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Betriebsratsinfo – April 2016-2

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Ausgleich von Zusatzschichten

Gespräche mit Kolleg*innen habe gezeigt, dass noch immer große Unkenntnis im Umgang mit Ausgleich für Zusatzschichten gibt. Daher stellen wir hier aus gegebenem Anlass die Regelungen noch einmal im Wortlaut der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ vor:

2.8.1 Dienstplan Änderungen
Mitarbeiter, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht Wünsche zu äußern. Diese müssen die noch vorhandenen Springerrecourcen berücksichtigen und innerhalb einer Woche der RD-Leitung vorgelegt werden. Wird innerhalb der Wochenfrist kein Wunsch geäußert, kann die RD-Leitung einen beliebigen gleichwertigen Dienst streichen. Die Streichung des Dienstes sollte innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der o.g. Wochenfrist, jedoch spätestens bis zum Ende des nächsten Quartals, geschehen.

Wird ein Mitarbeiter mit seinem Einverständnis entgegen seines 1.Jahresdienstplanes durch den Arbeitgeber zu einer Schicht mit kürzerer Dauer herangezogen (z. B. RTW auf KTW), so wird für ihn die tatsächlich erbrachte Stundenzahl angerechnet.

Erfolgt die Einteilung in eine längere Schicht (z. B. KTW auf RTW) so wird die über den 1.Jahresdienstplan hinausgehende Zeit als einsatzbezogene Überstunde behandelt (vgI.2.8.3).

Hiervon unberührt bleiben einfache Umsetzungen (z.B. anderes Rettungsmittel in gleicher Dienstzeit) im Rahmen des Direktionsrechts, die jederzeit möglich sind.

Wir bitten alle Beteiligten darauf zu achten, dass diese Regelung auch angewendet wird. Bei Fragen dazu könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden.

Diensttausche

Auch im Zusammenhang mit den Dienstauschen hören wir immer wieder, dass das Verfahren nicht gemäß unsrer Betriebsvereinbarung abgewickelt wird. Daher kommt auch hier noch einmal der Wortlaut aus der Betriebsvereinbarung:

2.8.2 Diensttausche
Wird der Diensttausch vom Mitarbeiter veranlasst, so erfolgen die Berechnung der Arbeitszeit und die Vergütung nach der tatsächlichen Arbeitsleistung. Ein Diensttausch kann nur innerhalb eines Ausgleichzeitraumes durchgeführt werden.

Grundsätzlich ist ein Diensttausch zwischen den Mitarbeitern möglich, solange keine
dienstlichen, gesetzlichen, tariflichen oder dieser Betriebsvereinbarung widersprechenden Gründe vorliegen. Diensttausche sind vorher unter Berücksichtigung der Zeitkonten vom Arbeitgeber oder einem von ihm beauftragten Dritten zu genehmigen.

Es wird also deutlich, dass unter Beachtung der Stundenstände Dienstausche nicht zwingend 1:1 stattfinden müssen. Also: Dientausche sind in allen Varianten möglich, solange sie keine Überstunden oder Minusstunden erzeugen! Ein Diensttausch, der einen Stundenausgleich zwischen Kolleg*innen bewirkt, die Minus bzw. Überstunden haben ist, zumindest in den Augen des Betriebsrates, erwünscht!

Hierzu wurde zwar Ende 2015 ein Regelungsbedarf festgestellt, der wurde aber bis jetzt noch nicht umgesetzt, damit ist der oben stehende Wortlaut nach wie vor gültig und muss entsprechend angewendet werden!

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an zwei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de

 

Betriebsratsinfo – Mai 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Teilbetriebsversammlungen

1. Bericht aus der BR-Arbeit:

mit folgende wesentlichen Themen hat sich der Betriebsrat seit Juli 2012 beschäftigt. Darüber hinaus haben wir viele kleine organisatorische Arbeiten erledigt sowie diverse Mitarbeitergespräche geführt, über die es hier zu berichten nicht lohnt bzw., wir es aus Verschwiegenheitsverpflichtung nicht dürfen. Die Themen zu denen bereits in einem BR-Info berichtet wurde sind mit einem Link zum entsprechenden BR-Info versehen.

  •  Neuorganisation des BR nach Weggang von Ralf 
  •  Stundenstände
  •  Schwerlast RTW
  •  Dialysepatient zu ungünstigen Zeiten (zum Ende des Nachtdienstes, Mittagszeit) aus gegebenem Anlass haben wir uns mit der Frage der Terminierung der Dialysepatieneten beschäftigt. Nach Auskunft der GF sind sämtliche Bemühungen Abhilfe zu schaffen an der Unflexibilität der Dialysepraxen gescheitert.
  • Tragestuhl: es wurde mit dem RD-Leiter diskutiert ob beisspielsweise der Tragstuhl 59 T Treppentragstuhl EZGlide bei uns Verwendung finden könnte. Das Ergebnis der Beratung ist: ein Stuhl wird zum Testen beschafft
  • BR-Tagung Weser-Ems -> RD-BR-Netzwerk
  •  Gespräch mit Gewerkschaftsekretär Andre Hinrichs bei der Frage warum findet das Rettungsdienstpersonal im TVöD so wenig Beachtung, kommt man immer wieder zu dem Schluss, dass es u.a. auch an dem mangelnden  Organisationsgrad der Kollegen und Kolleginnen scheitert. Mehr Präsens und Engagement der Kollegen und Kolleginnen als Mitglieder bei ver.di würde helfen uns als relevante Gruppe bemerkbar zu machen. Dabei sollte jede/r das Bewusstsein entwickeln, dass er/sie die Gewerkschaft ist und durch eigenes Engagement dort Einfluss nehmen kann. Die Gewerkschaft als reinen Dienstleister zu verstehen funktioniert nicht. Es ist eine Selbsthilfeorganisation, die neben den hauptamliche Gewerkschaftsekretären auch das Engagement der Mitglieder braucht. Eine Möglichkeit wäre die Mitarbeit in der noch zu gründenden Fachgruppe Rettungsdienst (siehe voranstehenden Punkt).
  •  BEM
  •  BV Qualifikation und Weiterbildung 
  •  Termin mit Personalrat GOL Wir planen ein Treffen mit dem Personalrat der GOL um auch auf dieser Ebene ins Gespräch zu kommen. Während eines ersten Telefonats berichtete der PR-Vorsitzende von der Möglichkeit in der GOL ein 1-2 tägiges Praktikum zu abzuleisten.
  •  Pausenregelung BV Arbeitszeit  Zur Pausenregelung gibt immer wieder Konflikte und Missverständnisse. Hierzu hat der BR einen Formulierungsvorschag zum besseren Verständnis der BV an die GF übergeben. An dieser Stelle herrschst noch keine Einigkeit mit der GF.
  • Betreuersitz in Fahrtrichtung im Rahmen seines Unterrichtungs- und Beratungsrechts nach § 90 Betriebsverfassungsgesetz hat der BR  gegenüber der GF zum Ausdruck gebracht, dass bei Neuanschaffungen von RTWs künftig der zweite Betreuersitz auch in Fahrtrichtung montiert werden sollte. Unverständlicherweise teilt die GF diese Auffassung des BR nicht, so ist davon auszugehen, dass unser Einwand keine Berücksichtigung finden wird.
  • Bewertungsmatrix zur Höhergruppierung Diese Bewertungsmatrix hat für einigen Unmut Kollegenkreis geführt. Nach § 95 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetz ist die Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigung zustimmungspflichtig.  Da der BR aber nicht beteiligt wurde haben wir die GF aufgefordert diese Matrix nicht mehr anzuwenden und mit uns gemeinsam eine zustimmungsfähige Matrix zu entwickeln. Ein Entwurf vom BR wurde bereits der GF übergeben.
  • Hinweis Anmeldung Internetseite damit ist die direkte Information gewährleistet

 2. Fragen aus dem Kollegen/innenkreis

  • Es wurde angefragt, ob die Kollegen, die außerhalb des Jahresplanes für einen Zusatzdienst angerufen werden und zusagen, ihre Arbeitszeit ab Anruf aufschreiben könnten.

    Die BV-Arbeitszeit sagt dazu: „Mitarbeiter, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht Wünsche zu äußern.“ Da der/die Kollege/in ein Anrecht auf das Streichen einer gleichwertigen Schicht hat, zu er die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit geltend machen kann,  ist es u.E. auch nicht möglich für die vorgezogene Schicht die Zeit ab Anruf anzurechnen. An dieser Stelle ist den Kollegen anzuraten, auf die bestehende Regelung in der BV, die Streichung einer Schicht, zeitnah zu bestehen.

  • Es wurde kritisiert, dass die Sensorik und CRM-Fortbildung nicht für jeden erreichbar war, sie dürfe daher für das Leistungsentgelt zählen.

    Das ist so nicht richtig, denn für den Anspruch auf das Leistungsentgelt zählen nur die Punktzahlen und die sind für jeden auch ohne die besagten Fortbildungen erreichbar.

  • Weiter wurde gefragt, ob es bei der Auswahl des Augenarztes für die G 25 Untersuchung eine freie Arztwahl bestehen würde.

    Die freie Arztwahl erlaubt die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung bei einem betriebsfremdem Arzt, Kosten für die ärztliche Leistung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers,  der Arbeitsausfall muss vom AG nur in der Größenordnung akzeptiert werden, die das Aufsuchen des Betriebsarztes verursacht hätte. Obendrein ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet fremde medizinische Untersuchungsurteile anzuerkennen. Wir empfehlen daher, vor der Inanspruchnahme eines externen Arztes unbedingt mit der GF Rücksprache zu halten.

3. Verschiedenes

  • unter Verschiedenes lag nichts an

Insgesamt bewertet der BR die Durchführung der „kleinen“ Teilbetriebsversammlungen als erfolgreich. Die Beteiligung hätte insgesamt noch größer sein können, leider haben viele Kollegen und Kolleginnen nach eigenen Angaben den Termin einfach vergessen. In der Vergangenheit war immer wieder lautstarke Kritik an der Betriebsratsarbeit zu hören. Aus der Tatsache, dass die Kollegen und Kolleginnen nicht die Gelegenheit der Teilbetriebsversammlungen nutzten um diese Kritik an den BR heran zu tragen, weder schriftlich per E-Mail noch mündlich während er Versammlungen, lesen wir, dass sich diese Kritikpunkte erledigt haben. Wir appellieren an dieser Stelle, solltet ihr Anlass zur Kritik an unserer Arbeit haben, schriftlich (am Besten per E-Mail) mit dem BR-Vorsitzenden Kontakt aufzunehmen. Endloses wiederholendes Lamentieren ohne das Problem direkt anzusprechen kann keine Abhilfe schaffen, es sei denn es wird zum Selbstzweck betrieben!

Über eine Rückmeldung und über Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar!


 Seminar: Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen

vom 22.04 bis 24.4. 2013 hat der BR-Vorsitzende an dem Seminar „Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen“ teilgenommen, nachstehend könnt ihr die Schritte nachverfolgen, die für eine richtige Eingruppierung notwendig sind.

Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden und es nicht absehbar, wann dies geschehen wird. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:

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TVoeD-BAT_Eingruppierung

Dort wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. RS und RA werden in der Anlage 1a geregelt:

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Tätigkeitsmerkmale_RS_RA_Anlage_1a_BAT

die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:

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TVUE_Vergütungsgruppen

Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.


 Pausen und Feierabendregelung

bereits im Betriebratsinfo Dezember 2012-2 haben wir auf die Pausenregelung hingewiesen. Nach wie vor werden trotzdem immer wieder massive Beschwerden über die Nichteinhaltung der Pausen- und Feierabendregelung an den Betriebsrat herangetragen. Wir bitten daher alle Kollegen dringendst sämtliche Fälle in denen die Regelungen nicht eingehalten werde oder wurden, zu dokumentieren und dem Betriebsrat zu übermitteln (am besten per E-Mail, auf Papier in den BR-Postkasten geht auch, aber bitte mit Benachrichtigung an uns!)

Um über weiter geeignete Maßnahmen in diesem Zusammenhang beraten zu können, brauchen wir die Nachweise über die Verstöße gegen die Regelungen.


 Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat