Archiv der Kategorie: Urteile

Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten & Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

In Ergänzung zu dem hier beschriebenen Urteil des Bundesfinanzhof von Mitte 2011 zur regelmäßigen Arbeitsstätte gibt es zwei sich anschließende und ergänzende Urteile, die die Aussage dieses Urteils konkretisieren:

Auch ein Rettungsassistent kann nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben (Anschluss an Senatsentscheidungen vom 9.6.2011, VI R 36/10, BFHE 234 S. 160, BStBl 2012 II S. 36, und VI R 55/10, BFHE 234 S. 164, BStBl 2012 II S. 38; gegen BFH-Urteil vom 14.9.2005, VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53).

Das Urteil kann hier nachgelesen werden:

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=29aca2a61d29786633af609fb0ca677b&nr=25747&pos=0&anz=1

 

Soweit ein städtischer Feuerwehrmann auch verpflichtet ist, Bereitschaftsdienste als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs eines nicht städtischen Krankenhauses zu leisten, übt er eine Auswärtstätigkeit aus.

Das Urteil kann hier nachgelesen werden:

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=2cda4bb0c6bd34ee0bbdd64655aa09ce&nr=25748&pos=0&anz=1

Neue Rechtsprechung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte

Der Bundesfinanzhof hat Mitte 2011 seine Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte radikal geändert. Demnach liegt eine regelmäßige Arbeitsstätte nur noch an dem Ort vor, an dem der Arbeitnehmer den Mittelpunkt seiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit hat. Das ist der Ort, an dem er seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen hat und den er daher fortlaufend aufsucht. Daher gilt: Neue Rechtsprechung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte weiterlesen

Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der Urlaubsdauer – § 26 TVöD

Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der nach § 1 BUrlG jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr zustehende bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage. Anders als § 26 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) knüpft die gesetzliche Regelung damit die Dauer des Urlaubs nicht an das Lebensalter des Arbeitnehmers. Diese Tarifvorschrift regelt, dass bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage beträgt. Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der Urlaubsdauer – § 26 TVöD weiterlesen

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats

Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) zu prüfen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). In diesem Verfahren soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ob der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Einleitung des bEM nachkommt, hat der Betriebsrat zu überwachen (§ 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX). Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist nicht von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer abhängig. Betriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats weiterlesen

Kein Zeitzuschlag für die Arbeit am Ostersonntag und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt nach § 10 Abs 1 Buchst d TV-Versorgungsbetriebe

Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.  Kein Zeitzuschlag für die Arbeit am Ostersonntag und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt nach § 10 Abs 1 Buchst d TV-Versorgungsbetriebe weiterlesen

Feuerwehr haftet nicht für Kollision mit anderem PKW bei einer Einsatzfahrt

Landgericht Magdeburg: 10 O 1964/10 – 10. Zivilkammer – Staatshaftung

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts hat mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters vom 28.04.2011 die Klage einer PKW Besitzerin gegen die Feuerwehr in Magdeburg abgewiesen.

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Zugang einer Kündigung – Ehegatte als Empfangsbote

Zugang einer Kündigung bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten außerhalb der Wohnung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wird als Willenserklärung unter Abwesenden nach § 130 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugegangen ist. Der Kündigende trägt das Risiko der Übermittlung und des Zugangs der Kündigungserklärung. Diese ist erst dann zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann.
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