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Teilbetriebsversammlung „U 25“ – Notfallsanitäterschüler*innen und junge Kolleg*innen versammeln sich

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläuter den Weg zu JAV-Wahlen
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläutert den Weg zu JAV-Wahlen

Wie in vielen anderen Betrieben des Rettungsdienstes ist nun auch im RD Ammerland mit den neuen Notfallsanitäterschüler*innen eine Schwelle überschritten worden, die es notwendig macht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Dazu hat der Betriebsrat des RD Ammerland eine Teilbetriebsversammlung „U 25“ einberufen, zu der alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und alle NotSanschüler*innen unter 25 Jahren eingeladen wurden. Auf dieser Versammlung hat die Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems über die ver.di Jugend und die Durchführung einer JAV-Wahl informiert:

Die JAV kümmert sich um die Belange von Auszubildenden, sie achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Sie berät bei Problemen in der Ausbildung. Sie macht sich für Qualität in der Ausbildung stark und setzt sich für die Übernahme ein.

„Die JAV, als Vertretung der Jugendlichen und der zur Ausbildung Beschäftigten unter 26 Jahren ist ein eigenständiges Gremium mit eigenen Rechten“, erläutert Heike Boldt. „Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat notwendig.“

Neben umfangreichen Informationen zur JAV-Wahl erklärt die ver.du Jugendsekretärin auch die Aufgaben der ver.di-Jugend: Sie vernetzt junge Erwachsene im Dienstleistungssektor – für faire Arbeitsbedingungen und für ein schöneres Leben.

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Während der Versammlung wurde an die neuen Schüler*innen, die vor Kurzem ihre Ausbildung begonnen haben, eine „Willkommenstasche“ der ver.di-Jugend überreicht.

Als Teil der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft steht die ver.di Jugend für Ausbildungskompetenz und konsequente Interessenvertretung: Über 100.000 Auszubildende, junge Beschäftigte, Erwerbslose, Schüler*innen und Studierende sind schon Teil der Community. Mehr über die ver.di-Jugend findet ihr hier: https://jugend.verdi.de/

„Wir freuen uns über das rege Interesse der jungen Kollginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler, denn betrachtet man das hohe Durchschnittsalter in den Betriebsräten, ist es wichtig, dass sich auch junge aktive Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Interessenvertretung vertraut machen“, sagt der Betriebsratsvorsitzenden des Rettungsdienst Ammerland Uwe Heiderich-Willmer.

 

Alle, die sich im Bezirk Weser-Ems über die Wahl einer JAV informieren lassen wollen, können sich an Heike Boldt, Gewerkschaftssekretärin / Jugend wenden: Tel. 0441/96976 – 33 Mobil: 0151/46181916 heike.boldt [at] verdi.de

Retter organisieren sich

ver.di Mitglieder im Rettungsdienst Ammerland gründen Betriebsgruppe

Logo_VLÜber 56.000 Beschäftigte arbeiten auf 2.200 Rettungswachen in der Bundesrepublik. Über 100 davon arbeiten im Ammerland, verteilt auf 4 Rettungswachen.

Im Rettungsdienst Ammerland wird täglich eine schwere, qualifizierte Arbeit geleistet, deren physische und psychische Belastung zum Teil sehr hoch ist. Den-noch kommen die Kolleg*innen gern zum Dienst, denn gibt es eine wichtigere Aufgabe, als Leben zu retten? Damit das so bleibt, müssen die Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten beeinflusst werden. Um das zu unterstützen hat sich nun im Rettungsdienst Ammerland eine ver.di-Betriebsgruppe gegründet.

„Auch wenn wir im Rettungsdienst Ammerland mit seiner Tarifbindung an den TVöD sehr gute Arbeitsbedingungen vorfinden, heißt das nicht, das es nichts mehr zu verbessern gibt“, sagt der Sprecher der Betriebsgruppe Uwe Heiderich-Willmer. So müssen z.B. beim DRK und im öffentlichen Dienst die Eingruppierungsordnungen neu verhandelt werden. Was hier verhandelt wird, ist entscheidend für die Einkommensbedingungen vieler Jahre. Eine der Tätigkeit angemessene Eingruppierung ergibt sich aber nicht einfach am Verhandlungstisch. Sie muss vor Ort vehement von den Beschäftigten eingefordert werden.

Aber es gibt noch mehr Baustellen: Immer noch müssen Rettungsdienstler 48 Stunden pro Woche arbeiten, davon viele Stunden am Wochenende und nachts. Das bringt oft eine hohe gesundheitliche Belastung mit sich, eine Reduzierung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist daher unbedingt erforderlich. Ebenso führen die Belastungen im Beruf dazu, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter oft nicht erreicht und die Betroffenen mit Rentenabschlägen leben müssten. Ein früherer geregelter Renteneintritt sollte also ermöglicht werden. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di sieht zwei Weg das zu erreichen: die Schaffung gesetzlicher Regelungen in den Landesrettungsdienstgesetzen und die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten. „Auch das werden wir von der Basis aus unterstützen“, betont Heiderich-Willmer.

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Die Betriebsgruppe delegiert dazu Mitglieder in die Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems von ver.di, die wiederum delegiert Mitglieder in die Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di speist sich aus den Landefachgruppen. Über diese Kaskade wollen wir die Kolleg*innen in der Bundefachkommission in Berlin unterstützen.
Seit Beginn 2014 gibt es für die Rettungsdienstler ein neues Berufsbild, der*die Notfallsanitäter*in. Künftig werden die Notfallsanitäterschüler*innen einer dreijährigen Ausbildung unterzogen, Rettungsassistenten*innen müssen eine Ergänzungsprüfung ablegen um dieses Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. Die Ausbilder, die Lehrkräfte, das Staatsexamen, die Ergänzungsprüfung brauchen gute und einheitliche Standards und die Auszubildenden sowie diejenigen, die die Weiterbildung zum Notfallsanitäter machen, bestmögliche Bedingungen und Unterstützung. Auch in diesem Sinne werden wir die Bezirks- Landes- und Bundesgremien von ver.di unterstützen.

Hier vor Ort freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH als Sozialpartner zum Wohle der Kolleg*innen des Rettungsdienstes und damit auch indirekt zum Wohle der Ammerländer Bürger*innen.

Neue Leitlinien zur Wiederbelebung erschienen

Mehr Erfolg durch deutliche Zunahme der Laienreanimation

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Ab dem 15. Oktober 2015 stehen allen an der Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand beteiligten medizinischen Fachkräften auf der Internet-Seite des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) die neue Leitlinien zur Reanimation und die Kurzfassung „Reanimation 2015“ in deutscher Sprache kostenlos zum Download zur Verfügung: www.grc-org.de. Die Kurzfassung kann auch (solange der Vorrat reicht) kostenfrei als Taschenbuch über die Website des GRC bestellt werden

Köln, 15. Oktober 2015 – Für die Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand stehen ab sofort allen beteiligten medizinischen Fachkräften die neuen Leitlinien zur kardiopulmonalen Reanimation zur Verfügung. Sie wurden vom European Resuscitation Council (ERC) erstellt und sind auch in deutscher Sprache erhältlich. Während zentrale Aussagen zur Durchführung einer Reanimation im Wesentlichen beibehalten wurden, haben sich im Vergleich zu den Leitlinien aus dem Jahr 2010 viele Bewertungen und Details geändert. Der entscheidende Weg zu größerem Erfolg und zu mehr Überleben führt über mehr ausgebildete Ersthelfer, intelligente Alarmierungssysteme und eine deutliche Zunahme der Laienreanimation. Großer Wert wird auf die Telefonreanimation, also die Möglichkeiten des Leitstellendisponenten für Diagnose und Ersthelferreanimation, gelegt. Ein besonderes Projekt ist auch die Schülerausbildung, für die der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) ein Konzept erstellt hat. Die deutsche Übersetzung kann auf der Homepage des GRC unter www.grc-org.de/leitlinien bestellt bzw. heruntergeladen werden.
In Deutschland sind der plötzliche Herztod und der Kreislaufstillstand anderer Ursache für mehr als 100.000 unerwartete Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Es handelt sich somit um die dritthäufigste Todesursache, nach bösartigen Neuerkrankungen und Herzkreislauferkrankungen anderer Genese. „Ein Zustand, der deutlich verbessert werden könnte“, so Professor Bernd W. Böttiger, Vorsitzender des an der Übersetzung der Leitlinien beteiligten Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Universitätsklinik Köln. Die aktuellen Leitlinien zur Reanimation bringen wichtige neue Impulse und zeigen den Weg.

Es werden nur zwei Hände benötigt
So setzen die Experten mit den neuen Empfehlungen auf „Handarbeit“. „Eine manuelle Reanimation ist mindestens genauso effektiv wie die Verwendung mechanischer Reanimationshilfen“, erläutert Böttiger Teile der neuen Leitlinie. „In einigen Studien fand sich sogar ein schlechteres neurologisches Ergebnis bei Verwendung mechanischer Systeme“, so der Experte weiter. Der Einsatz von Reanimationshilfen führe unvermeidlich zu einer gewissen Unterbrechung der Thoraxkompressionen, die so kurz wie möglich sein müssten. Die neuen Leitlinien empfehlen daher den Einsatz solcher Geräte in besonderen Situationen, wie bei Reanimationen während eines Transportes, bei sehr langer Reanimationsdauer und natürlich im Herzkatheterlabor.
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Zur Reanimation bei Kreislaufstillstand empfehlen die Experten eine Drucktiefe von ungefähr 5 und nicht mehr als 6 cm. Die Frequenz soll bei 100 bis 120 pro Minute liegen. „Pausen von über zehn Sekunden führen zu einer Verschlechterung der Prognose des Patienten und müssen daher vermieden werden“, erklärt Dr. Dr. Burkhard Dirks, Altvorsitzender des GRC. Adrenalin wird weiterhin empfohlen. Experten sollen eine Intubation vornehmen – wenn möglich, ohne dabei die Herzdruckmassage zu unterbrechen. Als Alternativen gelten supraglottische Atemwegshilfen. Die Kapnographie ist obligat. Innerklinisch sollten Notfallteams etabliert werden, die bei definierten Zuständen alarmiert werden und so einen Kreislaufstillstand verhindern können. Mögliche reversible Ursachen eines Kreislaufstillstandes müssen immer mit bedacht werden.

Weiterbehandlung in Spezial-Zentren
Nach prähospitalem Kreislaufstillstand sind die Überlebenschancen höher, wenn die Patienten – im Einzelfall sogar unter laufender Reanimation – in spezielle Zentren (sogenannte Cardiac Arrest Center), die eine höhere Fallzahl aufweisen und eine Möglichkeit zur akuten Koronarintervention haben, eingeliefert werden. Mehr als jeder zweite Kreislaufstillstand ist die Folge eines Herzinfarkts. Werden die für den Infarkt verantwortlichen Koronarien innerhalb von maximal zwei Stunden dilatiert, verbessert dies deutlich die Prognose. Die neuen Leitlinien enthalten auch eine Empfehlung für das Temperaturmanagement: Nach Kreislaufstillstand bewusstlose Patienten sollen unabhängig vom initialen Herzrhythmus für mindestens 24 Stunden auf eine konstante Zieltemperatur zwischen 32 und 36 Grad Celsius gekühlt werden. Fieber müsse ebenso wie eine Hyperoxie in jedem Fall für 72 Stunden vermieden werden. Eine Prognostizierung erscheint, so die neuen Handlungsempfehlungen, frühestens nach 72 Stunden sinnvoll.

Disponenten in Leitstellen sollen Telefonreanimation implementieren
Leitstellendisponenten sollen Laien am Notruftelefon in Herzdruckmassage instruieren. „Dies ist extrem effektiv – man muss es siebenmal machen um ein Leben zusätzlich zu retten!“, erklärt Professor Karl Heinrich Scholz, stellvertretender Vorsitzender des GRC vom St. Bernward-Krankenhaus in Hildesheim. In Deutschland wird die Telefonreanimation von immer mehr Leitstellen durchgeführt. In Bayern ist sie bereits landesweit verpflichtend. Auch intelligente Gesamtsysteme, in denen Ersthelfer in der Nähe per Smartphone gleichzeitig mit dem Rettungsdienst alarmiert werden, können Vorteile bringen.

Für Laien muss die Reanimation selbstverständlich sein
In 50 bis 70 Prozent der Fälle beobachten Laien einen Kreislaufstillstand und sind Zeugen, denn meist passieren Kreislaufstillstände zu Hause. „Nach drei bis fünf Minuten fängt das Gehirn an zu sterben“, so Scholz. Der Notarzt trifft meist aber erst nach acht bis zwölf Minuten ein. Der sofortige Beginn der Reanimation durch Laien kann daher entscheidend helfen. Bei Erwachsenen reichen in den ersten Minuten alleinige Thoraxkompressionen meist völlig aus. Laien sollten verstärkt in Wiederbelebung ausgebildet werden, so die Empfehlungen der neuen Leitlinie. Dazu gehören die Herzdruckmassage und die Beatmung im Verhältnis 30:2. Besonderer Wert wird auf die Ausbildung von Schülern gelegt. Eine Doppelstunde pro Jahr ab der 7. Klasse sei ausreichend. Die Schüler können von speziell aus-gebildeten Lehrern unterrichtet werden. Entsprechende Empfehlungen werden von der Kultusministerkonferenz 2014 und seit diesem Jahr auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt. Ein Ausbildungskonzept kommt vom GRC. „Gemeinsam 10.000 Leben zusätzlich pro Jahr in Deutschland retten“, so lautet das interdisziplinär und interprofessionell formulierte Ziel, das durch die Umsetzung der Empfehlungen der neuen Leitlinien erreicht werden kann.

Weiter Infos und Downloads gibt es hier: https://www.grc-org.de/

Alt, krank, ausgelaugt… ARD-Report Mainz 25.08.15

Krankenstand bei Rettungskräften über 60 Jahre stark gestiegen
AOK-Analyse zeigt besondere Belastung von älteren Sanitätern DRK und ASB fordern abschlagsfreie Rente mit 60 für Rettungskräfte

MAINZ – Der Krankenstand bei älteren Rettungskräften über 60 Jahre ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Rettungsassistenten und Rettungssanitäter waren zudem deutlich häufiger und länger krank als der Durchschnitt aller Berufstätigen in der entsprechenden Altersgruppe. Das berichtet das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ heute Abend (21.45 Uhr, Das Erste) unter Berufung auf eine entsprechende exklusive Datenanalyse des wissenschaftlichen Dienstes der AOK. Vor diesem Hintergrund fordern Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) im Interview mit REPORT MAINZ jetzt erstmals eine abschlagsfreie Rente mit 60 für Rettungskräfte.

Der Wissenschaftliche Dienst der AOK hat exklusiv für das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ die Arbeitsunfähigkeitskennzahlen älterer Rettungsdienstmitarbeiter berechnet. Danach ist der Krankenstand gerade bei älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) in den vergangenen drei Jahren von 2012 bis 2014 deutlich gestiegen – um rund 2 Prozentpunkte. Betrug der Krankenstand 2012 noch 9,9 %, lag er 2014 bereits bei 12,2%. Zum Vergleich: Der Krankenstand aller Rettungsdienstmitarbeiter stieg im gleichen Zeitraum nur um 0,4 Prozentpunkte (von 4,9 auf 5,3%).

Auch die Schwere der Erkrankung, die sich an den Arbeitsunfähigkeitstagen je Fall ablesen lässt, hat bei den älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) stark zugenommen: Lag die Dauer je Fall 2012 durchschnittlich noch bei 26,8 Tagen, betrug sie 2014 bereits 30,3 Tage. Eine Zunahme von 13%. Zum Vergleich: Die Arbeitsunfähigkeitstage je Fall blieben im Durchschnitt aller Rettungsdienstmitarbeiter im Vergleichszeitraum etwa gleich (2012:13,1 Tage, 2014:13,0 Tage).
Vergleicht man Rettungsdienstmitarbeiter mit dem Durchschnitt aller Berufstätigen, stellt man fest: Der Krankenstand gerade der älteren Rettungsdienstmitarbeiter (über 60 Jahre) lag 2014 um 3,6 Prozentpunkte höher als der durchschnittliche Krankenstand aller Berufstätigen in dieser Altersgruppe (12,2% zu 8,6%).

Auch die Schwere der Erkrankung, die sich an den Arbeitsunfähigkeitstagen je Fall ablesen lässt, lag bei den älteren Rettungsdienstmitarbeitern (über 60 Jahre) höher als beim Durchschnitt aller Beschäftigten in dieser Altersgruppe. Waren ältere Berufstätige (über 60 Jahre) 2014 im Schnitt 22,2 Tage je Fall krank, so lag der entsprechende Wert bei Rettungsdienstmitarbeitern bei 30,3 Tagen – eine um 36% längere Erkrankung.

Der Präsident des DRK Baden-Württemberg, Lorenz Menz, sagte im Interview mit REPORT MAINZ: „Ich wünsche mir, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung bekommen, bei der die älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Notfallrettung mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Es bleibt dabei, dass eben der große Teil dieser älteren Frauen und Männer in der Notfallrettung nach 60 Jahren ausgepowert sind, und deswegen muss man dem Rechnung tragen. Auch als Dankeschön für das, was sie ein Leben lang für andere Menschen getan haben.“

Heiko Werner, Abteilungsleiter Hilfsorganisation ASB Bundesverband, schloss sich der Forderung im Interview mit REPORT MAINZ an: „Auch wir glauben, dass wir eben hier für eine Berufsgruppe, die besonderen psychischen und auch physischen Belastungen ausgesetzt ist, die Möglichkeit schaffen müssen, eine frühere Verrentung ohne Abschläge möglich zu machen.“

Der DRK-Geschäftsführer in Rheinland-Pfalz, Norbert Albrecht, sagte: „Das Deutsche Rote Kreuz sieht einen Handlungsbedarf nach Verkürzung der Lebensarbeitszeit für die Beschäftigten im Rettungsdienst. Wir beobachten leider, dass viele unserer Beschäftigten frühverrentet werden mit entsprechend hohen Abschlägen bei deren Rente.“

 

Der Radiobericht dazu: https://www.swr.de/report/swr1-baden-wuerttemberg-abschlagsfreie-rente-fuer-notfallretter/-/id=233454/did=16048498/nid=13839326/1gpp51e/index.html

Report Mainz hat dazu eine eine Reportage im Programm:

Belastungscheck im BRK

Vor einigen Wochen wurden die Beschäftigten des BRK dazu aufgerufen, an der ver.di-Mailingaktion »Angst überwinden: Missstände benennen, Anforderungen formulieren« sowie an dem ver-di-Belastungscheck mitzuwirken.

Über 2.500 Beschäftigte des BRK haben sich daran beteiligt,  die damit repräsentative und sehr aussagekräftigen Rückmeldungen gaben.

Die erste Auswertung wurde nun erstellt und zeigt, wie die Beschäftigten die Arbeitsrealität im BRK wahrnehmen. Die Ergebnisse sind durch ihre Repräsentativität auch auf andere Bundesländer zu übertragen.

„Diese Rückmeldungen sind uns Ansporn, unsere Tarifforderungen für gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entgelte auch weiterhin konsequent, aber auch lösungsorientiert zugleich, in die Verhandlungen einzubringen, “ heißt es dazu von ver.di.

Den Belastungscheck könnt Ihr hier im Einzelnen nachlesen:

[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2015/07/BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung.pdf“]BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung

ver.di fordert kürzere Arbeitszeiten im Rettungsdienst

ver.di kritisiert die überlangen wöchentlichen Arbeitszeiten im Rettungsdienst und macht sich für eine spürbare Verkürzung stark. Durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler anlässlich der 15. RETTmobil, der „Europäischen Leitmesse für Rettung und Mobilität“, die vom 6. bis 8. Mai 2015 in Fulda stattfindet.

„Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit.“ Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstand

Viele Lebensretter könnten aufgrund der hohen Belastung nicht bis zur Rente im aktiven Rettungsdienst arbeiten. Deshalb sollten auch die Arbeitgeber ein Interesse an kürzeren und familienfreundlicheren Arbeitszeiten haben. ver.di werde das Thema Arbeitszeiten im Rettungsdienst künftig bundesweit anpacken, kündigte Bühler an.

Im Rettungsdienst sind bundesweit rund 57.000 Menschen beschäftigt, davon ein Drittel Frauen.