Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer
Alle Beiträge von Uwe He-Wi
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während festgelegter Pausenzeiten
Den Wortlaut findet ihr hier:
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats
Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) zu prüfen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). In diesem Verfahren soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ob der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Einleitung des bEM nachkommt, hat der Betriebsrat zu überwachen (§ 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX). Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist nicht von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer abhängig. Betriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats weiterlesen
Erfolgreiche Betriebsrätetagung – Netzwerk geplant

Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH hatte die Betriebsräte aus den benachbarten Landkreisen zu einem Erfahrungsaustausch in das Ammerland eingeladen. Zahlreiche Betriebsratsmitglieder folgten der Einladung für den 20.01.2012, vertreten waren die Betriebsräte des DRK-Leer, DRK-Cloppenburg, der Rettungsdienst Friesland gGmbH sowie die Personalräte der Stadt Delmenhorst und des Landkreises Wesermarsch und der Übergangspersonalrat der Kooperativen Großleitstelle Oldenburg. Eingeladen waren überdies die Vertretungen aller weiteren in der Region vertretenen Hilfsorganisationen und Vertreter des Personalrates der Feuerwehr Oldenburg, die aber leider verhindert waren und nicht zur Tagung kommen konnten.
Auf der Tagesordnung stand u.a. das Thema neue Großleitstelle in Oldenburg (KGO) und der damit verbundenen Notwendigkeit der Regelung der GPS-Ortung der Rettungsmittel. Es war von dem Übergangspersonalrat der KGO zu erfahren, dass die neue Großleitstelle im Mai diesen Jahres in Echtbetrieb gehen soll. Ab diesen Zeitpunkt werden die einzelnen Landkreise sukzessive aufgeschaltet. Neben positiven Effekten für das Budget der beteiligten Landkreise verspricht man sich erhebliche Verbesserungen in der Einsatzabwicklung und den Arbeitsbedingungen der Disponenten. So werden die meisten Schichtzeiten auf acht Stunden gekürzt und und der Einmannbetrieb eingestellt. Tagsüber werden in der KGO 5-7 Kollegen/innen und nachts 3 Kollegen/innen ihren Dienst leisten. Einig war man sich auch darüber, dass durch die Bewegungsprofile, die während des Betriebes in KGO erstellt werden können, für die einzelnen Rettungsdienstmitarbeiter/innen keine Nachteile entstehen dürfen. Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH hat hier zu bereits eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsleitung abgeschlossen.
Ein weiteres Thema waren der Umgang mit Sozialen Netzwerken, es konnte festgestellt werden, dass der sorglose Umgang mit diesen Netzwerken in allen Rettungsdiensten ein Problem ist und Regelungen bis hin zu Sanktionen notwendig sind, um Dienstgeheimnisse und die Privatsphäre der Kollegen/innen zu schützen.
Zum Tagesordnungspunkt Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) wurden die einzelnen Regelungen der verschiedenen Landkreise vorgestellt. Diese reichten von einer persönlichen bzw. pauschalen Bewertung, bis hin zur Koppelungen mit Fortbildungsbesuchen. Allgemein beurteilte man die LOB sehr kritisch, da gerade in unserer Branche eine Leistungsbewertung sehr schwierig ist.
Auch kritisch gesehen wurde von der Mehrheit der Anwesenden, die Ausweitung unserer Befugnisse im Rahmen der Notkompetenz. Die weitere Übernahme von ärztlichen Aufgaben und der damit zunehmenden Verantwortung müsse sich schließlich auch in der Vergütung widerspiegeln.
Zum Ende dieser ersten Betriebsrätetagung waren sich die Teilnehmer/innen einig, dass diese Tagung zu einer regelmäßigen Veranstaltung weiterentwickelt werden soll. Auf diese Weise ist eine konstruktiver Dialog möglich, von dem alle profitieren können. In vielen Bereichen kann man auf die Erfahrungen anderer Betriebsräte zurückgreifen und muss nicht das Rad immer wieder neu erfinden. In diesem Sinne visierten die Teilnehmer/innen einen mindestens halbjährlichen Rhythmus der Treffen und die Bildung eines Betriesbrätenetzwerkes Rettungsdienst Weser-Ems an.
Wir vom Rettungsdienst Ammerland hoffen, zum nächsten Treffen noch mehr Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen begrüßen zu können.
Mit RSS-Feeds immer auf dem Laufenden
Auf unser Seite findest Du RSS-Feeds von br-rda.de. Du kannst Sie mit einem Feedreader abonnieren oder als Newsticker auf Deiner Webseite einbinden.
Du hast noch nie von RSS-Feeds gehört? Dann ließ diesen Artikel in der Wikipedia, er gibt Dir einen guten Überblick.
Wenn Du Dich mit RSS über br-rda.de auf dem Laufenden halten möchtest, kannst Du die meisten Mailprogramme (zum Beispiel Thunderbird oder Apple Mail) oder Browser (Firefox, Opera, Safari) dazu nutzen.
Es gibt auch spezielle Programme, hier im Download-Verzeichnis von heise.de findest Du eine reichhaltige Auswahl für alle Betriebssysteme.
Du willst einen Feed von br-rda.de als Newsticker in Dein Blog oder Deine Webseite einbinden? Gerne! Am einfachsten geht das mit dem RSS-Widget von WordPress, das standardmäßig in WordPress installiert ist.
Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD – Bemessungsgrundlage
Den Wortlaut findet ihr hier:
Betriebsratsinfo Oktober 2011
Kein Zeitzuschlag für die Arbeit am Ostersonntag und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt nach § 10 Abs 1 Buchst d TV-Versorgungsbetriebe
Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst. Kein Zeitzuschlag für die Arbeit am Ostersonntag und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt nach § 10 Abs 1 Buchst d TV-Versorgungsbetriebe weiterlesen
Betriebsratsinfo August 2011
Feuerwehr haftet nicht für Kollision mit anderem PKW bei einer Einsatzfahrt
Landgericht Magdeburg: 10 O 1964/10 – 10. Zivilkammer – Staatshaftung
Die 10. Zivilkammer des Landgerichts hat mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters vom 28.04.2011 die Klage einer PKW Besitzerin gegen die Feuerwehr in Magdeburg abgewiesen.
Feuerwehr haftet nicht für Kollision mit anderem PKW bei einer Einsatzfahrt weiterlesen