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„U25“ – Extrablatt 4

Hallo liebe U25 Kollegen, hallo liebe Schüler,

seit dem 01.12.2017 verfügt der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH wieder über eine Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV).

Aus diesem Grund möchten wir uns noch einmal, vor allen bei den zahlreichen neuen Kollegen, auf diesem Weg vorstellen damit ihr euch ein Bild von uns machen könnt.

Die neue JAV besteht aus Jannek Kirchhoff und als Vertretung Pascal Raguschke.
Pascal ist seit August 2016 als Rettungsassistent im Rettungsdienst Ammerland tätig und ab 2018 hauptsächlich auf der Wache Rastede anzutreffen.
Ich bin Notfallsanitäterschüler und ebenfalls seit August 2016 im Betrieb (also im zweiten Lehrjahr). Da wir NotSan-Schüler keiner festen Wache zugeteilt sind, rotieren wir über alle vier Rettungswachen und sind überall mal zu finden.

Unsere Aufgabe ist es, die Interessen und Probleme der U25 Kollegen und der Auszubildenden (darin enthalten auch die RS-Schüler), zu vertreten und gegebenenfalls auf der Betriebsratssitzung anzusprechen oder anderweitige Lösungen zu finden bzw. Maßnahmen zu beantragen. Auch sind wir dafür zuständig geltende Gesetze und Verträge im Bezug auf die Ausbildung zu kontrollieren.

Deswegen wollen wir euch ans Herz legen, solltet ihr in irgendeiner Art und Weise mit eurer Situation unzufrieden sein oder plagen euch andere Probleme, dann könnt ihr euch jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Pascal und ich stehen in engem Kontakt und versuchen gemeinsam Lösungen zu finden.

Unsere Kontaktnummern bzw. Adressen lauten:

 

 

Jannek Kirchhoff
Mobil: 0176-34669540
Email: jannek.kirchhoff [at] jav.br-rda.de

Pascal Raguschke
Mobil: 0175-8032365
Email: pascal.raguschke [at] jav.br-rda.de

mit kollegialen Grüßen

 

Jannek und Pascal

 

 

„U25“ – Extrablatt 3

Wahltermin steht

So es ist geschafft, wir haben zwei Kandidaten für die JAV-Wahl und wollen am 1. Dezember wählen. Aber es sind eben nur Kandidaten, wollt ihr Frauen den Kerlen echt das Feld überlassen? Also liebe U25innen fast euch ein Herz und stellt auch euer Geschlecht zur Wahl.

Hier noch mal in aller Kürze:

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Was müssen die machen, die gewählt werden wollen?

Um sich zur Wahl aufstellen zu lassen, benötigt der oder die Kandidat*in aus dem Kreis der Wahlberechtigten Unterstützer*innen.  Das wären bei unserer Betriebsgröße mindestens drei Unterstützer*innen-Unterschriften.

Alternativ kann auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft Wahlvorschläge einreichen (bei uns ver.di). Dazu sind Unterschriften von zwei Gewerkschaftsbeauftragten nötig.

Wenn ihr Fragen habt, dann könnt ihr euch an den Wahlvorstand: Jan-Gerd Park, Nicole Bröske und Thomas Rohlfs oder jedes BR-Mitglied wenden.