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„U25“ – Extrablatt 5 – Einladung zur Teilbetriebsversammlung „U25“

Einladung zur Teilbetriebsversammlung „U25“



Wir möchten alle für die Jugend- und Auszubildendenvertreterwahl aktiv und passiv wahlberechtigten Kolleg*innen zu einer Informationsversammlung rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einladen.

Die Versammlung findet am
28. Januar um 17:00
in unserem Schulungsraum statt.
Wer darf die JAV wählen?Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläuterte im Dezember 2015 bei einer „U25“-Teilbetriebsversammlung den Weg zu JAV-Wahlen, am 28. Januar 2020 wird die der Jugendsekretät von ver.di Hening Wieben machen.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Was erwartet euch?

Während dieser Versammlung werdet ihr umfangreich über die Funktion und die Vorteile einer JAV, sowie deren Wahl informiert werden. U.a. wird der Jugendsekretär Henning Wieben vom ver.di-Bezirk Weser-Ems referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Zum Nachlesen zu Hause wird es ausreichend Infobroschüren geben.

Diese Versammlung ist inkl. Anreise für euch Arbeitszeit, jedoch keine Pflichtveranstaltung. Fahrtkosten könnt ihr auch geltent machen, sofern ihr nicht sowieso zum Dienst nach Westerstede müsst. Solltet ihr in dieser Zeit in einem Klinikpraktikum o.ä. sein, so müsst ihr für den Zeitraum der Versammlung freigestellt werden. Die Praxisanleiterin wird das ggf. den Verantwortlichen rechtzeitig ankündigen. Wer warum auch immer nicht kommen kann obwohl Interesse besteht, der*die kann sich gerne Infos zu diesem Thema beim Betriebsrat holen.

Es geht auch ohne Power Point, ganz analog 😉 wie am 06.06.2017 geschehen.

 

Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runterladen: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dann bis zum 28. Januar, wir hoffen auf eine rege Beteiligung!Euer Betriebsrat

Unsere Betriebsratsinfos und „U25“-Extrablätter könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

„U25“ – Extrablatt 4

Hallo liebe U25 Kollegen, hallo liebe Schüler,

seit dem 01.12.2017 verfügt der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH wieder über eine Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV).

Aus diesem Grund möchten wir uns noch einmal, vor allen bei den zahlreichen neuen Kollegen, auf diesem Weg vorstellen damit ihr euch ein Bild von uns machen könnt.

Die neue JAV besteht aus Jannek Kirchhoff und als Vertretung Pascal Raguschke.
Pascal ist seit August 2016 als Rettungsassistent im Rettungsdienst Ammerland tätig und ab 2018 hauptsächlich auf der Wache Rastede anzutreffen.
Ich bin Notfallsanitäterschüler und ebenfalls seit August 2016 im Betrieb (also im zweiten Lehrjahr). Da wir NotSan-Schüler keiner festen Wache zugeteilt sind, rotieren wir über alle vier Rettungswachen und sind überall mal zu finden.

Unsere Aufgabe ist es, die Interessen und Probleme der U25 Kollegen und der Auszubildenden (darin enthalten auch die RS-Schüler), zu vertreten und gegebenenfalls auf der Betriebsratssitzung anzusprechen oder anderweitige Lösungen zu finden bzw. Maßnahmen zu beantragen. Auch sind wir dafür zuständig geltende Gesetze und Verträge im Bezug auf die Ausbildung zu kontrollieren.

Deswegen wollen wir euch ans Herz legen, solltet ihr in irgendeiner Art und Weise mit eurer Situation unzufrieden sein oder plagen euch andere Probleme, dann könnt ihr euch jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Pascal und ich stehen in engem Kontakt und versuchen gemeinsam Lösungen zu finden.

Unsere Kontaktnummern bzw. Adressen lauten:

 

 

Jannek Kirchhoff
Mobil: 0176-34669540
Email: jannek.kirchhoff [at] jav.br-rda.de

Pascal Raguschke
Mobil: 0175-8032365
Email: pascal.raguschke [at] jav.br-rda.de

mit kollegialen Grüßen

 

Jannek und Pascal

 

 

„U25“ – Extrablatt 3

Wahltermin steht

So es ist geschafft, wir haben zwei Kandidaten für die JAV-Wahl und wollen am 1. Dezember wählen. Aber es sind eben nur Kandidaten, wollt ihr Frauen den Kerlen echt das Feld überlassen? Also liebe U25innen fast euch ein Herz und stellt auch euer Geschlecht zur Wahl.

Hier noch mal in aller Kürze:

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Was müssen die machen, die gewählt werden wollen?

Um sich zur Wahl aufstellen zu lassen, benötigt der oder die Kandidat*in aus dem Kreis der Wahlberechtigten Unterstützer*innen.  Das wären bei unserer Betriebsgröße mindestens drei Unterstützer*innen-Unterschriften.

Alternativ kann auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft Wahlvorschläge einreichen (bei uns ver.di). Dazu sind Unterschriften von zwei Gewerkschaftsbeauftragten nötig.

Wenn ihr Fragen habt, dann könnt ihr euch an den Wahlvorstand: Jan-Gerd Park, Nicole Bröske und Thomas Rohlfs oder jedes BR-Mitglied wenden.

„U25“ – Extrablatt 2

Da war noch was…

 Die gute Nachricht zuerst, es gibt einen Schüler, der sich für eine Kandidatur als JAV-Mitglied bereit erklärt hat.  Und die schlechte Nachricht? Einer reicht noch nicht, für eine verlässliche Arbeit in der JAV ist es unbedingt notwendig, dass es mindestens eine*n besser zwei

Wofür ist eine JAV gut? Die Karten erklären es! Interaktive Aufklärung über den Nutzen einer JAV bei unserer Infoveranstaltung mit der ver.di Jugendsekretärin Heike Boldt.

Vertreter*innen gibt. Wenn beispielsweise ein*e JAV-Vertreter*in als Schüler*in wegen einem Schulblock oder einem Praktikum nicht im Betrieb ist, wird eine Vertretung gebraucht, die dann im Betrieb ist und die Aufgaben übernimmt, Urlaub und Krankheit sind weitere Argumente für genügend Nachrücker.

Erstmal herzlichen Dank an den den ersten Freiwilligen und bitte lasst ihn nicht im Regen stehen und gebt euch einen Ruck und meldet euch bei uns mit der Nachricht, „Ja ich kandidiere auch“.
Gerne wiederholen wir auch unsere Infoveranstaltung dazu oder fragt uns, den Betriebsrat wenn ihr Fragen dazu habt.

 

Also los, ran an die Rechner, Tablets und Handys und schreibt uns!

Die Adresse findest du auf unserer Website: „Kontakt“

Mehr zu diesem Thema findest du dort

:

 

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runter laden: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dein Betriebsrat

„U25“ – Extrablatt 1

Da geht noch mehr…

am 06.06.2017 fand unsere Informationsversammlung zur JAV-Wahl statt. Leider war die Resonanz etwas verhalten, sicher hattet ihr alle wichtige andere Dinge zu tun.
Aber dabei sollte nicht übersehen werden, dass Deine Ausbildung und Dein Berufsleben auch einen großen Teil deines Lebens ausmachen wird und dich immer wieder mit neuen, mehr oder weniger großen, Herausforderungen konfrontieren wird. Um damit nicht allein zu stehen ist es wichtig sich Strukturen zu schaffen, die Dich dabei unterstützen können.
Die JAV ist solch eine Struktur, Heike Boldt von der ver.di-Jugend hat beeindruckend erklärt, welche Aufgaben die JAV in diesem Zusammenhang hat und welche Vorteile sie bietet.

Die JAV begründet sich im Betriebsverfassungsgesetz und bietet vielfältige Möglichkeiten im Sinne der jungen Kolleg*innen und Schüler*innen aktiv zu werden.

  • Gibt es Ärger oder Mängel in der Ausbildung?
  • Wirst du eingeschüchtert?
  • Gibt es Schwierigkeiten und brauchst du Hilfe?
  • Wirst du gerecht beurteilt?
  • Werden Gesetze und Vereinbarungen eingehalten?

Das sind klassische Fragen, bei denen die JAV nachhakt und mit Unterstützung des Betriebsrates aktiv wird.

Da Du die Gelegenheit dich ausführlich zu diesem Thema zu informieren, möglicherweise verpasst hast und Du nun doch neugierig geworden bist, haben wir im Betriebsratsbüro noch einiges an Infomaterial vorrätig, das Du gerne persönlich abholen kannst (Bürokalender). Oder schreib uns eine Mail und Du bekommst es zu deiner Wache geschickt.

Wenn Du nicht bei unserer Informationsveranstaltung anwesend warst, wissen wir ja nun nicht, warum Du nicht da warst. Für uns wäre es allerdings sehr hilfreich dazu eine Rückmeldung zu bekommen. Sollte sich herausstellen, dass viele verhindert waren, aber gerne gekommen wären, besteht auch die Möglichkeit die Veranstaltung zu wiederholen. Die, die da waren dürfen uns auch gerne schreiben wie sie es fanden.

Und mal ehrlich, man kann sich doch nur für oder gegen etwas entscheiden, wenn man sich darüber informiert hat, oder?

Also los, ran an die Rechner, Tablets und Handys und schreibt uns!

Die Adresse findest du auf unserer Website: „Kontakt“

Mehr zu diesem Thema findest du dort

:

 

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runter laden: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dein Betriebsrat

„U25“ – Extrablatt 0

Einladung zur Teilbetriebsversammlung „U25“



Wir möchten alle für die Jugend- und Auszubildendenvertreterwahl aktiv und passiv wahlberechtigten Kolleg*innen zu einer Informationsversammlung rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einladen.

Die Versammlung findet am
6. Juni 2017 um 17:30
in unserem Schulungsraum statt.

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Was erwartet euch?

Während dieser Versammlung werdet ihr umfangreich über die Funktion und die Vorteile einer JAV, sowie deren Wahl informiert werden. U.a. wird die Jugendsekretärin vom ver.di-Bezirk Weser-Ems referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Zum Nachlesen zu Hause wird es ausreichend Infobroschüren geben.

Diese Versammlung ist für euch Arbeitszeit, jedoch keine Pflichtveranstaltung. Solltet ihr in dieser Zeit in einem Klinikpraktikum o.ä. sein, so müsst ihr für den Zeitraum der Versammlung freigestellt werden. Der Praxisanleiter wird das ggf. den Verantwortlichen rechtzeitig ankündigen.

 

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen

Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläuterte im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen
 

Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runterladen: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dann bis zum 06. Juni, wir hoffen auf eine rege Beteiligung!

Euer Betriebsrat