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Bayerische Aufsichtsbehörden: Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz gelten auch für den Rettungsdienst in Bayern

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Bild: ver.di

Auch im Rettungsdienst müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze sowie Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht sowie die Staatsministerien für Arbeit und Soziales (StMAS) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) legen eine „unmissverständliche Handreichung vor, die arbeitgeberseitig nicht mehr ignoriert werden kann“, so Robert Hinke, ver.di-Fachbereichsleiter für Gesundheit und Soziales in Bayern.

Diese Klarstellung war notwendig, da im Rettungsdienst nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di zunehmend gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Zu den gravierendsten Dauerproblemen zählt Hinke die Nichteinhaltung von Pausenzeiten, täglichen Höchstarbeitszeiten und vorgeschriebenen Ruhezeiten: „Berechtigte Kritik unserer Personal- und Betriebsräte beantworteten etliche Arbeitgeber mit fragwürdigen bis kruden Rechtsauslegungen, mitunter offener Ignoranz für die Belange der Beschäftigten. Dass hierdurch die vom Rettungsdienst zu versorgenden Patienten gefährdet werden könnten, kam meist erst gar nicht in den Blick.“

Anzeigen von Beschäftigten, Presseberichte über Missstände und die Ergebnisse einer ver.di-Beschäftigtenbefragung sowie fortgesetzte Kontroversen mit Arbeitgebervertretern veranlassten ver.di, beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales einen „Runden Tisch Arbeitszeit Rettungsdienst“ anzuregen, um einen rechtlichen Klärungsprozess herbeizuführen. Dem kamen die verantwortlichen Ministerien nach. Es ist dem Engagement der Gewerbeaufsicht und der Fachreferate der verantwortlichen Ministerien zu verdanken, dass nunmehr eine komprimierte Zusammenschau der wichtigsten zu beachtenden Regelungen vorliegt. Dass sich die „Durchführenden“ des Rettungsdienstes gegen die Rechtslage zu stemmen versuchten, war laut Hinke „für den erforderlichen Lernprozess im Rettungsdienst sicher hilfreich“. Spätestens jetzt könne sich niemand mehr „in Notsituationen flüchten“, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten auszudehnen. Diese gehören zur üblichen Tätigkeit im Rettungsdienst, bringen damit die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht zu Fall.

Hinke erwartet, dass die Arbeitgeber des Rettungsdienstes die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Damit die betrieblichen Interessensvertretungen die Umsetzung kritisch begleiten und Verstöße feststellen können, wird ver.di für Personalräte, Betriebsräte und die Mitarbeitervertretungen eigens Qualifizierungsprogramme erarbeiten. Die Gewerkschaft ver.di bietet den Durchführenden des Rettungsdienstes an, mögliche Mehrkosten gemeinsam gegenüber der Politik und den Kassen zu vertreten. „Alle Beteiligten stehen in der Verantwortung, den Beschäftigten zu ihren Rechten zu verhelfen und Gefährdungen für Patienten zu minimieren“, so Hinke.

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Mitgliederbefragung ergibt 78 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis an

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 15 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.

Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge 25 für beide Seiten gesenkt.

Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der 35 Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch per Gesetz seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

Geschafft: die Entgeltordnung kommt!

Zwischen der VKA und ver.di wurde endlich eine Einigkeit über die Entgeltordnung erzielt. In der neuen Entgeltordnung ist für jeden etwas dabei, Rettungssanitäter kommen in die EG 4 inklusive einer Entgeltgruppenzulage von 2,3% ihres jeweiligen Tabellenentgeltes, Rettungsassistenten in die EG 6 und die Notfallsanitäter sollen analog der neuen Pflegetabelle in der P8 eingruppiert werden. Das ist nicht so weit von dem entfernt was eingangs von ver.di für die Rettungsdienstler gefordert wurde. Die Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Von nichts kommt nichts!

Es war ein hartes Stück Arbeit, das ver.di da vollbracht hat. Aber ohne die Unterstützung der Mitglieder auf allen Organisationsebenen wäre das nicht möglich gewesen, denn der Widerstand der VKA war hoch. So waren auch die beiden Betriebsratsmitglieder Uwe Heiderich-Willmer und Marcus Schumacher bei verschieden Treffen der ver.di-Bezirks- und Landesfachgruppe Rettungsdienst und der AG Entgeltordnung Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundestarifkommission von ver.di in Oldenburg, Bremen, Hannover, Kassel und Berlin in ihrer Freizeit unterwegs, um gemeinsam mit Kolleg*innen aus der ganzen Republik den Verhandler*innen zu zuarbeiten.  Und es zeigt sich, dass sich Engagement durchaus lohnt, wir freuen uns, dass damit für alle ein Schritt nach vorn verbunden ist. Nun müssen diesem Ergebnis die ver.di-Mitglieder in der Mitgliederbefragung ab dem 9. Mai noch zustimmen.

Einzelheiten könnt ihr diesem Flyern entnehmen:

[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2016/05/EGO-rettung.pdf“]EGO rettung

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[spiderpowa-pdf src=“https://br-rda.de/wp-content/uploads/2016/05/Flugblatt-Tarifeinigung-Bund-VKA-29-04-2016.pdf“]Flugblatt Tarifeinigung Bund VKA 29 04 2016