Alle Beiträge von Uwe He-Wi

„U25“ – Extrablatt 3

Wahltermin steht

So es ist geschafft, wir haben zwei Kandidaten für die JAV-Wahl und wollen am 1. Dezember wählen. Aber es sind eben nur Kandidaten, wollt ihr Frauen den Kerlen echt das Feld überlassen? Also liebe U25innen fast euch ein Herz und stellt auch euer Geschlecht zur Wahl.

Hier noch mal in aller Kürze:

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Was müssen die machen, die gewählt werden wollen?

Um sich zur Wahl aufstellen zu lassen, benötigt der oder die Kandidat*in aus dem Kreis der Wahlberechtigten Unterstützer*innen.  Das wären bei unserer Betriebsgröße mindestens drei Unterstützer*innen-Unterschriften.

Alternativ kann auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft Wahlvorschläge einreichen (bei uns ver.di). Dazu sind Unterschriften von zwei Gewerkschaftsbeauftragten nötig.

Wenn ihr Fragen habt, dann könnt ihr euch an den Wahlvorstand: Jan-Gerd Park, Nicole Bröske und Thomas Rohlfs oder jedes BR-Mitglied wenden.

„U25“ – Extrablatt 2

Da war noch was…

 Die gute Nachricht zuerst, es gibt einen Schüler, der sich für eine Kandidatur als JAV-Mitglied bereit erklärt hat.  Und die schlechte Nachricht? Einer reicht noch nicht, für eine verlässliche Arbeit in der JAV ist es unbedingt notwendig, dass es mindestens eine*n besser zwei

Wofür ist eine JAV gut? Die Karten erklären es! Interaktive Aufklärung über den Nutzen einer JAV bei unserer Infoveranstaltung mit der ver.di Jugendsekretärin Heike Boldt.

Vertreter*innen gibt. Wenn beispielsweise ein*e JAV-Vertreter*in als Schüler*in wegen einem Schulblock oder einem Praktikum nicht im Betrieb ist, wird eine Vertretung gebraucht, die dann im Betrieb ist und die Aufgaben übernimmt, Urlaub und Krankheit sind weitere Argumente für genügend Nachrücker.

Erstmal herzlichen Dank an den den ersten Freiwilligen und bitte lasst ihn nicht im Regen stehen und gebt euch einen Ruck und meldet euch bei uns mit der Nachricht, „Ja ich kandidiere auch“.
Gerne wiederholen wir auch unsere Infoveranstaltung dazu oder fragt uns, den Betriebsrat wenn ihr Fragen dazu habt.

 

Also los, ran an die Rechner, Tablets und Handys und schreibt uns!

Die Adresse findest du auf unserer Website: „Kontakt“

Mehr zu diesem Thema findest du dort

:

 

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runter laden: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dein Betriebsrat

ver.di Bezirksfachgruppe fordert mehr Sicherheit und kürzere Arbeitszeit

V.l.n.r. Uwe Heiderich-Willmer (RD-Ammerland), Andre Höhne (RD-Ammerland), Johannes Meyer (MHD Lohne), Jens Renken (JUH Oldenburg), Oliver Hölters (MHD Lohne) der harte Kern der Fachgruppe. Es fehlen die Kolleg*innen von der BF Delmehorst, DRK LK-Osnabrück, DRK Cloppenburg und RD-Ammerland

Bei ihrem letzten Treffen haben die Mitglieder der ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems die Themen „Mehr Sicherheit durch Fahrtraining“, „Psychosoziale Notfallversorgung“ und „Arbeitszeitverkürzung“ aufgegriffen. Nach Auffassung der Bezirksfachgruppe sollten diese Themen Eingang in die Ausbildung und Praxis finden und damit für mehr Sicherheit sorgen und die Arbeitszeitbelastung im Schichtdienst auf ein übliches Maß reduzieren.

Mehr Sicherheit durch bessere Ausbildung

Ausgelöst durch mehrere Verkehrsunfälle mit Rettungsdienstfahrzeugen, mit zum Teil tödlichen Verunglückten, sieht die ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst im Bezirk Weser-Ems den dringenden Handlungsbedarf, die Ausbildung von Rettungsdienst-Fachpersonal in fahrerischen Belangen zu verbessern. Dieses Anliegen sollte mit den Möglichkeiten von ver.di auch auf Landes- und Bundesebene bei Arbeitgebern und anderen, für den Rettungsdienst verantwortlichen Stellen (kommunale Träger, Kostenträger etc.), entsprechend vorgetragen werden.
„Wir meinen, in eine fachgerechte Ausbildung des Rettungsdienst-Fachpersonals gehört neben der Ausbildung medizinischer Inhalte auch das erlernen fahrerischer Fähigkeiten, welche durch Schulung, Simulationstraining und Fahrsicherheitstraining geschult werden muss, außerdem sollte eine regelmäßige Fortbildung in den Bereichen stattfinden, damit auch das Bestands-Personal entsprechend geschult ist,“ betont Andre Höhne Mitglied der Fachgruppe.

Die bisherigen Praktiken, das Erlernen durch Erfahrung und durch Weitergabe von Erfahrungen sind nicht zeitgemäß und inhomogen, da unterschiedliche Arbeitgeber sehr unterschiedlich dieses Problemfeld angehen.

Erst eine Berücksichtigung dieses Problemfelds beim Gesetzgeber wird zu einer Anerkennung der Notwendigkeit bei Arbeitgebern und Kostenträgern führen!

PSNV in den Betrieben verankern

Überall dort, wo Menschen zusammen arbeiten, können auch Konflikte entstehen. Dem Arbeitsplatz kann eine große Bedeutung für das Entstehen, das Erkennen und den Verlauf von Konflikten und Problemen, sowie deren Verarbeitung zukommen. Im Rettungsdienst werden Haupt- und ehrenamtliche Helfer*innen in ihrer Arbeit mit den unterschiedlichsten psychosozialen Situationen konfrontiert. Viele dieser Situationen sind Notfallsituationen. Mit Hilfe der „Sozialen Ansprechpartner*innen“ (SAP) soll sichergestellt werden, dass von Stress, Burnout, akuten Belastungsreaktionen und anderen psychosozialen Problemen betroffene Kolleg*innen gezielte Hilfestellung durch speziell geschulte Kolleg*innen erhalten.

Soziale Ansprechpartner*innen bieten deshalb im Rahmen der Fürsorge und der Gesundheitsförderung Kolleg*innen Helfer*innen Unterstützung bei der Bewältigung von bestehenden oder sich anbahnenden Problemen an. „Das Ziel ist, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe zu finden und bei Bedarf die Suche nach professioneller Hilfe zu unterstützen oder diese direkt zu vermitteln,“ erklärt Johannes Meyer, Mitglied der Fachgruppe und Beauftragter für PSNV beim MHD. Die Aufgabe der Sozialen Ansprechpartner*innen besteht dabei vor allem darin, für Kolleg*innen mit unterschiedlichsten Problemen als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen.

Tarifübergreifende Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 39 Stunden/W.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte anlässlich der 15. RETTmobil 2015, durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“ Auf der Bundesfachbereichskonferenz 2015  wurde einem entsprechenden Antrag zugestimmt, das Thema auf die Tagesordnungen zu setzen.

„Wir meinen daher, dass es Zeit wird die in der „Zukunftswerkstatt Rettungsdienst 2015“ in Saalfeld erarbeitete Kampagne zur Arbeitszeit mit dem Titel „Gute ArbeitsZeit – 48 Stunden sind zu viel“ nun endlich tarifübergreifend auf den Weg zu bringen.“ sagt Uwe Heiderich-Willmer Sprecher der Bezirksfachgruppe. Denn die Reduzierung der Arbeitszeit von 48 Stunden in 3 Jahren auf 45 Stunden, wie beim DRK verhandelt, kann nicht das Ziel sein. Das Ziel ist erst erreicht, wenn Arbeitszeiten gelten, wie sie Arbeitnehmer*innen in anderen Branchen selbstverständlich haben, nämlich eine Arbeitswoche unter 40 Stunden.

Themen an die ver.di-Landesfachgruppe RD und die ver.di-Bundesfachkommission RD weitergereicht

Die Bezirksfachgruppe hat die Landesfachgruppe und die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di aufgefordert, diese Themen in den Gremien weiter zu beraten und weiter zu transportieren, damit sie durch Öffentlichkeitsarbeit in das Bewußtsein der Kolleg*innen gelangen und durch Einwirken auf Entscheidungsträger und Politik Eingang in das Notfallsanitätergesetz bzw. in die dazu gehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, sowie in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Rettungssanitäter der Länder finden und letztendlich in den Betrieben zur Umsetzung gelangen werden.

„U25“ – Extrablatt 1

Da geht noch mehr…

am 06.06.2017 fand unsere Informationsversammlung zur JAV-Wahl statt. Leider war die Resonanz etwas verhalten, sicher hattet ihr alle wichtige andere Dinge zu tun.
Aber dabei sollte nicht übersehen werden, dass Deine Ausbildung und Dein Berufsleben auch einen großen Teil deines Lebens ausmachen wird und dich immer wieder mit neuen, mehr oder weniger großen, Herausforderungen konfrontieren wird. Um damit nicht allein zu stehen ist es wichtig sich Strukturen zu schaffen, die Dich dabei unterstützen können.
Die JAV ist solch eine Struktur, Heike Boldt von der ver.di-Jugend hat beeindruckend erklärt, welche Aufgaben die JAV in diesem Zusammenhang hat und welche Vorteile sie bietet.

Die JAV begründet sich im Betriebsverfassungsgesetz und bietet vielfältige Möglichkeiten im Sinne der jungen Kolleg*innen und Schüler*innen aktiv zu werden.

  • Gibt es Ärger oder Mängel in der Ausbildung?
  • Wirst du eingeschüchtert?
  • Gibt es Schwierigkeiten und brauchst du Hilfe?
  • Wirst du gerecht beurteilt?
  • Werden Gesetze und Vereinbarungen eingehalten?

Das sind klassische Fragen, bei denen die JAV nachhakt und mit Unterstützung des Betriebsrates aktiv wird.

Da Du die Gelegenheit dich ausführlich zu diesem Thema zu informieren, möglicherweise verpasst hast und Du nun doch neugierig geworden bist, haben wir im Betriebsratsbüro noch einiges an Infomaterial vorrätig, das Du gerne persönlich abholen kannst (Bürokalender). Oder schreib uns eine Mail und Du bekommst es zu deiner Wache geschickt.

Wenn Du nicht bei unserer Informationsveranstaltung anwesend warst, wissen wir ja nun nicht, warum Du nicht da warst. Für uns wäre es allerdings sehr hilfreich dazu eine Rückmeldung zu bekommen. Sollte sich herausstellen, dass viele verhindert waren, aber gerne gekommen wären, besteht auch die Möglichkeit die Veranstaltung zu wiederholen. Die, die da waren dürfen uns auch gerne schreiben wie sie es fanden.

Und mal ehrlich, man kann sich doch nur für oder gegen etwas entscheiden, wenn man sich darüber informiert hat, oder?

Also los, ran an die Rechner, Tablets und Handys und schreibt uns!

Die Adresse findest du auf unserer Website: „Kontakt“

Mehr zu diesem Thema findest du dort

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Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runter laden: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dein Betriebsrat

„U25“ – Extrablatt 0

Einladung zur Teilbetriebsversammlung „U25“



Wir möchten alle für die Jugend- und Auszubildendenvertreterwahl aktiv und passiv wahlberechtigten Kolleg*innen zu einer Informationsversammlung rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einladen.

Die Versammlung findet am
6. Juni 2017 um 17:30
in unserem Schulungsraum statt.

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Was erwartet euch?

Während dieser Versammlung werdet ihr umfangreich über die Funktion und die Vorteile einer JAV, sowie deren Wahl informiert werden. U.a. wird die Jugendsekretärin vom ver.di-Bezirk Weser-Ems referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Zum Nachlesen zu Hause wird es ausreichend Infobroschüren geben.

Diese Versammlung ist für euch Arbeitszeit, jedoch keine Pflichtveranstaltung. Solltet ihr in dieser Zeit in einem Klinikpraktikum o.ä. sein, so müsst ihr für den Zeitraum der Versammlung freigestellt werden. Der Praxisanleiter wird das ggf. den Verantwortlichen rechtzeitig ankündigen.

 

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen

Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläuterte im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen
 

Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runterladen: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dann bis zum 06. Juni, wir hoffen auf eine rege Beteiligung!

Euer Betriebsrat