Alle Beiträge von Uwe He-Wi
Betriebsratsinfo August 2022
Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen
Das Niedersächsische Rettungsdienstgeste (NRettDG) wurde abermals geändert. Im März vergangenen Jahres wurde der Notfallkrankentransportwagen in das Gesetz eingefügt. Allerdings fehlten bislang die Vorschriften, mit welchem Personal dieses Rettungsmittel zu besetzen ist. Dies wurde kürzlich nachgeholt. So soll künftig der § 10 die Überschrift „Nichtärztliches Personal“ und folgenden Wortlaut erhalten:
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Betriebsratsinfo Juli 2022
ver.di: Befragung zeigt Belastung
Rund 7.000 Beschäftigte haben sich in den vergangenen Wochen an einer ver.di-Befragung zu den Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst beteiligt. Das ist eine hervorragende Grundlage für aussagekräftige Daten, die aktuell vom Umfragezentrum Bonn (uzbonn) im Detail ausgewertet werden. Schon die ersten Ergebnisse zeigen: Es besteht akuter Handlungsbedarf!
[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2022/07/22-04-22-Flyer_Erste_Ergebnisse_Befragung.pdf“]22-04-22-Flyer_Erste_Ergebnisse_Befragung
Richtungsweisende Entscheidung für Arbeitnehmer*innen im Rettungsdienst
ArbG Trier, Urt. v. 17.03.2022, AZ 4 Ca 350/21
Im Juni 2021 berichtete wir über ein anstehendes Urteil des Arbeitsgerichtes Trier: Muss Ruhepause auch im Rettungsdienst ununterbrochen gewährleistet werden?
Nun entschied das Arbeitsgericht Trier in der Sache.
Soweit der Arbeitgeber Zeitabzüge für Pausen auf dem Rettungswagen vorgenommen hat, hält das Gericht diese Abzüge für nicht gerechtfertigt. Auch in der mündlichen Verhandlung wurde klar betont, dass eine Pause auf dem Rettungswagen nicht gewährt wird und somit auch nicht in Abzug gebracht werden darf.
Bezüglich des Einsatzes auf dem Notfallkrankenwagen wurde durch die Vernehmung des Zeugen klargestellt, dass die Mitarbeiter*innen auf dem Notfallkrankenwagen ihre Pause im Sinne von § 4 ArbZG nehmen dürfen. Der Bereichsleiter Rettungsdienst hat in dem Zusammenhang Folgendes als Zeuge bestätigt:
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Betriebsratsinfo Juni 2022-2
Betriebsratsinfo Juni 2022
Betriebsratsinfo Mai 2022
Betriebsratswahlen 2022 Wache Rastede
Aufruf zur BR-Wahl 2022
Vom 11. April bis zum 14. April 2022 steht in unserem Betrieb die Betriebsratswahl an.
Wo kann man wählen?
In einem der vier Wahllokale:
- 11.04.22 in der Wache Rastede
- 12.04.22 in der Wache Edewecht
- 13.04.22 in der Wache Bad Zwischenahn
- 14.04.22 in der Wache Westerstede
Jeweils von 8 bis 16 Uhr .
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Also wer jetzt schon weiß, dass er*sie nicht an einem der vier Tage im Betrieb direkt wählen kann, weil z.B. ein Urlaub ansteht oder noch immer eine Krankschreibung vorliegen wird, sollte jetzt schon bei einem der drei Wahlvorstandsmitglieder die Briefwahlunterlagen anfordern. Die sind übrigens mit Rückporto versehen, so dass niemanden extra Kosten entstehen. Der Wahlvorstand besteht aus Steve Stimming, Christian Keizer und Sebastian Grote.
Also nicht vergessen, unbedingt zur Wahl gehen, nur so könnt ihr dafür sorgen, dass sich weiterhin ein starker Betriebsrat für eure Belange im Betrieb einsetzten kann!