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Alt, krank, ausgelaugt… ARD-Report Mainz 25.08.15

Krankenstand bei Rettungskräften über 60 Jahre stark gestiegen
AOK-Analyse zeigt besondere Belastung von älteren Sanitätern DRK und ASB fordern abschlagsfreie Rente mit 60 für Rettungskräfte

MAINZ – Der Krankenstand bei älteren Rettungskräften über 60 Jahre ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Rettungsassistenten und Rettungssanitäter waren zudem deutlich häufiger und länger krank als der Durchschnitt aller Berufstätigen in der entsprechenden Altersgruppe. Das berichtet das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ heute Abend (21.45 Uhr, Das Erste) unter Berufung auf eine entsprechende exklusive Datenanalyse des wissenschaftlichen Dienstes der AOK. Vor diesem Hintergrund fordern Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) im Interview mit REPORT MAINZ jetzt erstmals eine abschlagsfreie Rente mit 60 für Rettungskräfte.

Der Wissenschaftliche Dienst der AOK hat exklusiv für das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ die Arbeitsunfähigkeitskennzahlen älterer Rettungsdienstmitarbeiter berechnet. Danach ist der Krankenstand gerade bei älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) in den vergangenen drei Jahren von 2012 bis 2014 deutlich gestiegen – um rund 2 Prozentpunkte. Betrug der Krankenstand 2012 noch 9,9 %, lag er 2014 bereits bei 12,2%. Zum Vergleich: Der Krankenstand aller Rettungsdienstmitarbeiter stieg im gleichen Zeitraum nur um 0,4 Prozentpunkte (von 4,9 auf 5,3%).

Auch die Schwere der Erkrankung, die sich an den Arbeitsunfähigkeitstagen je Fall ablesen lässt, hat bei den älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) stark zugenommen: Lag die Dauer je Fall 2012 durchschnittlich noch bei 26,8 Tagen, betrug sie 2014 bereits 30,3 Tage. Eine Zunahme von 13%. Zum Vergleich: Die Arbeitsunfähigkeitstage je Fall blieben im Durchschnitt aller Rettungsdienstmitarbeiter im Vergleichszeitraum etwa gleich (2012:13,1 Tage, 2014:13,0 Tage).
Vergleicht man Rettungsdienstmitarbeiter mit dem Durchschnitt aller Berufstätigen, stellt man fest: Der Krankenstand gerade der älteren Rettungsdienstmitarbeiter (über 60 Jahre) lag 2014 um 3,6 Prozentpunkte höher als der durchschnittliche Krankenstand aller Berufstätigen in dieser Altersgruppe (12,2% zu 8,6%).

Auch die Schwere der Erkrankung, die sich an den Arbeitsunfähigkeitstagen je Fall ablesen lässt, lag bei den älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) höher als beim Durchschnitt aller Beschäftigten in dieser Altersgruppe. Waren ältere Berufstätige (über 60 Jahre) 2014 im Schnitt 22,2 Tage je Fall krank, so lag der entsprechende Wert bei Rettungsdienstmitarbeitern bei 30,3 Tagen – eine um 36% längere Erkrankung.

Der Präsident des DRK Baden-Württemberg, Lorenz Menz, sagte im Interview mit REPORT MAINZ: „Ich wünsche mir, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung bekommen, bei der die älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Notfallrettung mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Es bleibt dabei, dass eben der große Teil dieser älteren Frauen und Männer in der Notfallrettung nach 60 Jahren ausgepowert sind, und deswegen muss man dem Rechnung tragen. Auch als Dankeschön für das, was sie ein Leben lang für andere Menschen getan haben.“

Heiko Werner, Abteilungsleiter Hilfsorganisation ASB Bundesverband, schloss sich der Forderung im Interview mit REPORT MAINZ an: „Auch wir glauben, dass wir eben hier für eine Berufsgruppe, die besonderen psychischen und auch physischen Belastungen ausgesetzt ist, die Möglichkeit schaffen müssen, eine frühere Verrentung ohne Abschläge möglich zu machen.“

Der DRK-Geschäftsführer in Rheinland-Pfalz, Norbert Albrecht, sagte: „Das Deutsche Rote Kreuz sieht einen Handlungsbedarf nach Verkürzung der Lebensarbeitszeit für die Beschäftigten im Rettungsdienst. Wir beobachten leider, dass viele unserer Beschäftigten frühverrentet werden mit entsprechend hohen Abschlägen bei deren Rente.“

 

Der Radiobericht dazu: https://www.swr.de/report/swr1-baden-wuerttemberg-abschlagsfreie-rente-fuer-notfallretter/-/id=233454/did=16048498/nid=13839326/1gpp51e/index.html

Report Mainz hat dazu eine eine Reportage im Programm:

Belastungscheck im BRK

Vor einigen Wochen wurden die Beschäftigten des BRK dazu aufgerufen, an der ver.di-Mailingaktion »Angst überwinden: Missstände benennen, Anforderungen formulieren« sowie an dem ver-di-Belastungscheck mitzuwirken.

Über 2.500 Beschäftigte des BRK haben sich daran beteiligt,  die damit repräsentative und sehr aussagekräftigen Rückmeldungen gaben.

Die erste Auswertung wurde nun erstellt und zeigt, wie die Beschäftigten die Arbeitsrealität im BRK wahrnehmen. Die Ergebnisse sind durch ihre Repräsentativität auch auf andere Bundesländer zu übertragen.

„Diese Rückmeldungen sind uns Ansporn, unsere Tarifforderungen für gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entgelte auch weiterhin konsequent, aber auch lösungsorientiert zugleich, in die Verhandlungen einzubringen, “ heißt es dazu von ver.di.

Den Belastungscheck könnt Ihr hier im Einzelnen nachlesen:

[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2015/07/BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung.pdf“]BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung

ver.di fordert kürzere Arbeitszeiten im Rettungsdienst

ver.di kritisiert die überlangen wöchentlichen Arbeitszeiten im Rettungsdienst und macht sich für eine spürbare Verkürzung stark. Durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler anlässlich der 15. RETTmobil, der „Europäischen Leitmesse für Rettung und Mobilität“, die vom 6. bis 8. Mai 2015 in Fulda stattfindet.

„Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit.“ Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstand

Viele Lebensretter könnten aufgrund der hohen Belastung nicht bis zur Rente im aktiven Rettungsdienst arbeiten. Deshalb sollten auch die Arbeitgeber ein Interesse an kürzeren und familienfreundlicheren Arbeitszeiten haben. ver.di werde das Thema Arbeitszeiten im Rettungsdienst künftig bundesweit anpacken, kündigte Bühler an.

Im Rettungsdienst sind bundesweit rund 57.000 Menschen beschäftigt, davon ein Drittel Frauen.

Bezirksfachgruppe Rettungsdienst hat getagt

Am 24. Februar  hat die, im letzten Jahr gründete, ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems  zum dritten mal in Oldenburg getagt.

Die Themen umfassten Berichte aus der Landesfachgruppe Rettungsdienst Nds./HB, der Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB 03, Fragen zur Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung, Einbindung der Bezirksfachgruppe in die ver.di-Strukturen und  Öffentlichkeitsarbeit.

Der Bericht von der ver.di Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen, hatte drei inhaltliche Schwerpunkte und waren gleichzeitig drei Berichtspunkte:

ver.di-Zukunftswerkstatt Rettungsdienst tagte in Saalfeld!
Vom 24. bis 27. November 2014 fand in Saalfeld die diesjährige Zukunftswerkstatt mit Rettungsdienstkollegen von Wohlfahrtsverbänden, kommunalen und privaten Rettungsdiensten statt.
Wichtige Themen waren der Gesundheits- und Arbeitsschutz im Rettungsdienst, das alternsgerechte Arbeiten sowie die Frage von Arbeitszeiten in dem Bereich.
Ziel war die Entwicklung gewerkschaftlicher Strategien, um über diverse Instrumente wie verlässliche Dienstpläne, Reduzierung der Ausdehnung der Arbeitszeit, bessere Mitarbeiterführung, optimierte Arbeitsorganisation und den Einsatz sinnvoller technischer Hilfen sowie die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitssituation der Retter zu verbessern.
Weitere Diskussionspunkte waren die Struktur des Gesundheitswesens in Deutschland sowie die möglichen Auswirkungen der drei in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und Ceta auf den Rettungsdienst. Insbesondere das Verbot von Rekommunalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie der Wegfall von Regulierungen wie Landesrettungsdienstpläne wurden als Gefahr gesehen.
Auch in diesem Jahr findet die Zukunftswerkstatt wieder in Saalfeld statt. Sie ist für ver.di-Mitglieder kostenlos, die Fahrtkosten trägt ebenfalls ver.di. Anmeldung über: Sabrina Stein mailto:Stein, Sabrina <sabrina.stein [at] verdi.de> bei der Bundesverwaltung.

Vorbereitung Retterseminar 2015 in Walsrode:
Dieses Seminar richtet meist im Februar die Landesfachgruppe aus und beschäftigt sich mit aktuellen Themen aus dem Arbeits- und Tarifrecht im Rettungsdienst. Schwerpunkt war wieder Notfallsanitäter. Das Seminar fand Anfang Februar statt.

Tarifabschluss DRK 2014
Mehr dazu findet ihr hier: https://oeffentlicher-dienst.info/drk/

Am 14. und 15. Januar 2015 hat sich die Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB03 in Leipzig getroffen.
Viel Neues gab es nicht zu berichten, da die letzte Verhandlungsrunde im Dezember nur als informelle Gesprächsrunde abgehalten wurde, denn einige Vertreter der VKA konnten wegen des Pilotenstreiks nicht anreisen.
Insgesamt wurde berichtet, dass die Arbeitgeber auf allen Ebenen eher blockieren, etwaige Veränderungen in der Entgeltordnungsstruktur dürfen nach ihren Auffassungen nur kostenneutral geschehen. Eine Anerkennung höherwertiger Tätigkeiten, dessen Notwendigkeit bestritten wird, hätte wenn überhaupt nach dem Plan der VKA zur Folge, dass „unten“ gestrichen wird, siehe die vorgeschlagen neue EG 2a im Pflegebereich.
Im Bereich Rettungsdienst ziert sich die VKA immer noch über die Eingruppierung des Notfallsanitäters zu reden, man will dazu die Reformen in den RD-Gesetzen abwarten. Für die Notfallsanitäterschüler gibt es die Empfehlung den § 8 TVAöD-Pflege anzuwenden, was in der Praxis auch schon umgesetzt wird.
Man geht davon aus, dass vor dem Frühjahr 2016 nicht mit dem Abschluss einer neuen Entgeltordnung zu rechnen ist. Die letzten Verhandlungen waren Mitte Februar, Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Am 5.2.2015 wurde vom Landesausschuss Rettungsdienst (nach §13 NRettDG) die Kostenrichtlinie aktuell neu beschlossen und hat somit „Gesetzes-Charakter“:
In Punkt 3.4 werden darin die Kosten der Aus-Fort- und Weiterbildung beschrieben
Wesentliche neue Regelungen sind:

  • Lehrgangs- und Personalkosten für NotSan-Schüler sind Kosten des Rettungsdienstes!
  • Ein Schüler entspricht 0,3 Rettungssanitäter-Planstellen
  • Lehrgangs-und Personalkosten für weiterzubildende Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sind Kosten des Rettungsdiensts, wobei sich die Zahl der weiterzubildenden Rettungsassistenten aus der Personalplanung ergibt !
  • Die Weiterbildungskosten können auch pauschaliert werden.

Die Zeit/Kosten der RA, die ihre Ergänzungsprüfung erst nach 480 oder 960 Stunden Weiterbildung machen dürfen, aber stattdessen zur staatlichen Prüfung mit voraussichtlich 160 Stunden gehen, können durch Pauschalierung dazu führen, dass mehr RA zur staatlichen Prüfung gehen können, als es die eigentliche Personalplanung ergeben würde.
Außerdem sind die bereits geltenden Punkte zur Fortbildung interessant, da auch die Lehrgangs-und Personalkosten der 30-stündigen fachspezifischen Fortbildung (PFLICHT) Kosten des Rettungsdienstes sind – von den Kostenträgern also anerkannt werden müssen, wenn die Rettungsdienste diese Fortbildungen durchführen. Es sollte also im Interesse aller Beteiligten sein, dass Fortbildungen also nicht Privatsache sind! Nachzulesen ist die Kostenrichtlinie hier.

Schließlich erläuterte der hauptamtliche Sekretär Jürgen Wenzel die horizontalen und vertikalen Strukturen von ver.di und wo dort die Bezirksfachgruppe einzusortieren ist. Die Strukturen staffeln sich von Orts/Kreis- über die Bezirks- und Landesebene bis zur Bundesebene, auf den einzelnen Ebenen sind dann noch horizontal die 13 verschiedenen Fachbereiche mit ihren Berufsspezifischen Untergliederungen angeordnet. Wir Rettungsdienstler sind dem Fachbereich 03 Gesundheit, Wohlfahrtspflege, Soziale Dienste und Kirchen zugeordnet.

Zur Öffentlichkeitsarbeit wurde beschlossen, am 10.Oktober 2015 beim Notfallsymposium in Oldenburg einen ver.di-Stand zu betreiben – dazu brauchen wir mind. 6 Kollegen, die sich abwechselnd um die Betreuung vor Ort kümmern.
Also liebe Kollegen, wenn ihr sowieso zum Notfallsymposium kommen wolltet oder erst jetzt auf den Geschmack gekommen seid, dann bietet doch bitte Eure Unterstützung für UNSEREN Stand an !
Des Weiteren soll im ver.di-Mitgliedernetz eine geschlossene Gruppe für die Fachgruppe eingerichtet werden. Das wird eine sog. Einladungsgruppe, in welche die angesprochenen Mitglieder eingeladen werden.

Das nächste Treffen der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems ist für den 19.05.2015 anberaumt. Alle ver.di Mitglieder oder die, die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen, Infos dazu gibt es hier: mailto:juergen.wenzel@verdi.de

Entgeltordnung kommunal

ver.di fordert deutliche Aufwertung der Pflegefachkräfte – Arbeitgeber wollen Pflegehilfskräfte schlechter bezahlen

Auch die Berufsgruppen Feuerwehr und Rettungsdienst werden im Oktober weiter verhandelt

logo_verdiDie Vorstellungen über eine neue Eingruppierung für Berufe im Gesundheitswesen könnten unterschiedlicher nicht sein. ver.di will eine deutliche Aufwertung durchsetzen und fordert für die Pflegefachkräfte mindestens 3.000 Euro im Monat. Die Arbeitgeber wollen die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung nutzen, um die Pflege abzuwerten. Am 25./26. August 2014 fand die zweite Verhandlungsrunde über eine Entgeltordnung für die Gesundheitsberufe mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) statt. Verhandelt wurden im ersten Schritt die Pflegeberufe.

ver.di hat einen Strukturvorschlag für die Eingruppierung gemacht.
Danach werden Pflegefachkräfte bzw. Pflegehilfskräfte jeweils gleich eingruppiert, egal ob sie in der Kranken-, Kinderkrankenoder in der Altenpflege arbeiten. Für ver.di ist klar, dass die dringend erforderliche Aufwertung der Fachkräfte nicht durch eine schlechtere Bezahlung bei den Pflegehelferinnen bezahlt werden darf.

Die Arbeitgeber
haben einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der die Pflege im Vergleich zu den heutigen Regelungen viel schlechter stellen würde. Danach soll das Gros der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer zukünftig weniger Geld verdienen. Die Arbeitgeber wollen sogar eine neue, niedrigere Entgeltgruppe (2a) einführen.

Bei den examinierten Pflegefachkräften wollen die Arbeitgeber im Vergleich zu heute zum Teil höhere bzw. weitere Anforderungen stellen, damit jemand eine bessere Eingruppierung erlangen kann. Obskur auch ihre Vorstellung, dass eine Pflegekraft mit Hochschulabschluss schlechter eingruppiert werden soll als in anderen Berufen. Der Unterschied kann bei langjährig beschäftigten rd. 400 Euro ausmachen.

Die Arbeitgeber haben offensichtlich kein Interesse daran, die Pflegeberufe attraktiver zu machen.
Im Gegenteil. Verschlechterungen haben wir eine klare Absage erteilt. Um die dringend erforderlichen Verbesserungen durchzusetzen, brauchen wir in den kommenden Monaten die Unterstützung aus den Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen.

Eingruppierung von Leitungskräften
In dieser zweiten Verhandlungsrunde haben wir uns auch mit der Eingruppierung von Leitungskräften befasst. Die Arbeitgeber haben den Vorschlag gemacht, folgende vier Verantwortungsbereiche zur Bewertungsgrundlage zu machen: Fachliche Verantwortung, Organisatorische Verantwortung, Personelle Verantwortung, Wirtschaftliche Verantwortung. Wir werden prüfen, ob diese Struktur geeignet ist, die vielfältigen Leitungsaufgaben im Gesundheitswesen gut abzubilden.

Bei den nächsten Verhandlungsterminen werden wir weitere Berufsgruppen verhandeln:
Fest stehen für den 13. Oktober 2014 Medizinisch- technische Assistentinnen/Assistenten und Diätassistentinnen/-assistenten und für den 10./11. November 2014 Ergotherapeutinnen/-therapeuten und Physiotherapeutinnen/-therapeuten. Am 8./9. Oktober wird werden die Berufsgruppen aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst verhandelt.

Die Verhandlungen werden durch Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Bereichen mit vorbereitet und begleitet. Dadurch können wir bei ver.di optimal unser tarifpolitisches Wissen und die konkreten praktischen Erfahrungen über die Tätigkeiten bündeln. Über die weiteren Verhandlungen werden wir informieren. Hintergrundinformationen bekommen unsere Mitglieder vor Ort in den ver.di-Bezirken.

Warnstreik beim Rettungsdienst des DRK Kreisverbandes Güstrow e. V.

Nach einer weiteren Blockadehaltung des DRK ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) die Beschäftigten des Rettungsdienstes im DRK Kreisverband Güstrow nun zu einem Warnstreik auf.

„Wenn nach unzähligen Gesprächen am Verhandlungstisch keine Lösung erreicht werden kann, ist der Streik oder Warnstreik die letzte Möglichkeit in einer demokratischen Art und Weise zu einem Tarifergebnis zu kommen, auch im Rettungsdienst“, so ver.di Nord Fachbereichsleiter, Steffen Kühhirt, heute.

„Wir haben den Arbeitgeber mehrfach dazu aufgefordert, eine Notdienstvereinbarung für den Streikfall zu verhandeln. Trotz dieser mehrmaligen Aufforderung blockiert das DRK eine solche Notdienstvereinbarung. Das ist unverantwortlich und mehr als fahrlässig“, so Kühhirt weiter.

„Wenn erneut versucht werden sollte den Warnstreik untersagen zu lassen, weil es keine Notdienstvereinbarung gibt, werden wir dies als Angriff auf die Grundrechte der Beschäftigten werten und überprüfen lassen, ob der DRK Kreisverband Güstrow nach den Kriterien der öffentlichen Auftragsvergabe weiter tätig sein kann oder sich mit Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile verschafft“, so Anette Golle, zuständige Fachsekretärin im ver.di Bezirk Rostock.

Die Kollegen treffen sich um 10:00 Uhr vor der Kreisverwaltung in Güstrow, Am Wall 3-5, wo sie von der ver.di-Fachbereichssekretärin Anette Golle begrüßt werden und die aktuellen Informationen erhalten.

Um 11:15 Uhr werden sich die Teilnehmer in einem Marsch zur Kundgebung zum Brunnen an der Post begeben. Dort wird Steffen Kühhirt, Landesfachbereichsleiter des Fachbereiches Gesundheitswesen, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Stellung zu dem Tarifkonflikt des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow e.V. beziehen und die weiteren Schritte den Warnstreikteilnehmern mitteilen.

Hintergrund:

Der Arbeitgeber verweigert weiterhin die Verhandlungen zu Notdiensten und zu Tarifgesprächen. Über eine einstweilige Verfügung hatte er Erfolg, den ersten Warnstreik am 04.06.2014 zu untersagen. Um 18:10 Uhr wurde der Warnstreik durch ver.di abgebrochen.

ver.di Nord hat für den geplanten Warnstreik am 21.06.2014 dem Arbeitgeber eine umfangreiche Notdienstliste vorgelegt, die für die Sicherheit der Bürger sorgt. Der Arbeitgeber verweigert dazu allerdings Gespräche

Die im Notdienstplan aufgeführten Mitarbeiter werden nicht zum Warnstreik aufgerufen.

Beschäftigte im Rettungsdienst haben Streikrecht!

Grundrechte beim DRK bedroht

Grundrechte von Arbeitnehmern beim DRK in Mecklenburg-Vorpommern bedroht – Gewerkschaft ver.di fordert den DRK Kreisverband Güstrow unverzüglich zu Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung auf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) sieht die Grundrechte von Arbeitnehmern des DRK Kreisverbandes Güstrow massiv bedroht. Der Arbeitgeber verweigert eine Notdienstvereinbarung für den Fall eines Streiks. Begründet wird das mit der Aussage, der Rettungsdienst würde ohnehin lediglich Notdienste fahren.

Mit einer einstweiligen Verfügung, die unter merkwürdigen Begebenheiten und zum Teil juristisch für einen Rechtsstaat nicht nachvollziehbaren Diskussionen zustande gekommen ist, wird hier Menschen das Recht auf Streik abgesprochen.

„Das ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Beschäftigten im Rettungsdienst, denn mit dieser Haltung verweigert sich der DRK Kreisverband demokratischen Gepflogenheiten. Selbstverständlich haben die Menschen in dieser Branche einen Anspruch darauf, ihre Rechte durch einen Streik durchzusetzen, wenn in Verhandlungen keine Lösung möglich ist. Weil natürlich niemand will, dass Menschen zu Schaden kommen, wollen wir diese Notdienstvereinbarung abschließen und wir werden uns gegen die Verweigerung mit allen Mitteln zur Wehr setzen“, so Steffen Kühhirt, Fachbereichsleiter Gesundheitsdienst von ver.di Nord.

„Wir werden diesen einmaligen Vorgang auch politisch zum Thema machen und dazu gehört die Frage nach öffentlichen Zuschüssen für Unternehmen, die so mit Arbeitnehmerrechten umgehen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz bietet hier eine gute Grundlage. Wer – wie das DRK – Armutslöhne zahlt und gleichzeitig Tarifverhandlungen verweigert, gehört öffentlich angeprangert. Es muss kommunal- und landespolitisch geprüft werden, ob vor diesem Hintergrund eine öffentliche Vergabe an das DRK weiterhin erfolgen kann“, so Kühhirt weiter.

ver.di fordert für die Beschäftigten des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow einen Tarifvertrag und deutlich höhere Löhne. Am 04.06.2014 hatte das DRK einen Warnstreik juristisch untersagen lassen. Der Warnstreik sollte die Arbeitgeber zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zwingen.

Öffentlicher Dienst: Mitgliederbefragung ergibt 87,3 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis für Bund und Kommunen an

Pressemitteilung von ver.di 28.04.14

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den öffentlichen Dienst hat am heutigen Montag (28. April) das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den Verhandlungsstand vom 1. April 2014 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 87,3 Prozent  zugestimmt. Die Bundestarifkommission entschied mit 70 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten bei Bund und Kommunen erhalten rückwirkend zum 1. März 2014 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro mehr Gehalt. Eine weitere Anhebung der Gehälter erfolgt zum 1. März 2015 um 2,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zu den gleichen Terminen um 40 bzw. 20 Euro erhöht. Außerdem beträgt der Urlaubsanspruch ab 2014 für alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage, für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage. Darüber hinaus wurde für Auszubildende die faktische Übernahmegarantie  überall dort, wo bedarfsgerecht ausgebildet wurde, verlängert.

Mit diesem Ergebnis, das mit 5,7 Prozent mehr Geld in zwei Jahren in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse liegt, konnte das Ziel einer deutlichen Reallohnsteigerung erreicht werden. Desweiteren wurde die Forderung nach einer sozialen Komponente durchgesetzt, von der vor allem untere und mittlere Entgeltgruppen profitieren. Da der Mindestbetrag von 90 Euro bis in mittlere Entgeltgruppen die vereinbarte lineare Erhöhung von 3,0 Prozent übertrifft, summiert sich das Volumen der Lohnsteigerung hier im ersten Jahr auf 3,3 Prozent. Überdies wurden deutliche Verbesserungen für die Auszubildenden erzielt.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

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ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Pressemitteilung vom 11.02.2014

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2014 im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beschlossen. „Ziel ist eine deutliche Reallohnsteigerung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Berlin. Deshalb beschloss die Tarifkommission die Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte um 100 Euro plus 3,5 Prozent. Außerdem fordert ver.di einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Für die Beschäftigten im Nahverkehr soll es zusätzlich eine Zulage von 70 Euro geben, um das Berufsfeld für Berufseinsteiger attraktiver zu machen. „Noch immer liegt der öffentliche Dienst hinter der Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft zurück. Gleichzeitig wächst die Konkurrenz mit der Privatwirtschaft um qualifizierten Berufsnachwuchs und Fachkräfte“, betonte Bsirske.

Vor diesem Hintergrund will ver.di den Verzicht der Arbeitgeber auf die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung erreichen. Zudem soll das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. „Die Allgemeinheit ist tagtäglich auf die guten und zuverlässigen Leistungen des öffentlichen Dienstes angewiesen. Die Beschäftigten gehen deshalb selbstbewusst in diese Tarifrunde und wissen: Wir sind es wert!“ so Bsirske.

Die erste Verhandlungsrunde ist für den 13. März 2014 in Potsdam vereinbart, die weiteren Verhandlungen sind für den 20./21. März und den 31. März/1. April terminiert. „Wir wollen eine zügige Tarifrunde mit einem raschen Ergebnis am Verhandlungstisch. Deshalb erwarten wir für die erste Runde ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeber“, unterstrich Bsirske.

ver.di führt die Tarifverhandlungen für die rund 2,1 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gemeinsam mit der GdP, der GEW und dem dbb beamtenbund und tarifunion.