Report Mainz hat dazu eine eine Reportage im Programm:

Belastungscheck im BRK

Vor einigen Wochen wurden die Beschäftigten des BRK dazu aufgerufen, an der ver.di-Mailingaktion »Angst überwinden: Missstände benennen, Anforderungen formulieren« sowie an dem ver-di-Belastungscheck mitzuwirken.

Über 2.500 Beschäftigte des BRK haben sich daran beteiligt,  die damit repräsentative und sehr aussagekräftigen Rückmeldungen gaben.

Die erste Auswertung wurde nun erstellt und zeigt, wie die Beschäftigten die Arbeitsrealität im BRK wahrnehmen. Die Ergebnisse sind durch ihre Repräsentativität auch auf andere Bundesländer zu übertragen.

„Diese Rückmeldungen sind uns Ansporn, unsere Tarifforderungen für gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entgelte auch weiterhin konsequent, aber auch lösungsorientiert zugleich, in die Verhandlungen einzubringen, “ heißt es dazu von ver.di.

Den Belastungscheck könnt Ihr hier im Einzelnen nachlesen:

[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2015/07/BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung.pdf“]BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung

ver.di fordert kürzere Arbeitszeiten im Rettungsdienst

ver.di kritisiert die überlangen wöchentlichen Arbeitszeiten im Rettungsdienst und macht sich für eine spürbare Verkürzung stark. Durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler anlässlich der 15. RETTmobil, der „Europäischen Leitmesse für Rettung und Mobilität“, die vom 6. bis 8. Mai 2015 in Fulda stattfindet.

„Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit.“ Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstand

Viele Lebensretter könnten aufgrund der hohen Belastung nicht bis zur Rente im aktiven Rettungsdienst arbeiten. Deshalb sollten auch die Arbeitgeber ein Interesse an kürzeren und familienfreundlicheren Arbeitszeiten haben. ver.di werde das Thema Arbeitszeiten im Rettungsdienst künftig bundesweit anpacken, kündigte Bühler an.

Im Rettungsdienst sind bundesweit rund 57.000 Menschen beschäftigt, davon ein Drittel Frauen.

Bezirksfachgruppe Rettungsdienst hat getagt

Am 24. Februar  hat die, im letzten Jahr gründete, ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems  zum dritten mal in Oldenburg getagt.

Die Themen umfassten Berichte aus der Landesfachgruppe Rettungsdienst Nds./HB, der Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB 03, Fragen zur Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung, Einbindung der Bezirksfachgruppe in die ver.di-Strukturen und  Öffentlichkeitsarbeit.

Der Bericht von der ver.di Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen, hatte drei inhaltliche Schwerpunkte und waren gleichzeitig drei Berichtspunkte:

ver.di-Zukunftswerkstatt Rettungsdienst tagte in Saalfeld!
Vom 24. bis 27. November 2014 fand in Saalfeld die diesjährige Zukunftswerkstatt mit Rettungsdienstkollegen von Wohlfahrtsverbänden, kommunalen und privaten Rettungsdiensten statt.
Wichtige Themen waren der Gesundheits- und Arbeitsschutz im Rettungsdienst, das alternsgerechte Arbeiten sowie die Frage von Arbeitszeiten in dem Bereich.
Ziel war die Entwicklung gewerkschaftlicher Strategien, um über diverse Instrumente wie verlässliche Dienstpläne, Reduzierung der Ausdehnung der Arbeitszeit, bessere Mitarbeiterführung, optimierte Arbeitsorganisation und den Einsatz sinnvoller technischer Hilfen sowie die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitssituation der Retter zu verbessern.
Weitere Diskussionspunkte waren die Struktur des Gesundheitswesens in Deutschland sowie die möglichen Auswirkungen der drei in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und Ceta auf den Rettungsdienst. Insbesondere das Verbot von Rekommunalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie der Wegfall von Regulierungen wie Landesrettungsdienstpläne wurden als Gefahr gesehen.
Auch in diesem Jahr findet die Zukunftswerkstatt wieder in Saalfeld statt. Sie ist für ver.di-Mitglieder kostenlos, die Fahrtkosten trägt ebenfalls ver.di. Anmeldung über: Sabrina Stein mailto:Stein, Sabrina <sabrina.stein [at] verdi.de> bei der Bundesverwaltung.

Vorbereitung Retterseminar 2015 in Walsrode:
Dieses Seminar richtet meist im Februar die Landesfachgruppe aus und beschäftigt sich mit aktuellen Themen aus dem Arbeits- und Tarifrecht im Rettungsdienst. Schwerpunkt war wieder Notfallsanitäter. Das Seminar fand Anfang Februar statt.

Tarifabschluss DRK 2014
Mehr dazu findet ihr hier: https://oeffentlicher-dienst.info/drk/

Am 14. und 15. Januar 2015 hat sich die Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB03 in Leipzig getroffen.
Viel Neues gab es nicht zu berichten, da die letzte Verhandlungsrunde im Dezember nur als informelle Gesprächsrunde abgehalten wurde, denn einige Vertreter der VKA konnten wegen des Pilotenstreiks nicht anreisen.
Insgesamt wurde berichtet, dass die Arbeitgeber auf allen Ebenen eher blockieren, etwaige Veränderungen in der Entgeltordnungsstruktur dürfen nach ihren Auffassungen nur kostenneutral geschehen. Eine Anerkennung höherwertiger Tätigkeiten, dessen Notwendigkeit bestritten wird, hätte wenn überhaupt nach dem Plan der VKA zur Folge, dass „unten“ gestrichen wird, siehe die vorgeschlagen neue EG 2a im Pflegebereich.
Im Bereich Rettungsdienst ziert sich die VKA immer noch über die Eingruppierung des Notfallsanitäters zu reden, man will dazu die Reformen in den RD-Gesetzen abwarten. Für die Notfallsanitäterschüler gibt es die Empfehlung den § 8 TVAöD-Pflege anzuwenden, was in der Praxis auch schon umgesetzt wird.
Man geht davon aus, dass vor dem Frühjahr 2016 nicht mit dem Abschluss einer neuen Entgeltordnung zu rechnen ist. Die letzten Verhandlungen waren Mitte Februar, Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Am 5.2.2015 wurde vom Landesausschuss Rettungsdienst (nach §13 NRettDG) die Kostenrichtlinie aktuell neu beschlossen und hat somit „Gesetzes-Charakter“:
In Punkt 3.4 werden darin die Kosten der Aus-Fort- und Weiterbildung beschrieben
Wesentliche neue Regelungen sind:

  • Lehrgangs- und Personalkosten für NotSan-Schüler sind Kosten des Rettungsdienstes!
  • Ein Schüler entspricht 0,3 Rettungssanitäter-Planstellen
  • Lehrgangs-und Personalkosten für weiterzubildende Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sind Kosten des Rettungsdiensts, wobei sich die Zahl der weiterzubildenden Rettungsassistenten aus der Personalplanung ergibt !
  • Die Weiterbildungskosten können auch pauschaliert werden.

Die Zeit/Kosten der RA, die ihre Ergänzungsprüfung erst nach 480 oder 960 Stunden Weiterbildung machen dürfen, aber stattdessen zur staatlichen Prüfung mit voraussichtlich 160 Stunden gehen, können durch Pauschalierung dazu führen, dass mehr RA zur staatlichen Prüfung gehen können, als es die eigentliche Personalplanung ergeben würde.
Außerdem sind die bereits geltenden Punkte zur Fortbildung interessant, da auch die Lehrgangs-und Personalkosten der 30-stündigen fachspezifischen Fortbildung (PFLICHT) Kosten des Rettungsdienstes sind – von den Kostenträgern also anerkannt werden müssen, wenn die Rettungsdienste diese Fortbildungen durchführen. Es sollte also im Interesse aller Beteiligten sein, dass Fortbildungen also nicht Privatsache sind! Nachzulesen ist die Kostenrichtlinie hier.

Schließlich erläuterte der hauptamtliche Sekretär Jürgen Wenzel die horizontalen und vertikalen Strukturen von ver.di und wo dort die Bezirksfachgruppe einzusortieren ist. Die Strukturen staffeln sich von Orts/Kreis- über die Bezirks- und Landesebene bis zur Bundesebene, auf den einzelnen Ebenen sind dann noch horizontal die 13 verschiedenen Fachbereiche mit ihren Berufsspezifischen Untergliederungen angeordnet. Wir Rettungsdienstler sind dem Fachbereich 03 Gesundheit, Wohlfahrtspflege, Soziale Dienste und Kirchen zugeordnet.

Zur Öffentlichkeitsarbeit wurde beschlossen, am 10.Oktober 2015 beim Notfallsymposium in Oldenburg einen ver.di-Stand zu betreiben – dazu brauchen wir mind. 6 Kollegen, die sich abwechselnd um die Betreuung vor Ort kümmern.
Also liebe Kollegen, wenn ihr sowieso zum Notfallsymposium kommen wolltet oder erst jetzt auf den Geschmack gekommen seid, dann bietet doch bitte Eure Unterstützung für UNSEREN Stand an !
Des Weiteren soll im ver.di-Mitgliedernetz eine geschlossene Gruppe für die Fachgruppe eingerichtet werden. Das wird eine sog. Einladungsgruppe, in welche die angesprochenen Mitglieder eingeladen werden.

Das nächste Treffen der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems ist für den 19.05.2015 anberaumt. Alle ver.di Mitglieder oder die, die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen, Infos dazu gibt es hier: mailto:juergen.wenzel@verdi.de

Entgeltordnung kommunal

ver.di fordert deutliche Aufwertung der Pflegefachkräfte – Arbeitgeber wollen Pflegehilfskräfte schlechter bezahlen

Auch die Berufsgruppen Feuerwehr und Rettungsdienst werden im Oktober weiter verhandelt

logo_verdiDie Vorstellungen über eine neue Eingruppierung für Berufe im Gesundheitswesen könnten unterschiedlicher nicht sein. ver.di will eine deutliche Aufwertung durchsetzen und fordert für die Pflegefachkräfte mindestens 3.000 Euro im Monat. Die Arbeitgeber wollen die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung nutzen, um die Pflege abzuwerten. Am 25./26. August 2014 fand die zweite Verhandlungsrunde über eine Entgeltordnung für die Gesundheitsberufe mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) statt. Verhandelt wurden im ersten Schritt die Pflegeberufe.

ver.di hat einen Strukturvorschlag für die Eingruppierung gemacht.
Danach werden Pflegefachkräfte bzw. Pflegehilfskräfte jeweils gleich eingruppiert, egal ob sie in der Kranken-, Kinderkrankenoder in der Altenpflege arbeiten. Für ver.di ist klar, dass die dringend erforderliche Aufwertung der Fachkräfte nicht durch eine schlechtere Bezahlung bei den Pflegehelferinnen bezahlt werden darf.

Die Arbeitgeber
haben einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der die Pflege im Vergleich zu den heutigen Regelungen viel schlechter stellen würde. Danach soll das Gros der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer zukünftig weniger Geld verdienen. Die Arbeitgeber wollen sogar eine neue, niedrigere Entgeltgruppe (2a) einführen.

Bei den examinierten Pflegefachkräften wollen die Arbeitgeber im Vergleich zu heute zum Teil höhere bzw. weitere Anforderungen stellen, damit jemand eine bessere Eingruppierung erlangen kann. Obskur auch ihre Vorstellung, dass eine Pflegekraft mit Hochschulabschluss schlechter eingruppiert werden soll als in anderen Berufen. Der Unterschied kann bei langjährig beschäftigten rd. 400 Euro ausmachen.

Die Arbeitgeber haben offensichtlich kein Interesse daran, die Pflegeberufe attraktiver zu machen.
Im Gegenteil. Verschlechterungen haben wir eine klare Absage erteilt. Um die dringend erforderlichen Verbesserungen durchzusetzen, brauchen wir in den kommenden Monaten die Unterstützung aus den Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen.

Eingruppierung von Leitungskräften
In dieser zweiten Verhandlungsrunde haben wir uns auch mit der Eingruppierung von Leitungskräften befasst. Die Arbeitgeber haben den Vorschlag gemacht, folgende vier Verantwortungsbereiche zur Bewertungsgrundlage zu machen: Fachliche Verantwortung, Organisatorische Verantwortung, Personelle Verantwortung, Wirtschaftliche Verantwortung. Wir werden prüfen, ob diese Struktur geeignet ist, die vielfältigen Leitungsaufgaben im Gesundheitswesen gut abzubilden.

Bei den nächsten Verhandlungsterminen werden wir weitere Berufsgruppen verhandeln:
Fest stehen für den 13. Oktober 2014 Medizinisch- technische Assistentinnen/Assistenten und Diätassistentinnen/-assistenten und für den 10./11. November 2014 Ergotherapeutinnen/-therapeuten und Physiotherapeutinnen/-therapeuten. Am 8./9. Oktober wird werden die Berufsgruppen aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst verhandelt.

Die Verhandlungen werden durch Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Bereichen mit vorbereitet und begleitet. Dadurch können wir bei ver.di optimal unser tarifpolitisches Wissen und die konkreten praktischen Erfahrungen über die Tätigkeiten bündeln. Über die weiteren Verhandlungen werden wir informieren. Hintergrundinformationen bekommen unsere Mitglieder vor Ort in den ver.di-Bezirken.

Warnstreik beim Rettungsdienst des DRK Kreisverbandes Güstrow e. V.

Nach einer weiteren Blockadehaltung des DRK ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) die Beschäftigten des Rettungsdienstes im DRK Kreisverband Güstrow nun zu einem Warnstreik auf.

„Wenn nach unzähligen Gesprächen am Verhandlungstisch keine Lösung erreicht werden kann, ist der Streik oder Warnstreik die letzte Möglichkeit in einer demokratischen Art und Weise zu einem Tarifergebnis zu kommen, auch im Rettungsdienst“, so ver.di Nord Fachbereichsleiter, Steffen Kühhirt, heute.

„Wir haben den Arbeitgeber mehrfach dazu aufgefordert, eine Notdienstvereinbarung für den Streikfall zu verhandeln. Trotz dieser mehrmaligen Aufforderung blockiert das DRK eine solche Notdienstvereinbarung. Das ist unverantwortlich und mehr als fahrlässig“, so Kühhirt weiter.

„Wenn erneut versucht werden sollte den Warnstreik untersagen zu lassen, weil es keine Notdienstvereinbarung gibt, werden wir dies als Angriff auf die Grundrechte der Beschäftigten werten und überprüfen lassen, ob der DRK Kreisverband Güstrow nach den Kriterien der öffentlichen Auftragsvergabe weiter tätig sein kann oder sich mit Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile verschafft“, so Anette Golle, zuständige Fachsekretärin im ver.di Bezirk Rostock.

Die Kollegen treffen sich um 10:00 Uhr vor der Kreisverwaltung in Güstrow, Am Wall 3-5, wo sie von der ver.di-Fachbereichssekretärin Anette Golle begrüßt werden und die aktuellen Informationen erhalten.

Um 11:15 Uhr werden sich die Teilnehmer in einem Marsch zur Kundgebung zum Brunnen an der Post begeben. Dort wird Steffen Kühhirt, Landesfachbereichsleiter des Fachbereiches Gesundheitswesen, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Stellung zu dem Tarifkonflikt des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow e.V. beziehen und die weiteren Schritte den Warnstreikteilnehmern mitteilen.

Hintergrund:

Der Arbeitgeber verweigert weiterhin die Verhandlungen zu Notdiensten und zu Tarifgesprächen. Über eine einstweilige Verfügung hatte er Erfolg, den ersten Warnstreik am 04.06.2014 zu untersagen. Um 18:10 Uhr wurde der Warnstreik durch ver.di abgebrochen.

ver.di Nord hat für den geplanten Warnstreik am 21.06.2014 dem Arbeitgeber eine umfangreiche Notdienstliste vorgelegt, die für die Sicherheit der Bürger sorgt. Der Arbeitgeber verweigert dazu allerdings Gespräche

Die im Notdienstplan aufgeführten Mitarbeiter werden nicht zum Warnstreik aufgerufen.

Beschäftigte im Rettungsdienst haben Streikrecht!

Grundrechte beim DRK bedroht

Grundrechte von Arbeitnehmern beim DRK in Mecklenburg-Vorpommern bedroht – Gewerkschaft ver.di fordert den DRK Kreisverband Güstrow unverzüglich zu Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung auf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) sieht die Grundrechte von Arbeitnehmern des DRK Kreisverbandes Güstrow massiv bedroht. Der Arbeitgeber verweigert eine Notdienstvereinbarung für den Fall eines Streiks. Begründet wird das mit der Aussage, der Rettungsdienst würde ohnehin lediglich Notdienste fahren.

Mit einer einstweiligen Verfügung, die unter merkwürdigen Begebenheiten und zum Teil juristisch für einen Rechtsstaat nicht nachvollziehbaren Diskussionen zustande gekommen ist, wird hier Menschen das Recht auf Streik abgesprochen.

„Das ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Beschäftigten im Rettungsdienst, denn mit dieser Haltung verweigert sich der DRK Kreisverband demokratischen Gepflogenheiten. Selbstverständlich haben die Menschen in dieser Branche einen Anspruch darauf, ihre Rechte durch einen Streik durchzusetzen, wenn in Verhandlungen keine Lösung möglich ist. Weil natürlich niemand will, dass Menschen zu Schaden kommen, wollen wir diese Notdienstvereinbarung abschließen und wir werden uns gegen die Verweigerung mit allen Mitteln zur Wehr setzen“, so Steffen Kühhirt, Fachbereichsleiter Gesundheitsdienst von ver.di Nord.

„Wir werden diesen einmaligen Vorgang auch politisch zum Thema machen und dazu gehört die Frage nach öffentlichen Zuschüssen für Unternehmen, die so mit Arbeitnehmerrechten umgehen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz bietet hier eine gute Grundlage. Wer – wie das DRK – Armutslöhne zahlt und gleichzeitig Tarifverhandlungen verweigert, gehört öffentlich angeprangert. Es muss kommunal- und landespolitisch geprüft werden, ob vor diesem Hintergrund eine öffentliche Vergabe an das DRK weiterhin erfolgen kann“, so Kühhirt weiter.

ver.di fordert für die Beschäftigten des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow einen Tarifvertrag und deutlich höhere Löhne. Am 04.06.2014 hatte das DRK einen Warnstreik juristisch untersagen lassen. Der Warnstreik sollte die Arbeitgeber zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zwingen.

Öffentlicher Dienst: Mitgliederbefragung ergibt 87,3 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis für Bund und Kommunen an

Pressemitteilung von ver.di 28.04.14

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den öffentlichen Dienst hat am heutigen Montag (28. April) das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den Verhandlungsstand vom 1. April 2014 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 87,3 Prozent  zugestimmt. Die Bundestarifkommission entschied mit 70 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten bei Bund und Kommunen erhalten rückwirkend zum 1. März 2014 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro mehr Gehalt. Eine weitere Anhebung der Gehälter erfolgt zum 1. März 2015 um 2,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zu den gleichen Terminen um 40 bzw. 20 Euro erhöht. Außerdem beträgt der Urlaubsanspruch ab 2014 für alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage, für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage. Darüber hinaus wurde für Auszubildende die faktische Übernahmegarantie  überall dort, wo bedarfsgerecht ausgebildet wurde, verlängert.

Mit diesem Ergebnis, das mit 5,7 Prozent mehr Geld in zwei Jahren in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse liegt, konnte das Ziel einer deutlichen Reallohnsteigerung erreicht werden. Desweiteren wurde die Forderung nach einer sozialen Komponente durchgesetzt, von der vor allem untere und mittlere Entgeltgruppen profitieren. Da der Mindestbetrag von 90 Euro bis in mittlere Entgeltgruppen die vereinbarte lineare Erhöhung von 3,0 Prozent übertrifft, summiert sich das Volumen der Lohnsteigerung hier im ersten Jahr auf 3,3 Prozent. Überdies wurden deutliche Verbesserungen für die Auszubildenden erzielt.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

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